oh man ... lest Ihr die Einträge überhaupt ... mein obiger Beitrag ist zwar lang, aber aussagekräftig:
VW selbst sagt, dass es abgenommen werden muss. Und der TÜV-Sachverständige könnte anhand der Typennummer auch feststellen, ob die Teile serienmäßig vorhanden sind oder nicht (wird er im Anschluss an eine Stillegung auch tun) ...
Die Aussage: Teil gleichen Herstellers, für die gleiche Fahrzeugbaureihe (Golf 5 Typ 1K) ist ja völlig hirnig ... sorry, aber deshalb darf die DEKRA auch keine Abnahmen ohne Gutachten machen
Wenn man ihn drauf festnagel würde, könnte man sich ja auch eintragungsfrei einen leistungsstärkeren Motor, eine andere Bremsanlage oder oder oder einbaun ...
Leute eintragen lassen! VW gibt doch für umsonst Unbedenklichkeitsbescheinigungen" aus ... damit ab zum TÜV und das ist geritzt ...