aber es steht geschrieben im gelichen Absatz mit der EMPFEHLUNG das du kein Hinderniss für andere Verkehrsteilnehmer sein darfst... und zu tief das du über keinen Huckel mehr kommst - und schon bist ne Gefährdung...
Des weiteren steht in der StVzo eine Scheinwerfermindesthöhe und eine Nummernschildmindesthöhe festgeschrieben... beides erfüllst du nicht mehr wenn du einen extrem tiefen Wagen hast....!!
Greetz..... der Norman