ZitatDa es sich um eine lichttechnische Veränderung am Fahrzeug handelt erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz.
Nein! Erlöschen BE liegt nur bei einer konkreten Gefährdung vor oder wenn das Abgas- oder Geräuschverhalten negativ beeinträchtigt wird!
Wenn in dem Fall einer begründen will, daß die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist, dann würde er höchstens bei "Nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug geführt" landen - kostet aber auch 50 EUR und 3 Punkte! Allerdings müßte hierbei die "Sinnbildveränderung" positiv mitbegründet werden, was wohl nicht so einfach sein dürfte!
Normal wäre in dem Fall wohl eher ein Mängelbericht....... den Versicherungsschutz greift das übrigens auch nicht an.....