Negativer Erfahrungsbericht beim Forumstuner

  • Schon krass genug das direk meldungen gemacht werden!
    Und das man quasi angst haben muss das sein Beitrag wieder gelöscht wird!

  • Zitat

    Original von semah
    ist eine vermutung


    dann reite doch bitte nicht auf dem Thema rum.


    Zitat

    Original von semah
    Schon krass genug das direk meldungen gemacht werden!
    Und das man quasi angst haben muss das sein Beitrag wieder gelöscht wird!


    dass die Mods sich absprechen, ob manche Threads noch "Foren-und Regelkonform" sind, ist IMHO völlig ok.
    Da es eine Firma betrifft, ist dieser Thread nicht geschlossen worden.
    Was willst du mehr?

  • Zitat

    Original von jot_ess
    dass die Mods sich absprechen, ob manche Threads noch "Foren-und Regelkonform" sind, ist IMHO völlig ok.
    Da es eine Firma betrifft, ist dieser Thread nicht geschlossen worden.
    Was willst du mehr?


    So siehts aus .. und nun semah, zügel deinen Groll. ;)

  • Nur mal so, bevor hier alles aus dem Ruder läuft:
    1. Der Ladedruck im Gutachen: nicht notwendig, hat der Prüfer halt dazugeschriben der das Gutachten gemacht hat. Daran etwas festmachen zu wollen wäre aber sehr unsinnig, da der Ladedruck nicht als konstant betrachtet werden kann (Wetter, Defekte,etc.)
    2. Das die VW-Garantie bei ABT bestehen bleibt ist leider ein immer noch hartnäckig verbreitetes Gerücht. ABT bzw die Versicherung von ABT springt im Garantiefall ein und wickelt das dann mit VW ab, der kunde bekommt davon nur kaum was mit.
    3. Rund 10% Streuung der Leistung ist bei Serienfahrzeugen normal; sowohl nach oben (z.B. viele 1.8T) als auch unten (z.B. Civic Type-R). Ich denke nicht, daß sich das bei Gutachten für Chiptuning viel anders verhalten wird; wenn ja müsste theoretisch beim Eintragen eine Messung beim TÜV gemacht werden.
    Dies hat zwar nur bedingt mit der eigentlichen Sache zu tun, ist aber dennoch erwähnenswert. Ich finde, solange Danny bei Unzufriedenheit das Geld zurückerstattet, nicht negatives an der Sache. Kein Tuner der Welt schafft 100% zufriedene Kunden und manche sehen nicht mal ein bei Nichtgefallen das Geld zurück zu erstatten (steht dann auch so in deren AGBs, die kaum jmd. liest. Solange die Ihre Leistung gebracht haben, ist denen alles Wurst). Solange sich alles so regeln läßt, sollte man dies auch versuchen. PMs, Foren, etc. sind für die direkte Klärung halt immer schlecht geeignet, oft hilft schon ein einfaches Telefonat 100x mehr.

  • Ganz meiner Meinung und absolut korrekt!

  • 1. steht dort maximaler ladedruck 1,1 bar! also durft der ladedruck 1,1 bar nicht übersteigen( egal ob es regnet oder die sonne scheind*) das versteht sogar ein Kindergartenkind!



    3. ja wenn danny sagt das mein originalmotor eher 140 als 130ps hat dann sind es ja schon 20ps differenz da der leistungszuwach vom chippen ca 35ps bringen sollte! 10 oder sogar 20 ps sehe ich nicht als ca wert!!
    140+35=175
    Jedenfals hätte ich das ganze sein gelassen wenn ich das vorher gewust hätte wollte ein vollkommenes legales tuning!


    JA wenn er es diretk zurückgenommen hätte wäre auch nichts auszusetzen nud nicht erst wo es öffentlich wurde!


    Wenn noch jemand was zum thema sagen möchte bitte alle post hier lesen und nicht nur 2 oder 3 stück!!


    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von jc84q ()

  • Nochmal ein kleines Beispiel:


    Bei der Erstellung eines Gutachtens hatte das Serienfahrzeug 135 PS auf dem Prüfstand und der Chip erreicht dann eine Mehrleistung von 30 PS also hat er dann 165 PS. Wenn ich diesen Chip aber wiederum in ein Fahrzeug einbaue das vielleicht schon 145 PS (kommt relativ häufig vor) hat hat es mit dem Chip rund 175 PS. Also wieder eine Abweichung gegenüber dem Gutachten von 10 PS.
    Um die absolute Mehrleistung wiederum exakt dem Gutachten anzupassen müsste das ganze relativ aufwendig wieder auf einem Prüfstand erfolgen. Wenn ich jetzt aber wieder an dem Datensatz etwas grundlegend ändere könnten rein theoretisch die geforderten Grenzwerte überschritten werden und das Gutachten wieder hinfällig sein. Also müsste man zu jedem Auto eine Einzelabnahme machen und die leigt weit im 4-stelligen Bereich!

    Einmal editiert, zuletzt von DannyR. ()

  • Dann hatte das Fahrzeug wohl ca 120ps da die mehrleistung +35 sein sollte und im gutachten 155ps stehen?



    Ich gehe immer von dem eingetragenen wert aus die das auto haben sollte also 130ps wenn ich jetzt einen chip kaufe der 35 ps bringen soll,dann gehe ich davon aus zu recht das da auch 165ps drinne sind und auch drauf steheh sollte!


    Alles andere müsste vorher als pflicht sein das man das dem kuinden sagt!


    Der Tuner muss doch wissen das der kunde von dem Wert ausgehet das der Wagen auch haben soll!


    Erkläre mal diese thoriehen einem 50jähigrn Famielenvater der kein peil von autos hat!


    DEr tuner hat in dem Falle ja wohl aufklärungspflicht, er kann nicht ausgehen das der kunde das weis und davon ausgeht!

  • Zitat

    Original von DannyR.
    Nochmal ein kleines Beispiel:


    Bei der Erstellung eines Gutachtens hatte das Serienfahrzeug 135 PS auf dem Prüfstand und der Chip erreicht dann eine Mehrleistung von 30 PS also hat er dann 165 PS. Wenn ich diesen Chip aber wiederum in ein Fahrzeug einbaue das vielleicht schon 145 PS (kommt relativ häufig vor) hat hat es mit dem Chip rund 175 PS. Also wieder eine Abweichung gegenüber dem Gutachten von 10 PS.


    Dazu habe ich mal eine technische Frage.
    Sind so Leistungsstreuungen durch die Gutachten, egal ob von dir oder einer anderen Firma, durch die Gutachten abgedeckt oder wie verhält sich das?


    Zitat

    Original von semah
    Wenn noch jemand was zum thema sagen möchte bitte alle post hier lesen und nicht nur 2 oder 3 stück!!


    Bitte keine Unterstellungen und spiele nicht den Mod, auch wenn dir manche Beiträge nicht gefallen.
    DannyR. und du, ihr habt ein geschäftliches Problem, welches öffentlich diskutiert wird.



    Zitat

    Original von semah
    Er hat für mich den antrag bei der firma abgeschlossen!
    EDIT: habe da nix unterschrieben oder sowas!


    Du hast ihn beauftragt, in deinem Namen zu handeln. Es ist deine Versicherung.
    Um die Kündigung wirst du dich selbst kümmern müssen.

  • Zitat

    Original von DannyR.
    Nochmal ein kleines Beispiel:


    Bei der Erstellung eines Gutachtens hatte das Serienfahrzeug 135 PS auf dem Prüfstand und der Chip erreicht dann eine Mehrleistung von 30 PS also hat er dann 165 PS. Wenn ich diesen Chip aber wiederum in ein Fahrzeug einbaue das vielleicht schon 145 PS (kommt relativ häufig vor) hat hat es mit dem Chip rund 175 PS. Also wieder eine Abweichung gegenüber dem Gutachten von 10 PS.
    Um die absolute Mehrleistung wiederum exakt dem Gutachten anzupassen müsste das ganze relativ aufwendig wieder auf einem Prüfstand erfolgen. Wenn ich jetzt aber wieder an dem Datensatz etwas grundlegend ändere könnten rein theoretisch die geforderten Grenzwerte überschritten werden und das Gutachten wieder hinfällig sein. Also müsste man zu jedem Auto eine Einzelabnahme machen und die leigt weit im 4-stelligen Bereich!


    Unsinn.


    Die Mehrleistung wird immer ausgehend von der im Fahrzeugschein eingetragenen Leistung in DIN-PS angegeben, und so auch im Gutachten der Leistungssteigerung vermerkt.


    Mit einem Rollenprüfstandslauf hat das nicht im Geringsten etwas zu tun; das "deutsche" PS bezeichnet die Leistung, die der Motor im eingebauten Fahrzeug an das Getriebe abgibt, nicht an die Räder/die Straße.


    Wenn der Chip "xyz" eine Mehrleistung von 15 PS im Gutachten bescheinigt bekommen hat, müssen diese 15 PS auf die im Fahrzeugschein eingetragene Leistung aufaddiert werden. Serienstreuung gibt es natürlich, darf aber nur im Bereich von müssteichnachschlagen % liegen, ansonsten ist das ein Rückgabegrund für den Chip.


    Und zu behaupten, ein Chip erzeuge im Auto A +30PS und im Auto B ebenso +30 PS, wenn 10PS Serienstreuung anliegen (was realitätsfern ist), ist Bauernfängerei.

  • danke golf 3 so denke ich auch!


    Und wenn es anders wäre dann wäre es pflicht den kunden darüber aufzuklären!

  • Zitat

    Original von jot_ess
    Du hast ihn beauftragt, in deinem Namen zu handeln. Es ist deine Versicherung.
    Um die Kündigung wirst du dich selbst kümmern müssen.


    Versicherungsverträge müssen vom Versicherungsnehmer persönlich unterschrieben werden, Ausnahmen gibt es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen (Entmündigung, Vormundschaft etc.).


    Ferner kann jeder Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss gekündigt werden. Das steht im §8 Abs. 4 des Versicherungsvertragsgesetzes.


    Der Widerruf muss schriftlich erklärt werden, wie gesagt binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss.


    Eine Begründung ist nicht notwendig.


    Also schriftlichen Widerruf (Einschreiben + Rückschein, wichtig!) an <Händlername hier einsetzen ;)>, und die Sache ist erledigt.

  • Das ist alles leider schon am 1.11 passiert! also 14 tage sind schon lange vorbei!


    Aber die Versicherung war teil des Vertrages zwischen danny und mir!


    Die gebühr für die versicherung steht auch auf der rechnung von danny wo auch die chip gebühr drauf steht!


    Osnst habe ich nix von der versicherung nur den garantie pass hbae ich irgentwann zugesand bekommen!


    Wie sich das alles verählt muss ich noch beim rechtsberater erfragen oder haben wir auch hier einen im Forum, dann könne er sich ja freundlicherweis mal zuwort melden bitte!



    Danke

  • Zitat

    Original von Golf3_1.8T
    Der Widerruf muss schriftlich erklärt werden, wie gesagt binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss.


    daran wird es scheitern, da...


    Zitat

    Original von semah
    Das ist alles leider schon am 1.11 passiert! also 14 tage sind schon lange


    Semah, du solltest zuerst mal mit der Versicherung telefonieren und
    denen sachlich den Sachverhalt schildern mit Hinweis darauf,
    dass das "Chippen" wegen einer Reklamation rückgängig gemacht wird.


    Sind sie kulant, lassen sie sich nach Rücksprache mit DannyR. darauf ein.
    Je nach Reaktion würde ich mir dann den Rat (d)eines RA einholen.


    Bitte zuerst um eine Beratung! falls du keine Rechtsschutzversicherung hast.
    Die Beratung ist für eine erstes Gespräch ausreichend und günstiger.
    Wäge dann deine Chancen ab und erteile erst dann deinem RA ein Mandat.

  • JA das mit der Versicherung wollte danny klären!


    Doch habe ja ne Rv die ich eingentlich mal ausnutzen muss damit ich die kündigen kann.!

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