Bremswirkung (Feststellbremse) Blockiergrenze erreicht - wo nachstellen?

  • Hallo,

    bei der letzten TÜV-Untersuchung habe ich folgenden Hinweis erhalten: "Bremswirkung (Feststellbremse) Blockiergrenze erreicht" und in den Messwerten heißt es unter FBA li-133 daN und re-157 daN und z = 15.4%

    Nun habe ich verschiedene YouTube-Videos zum Nachstellen der Handbremse gesehen. Einige verstellen sie vorne im Fahrerraum, allerdings muss man da beim Golf 5 die komplette Mittelkonsole abschrauben, wenn ich es recht gesehen habe.


    Andere verstellen die Handbremse direkt an den Hinterrädern.


    Was mache ich wann und warum? Gibt es da einen besseren Weg?

  • Moin,


    das besagt nur, dass deine Bremsen funktionieren und die für die Messung erforderliche Grenze eben erreicht haben.


    Musst also nix einstellen.

  • Das glaub ich aber nicht. Ich habe gelesen, dass der Messwert z bei der Handbremse größer als 16 sein soll, bei mir ist er 15.4%.

    Hier ein Auszug aus Wikipedia:

    Code
    Auch die prozentuale Abbremsung ist vorgeschrieben und muss bestimmte Mindestwerte erreichen.
    
    Prozentuale Abbremsung am Beispiel PKW:[1]
    
        Betriebsbremse mindestens 50 % der zulässigen Gesamtmasse (zGM); Bei Fahrzeugen ab EZ 1. Januar 2012 sind es 58 % der zGM bei einer Pedalkraft von ≤ 500 Newton
        Feststellbremse mindestens 16 % der zGM; bei einer Handkraft von ≤ 400 Newton oder Fußkraft von ≤ 500 Newton

    Zudem steht es auf dem Ausdruck der HU als Hinweis. Sie haben ja als Hinweis auch nicht erwähnt, dass das Rücklicht korrekt funktioniert ;)

    Und in den Ausdrucken zuvor wurde es auch nie erwähnt.

  • Bremswirkung wird immer erwähnt.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Recaro l Airlift Performance l 19" BBS CH-R


    Pirelli l DTH Reaper l KW V3 l 18" ProTrack one


    Instagram: Tim_R36

  • Dann meint ihr, ich brauche nichts nachstellen?

    Ich will nur die TÜV Gebühr nicht 2x zahlen müssen...

  • Dieser Hinweis steht bei mir schon mittlerweile das dritte oder viertel mal auf dem Zettel......

    Werkstattmeister meinte "Keine Sorge, alles i.o"..?

  • Das glaub ich aber nicht. Ich habe gelesen, dass der Messwert z bei der Handbremse größer als 16 sein soll, bei mir ist er 15.4%.

    Hier ein Auszug aus Wikipedia:

    Code
    Auch die prozentuale Abbremsung ist vorgeschrieben und muss bestimmte Mindestwerte erreichen.
    
    Prozentuale Abbremsung am Beispiel PKW:[1]
    
        Betriebsbremse mindestens 50 % der zulässigen Gesamtmasse (zGM); Bei Fahrzeugen ab EZ 1. Januar 2012 sind es 58 % der zGM bei einer Pedalkraft von ≤ 500 Newton
        Feststellbremse mindestens 16 % der zGM; bei einer Handkraft von ≤ 400 Newton oder Fußkraft von ≤ 500 Newton

    Zudem steht es auf dem Ausdruck der HU als Hinweis. Sie haben ja als Hinweis auch nicht erwähnt, dass das Rücklicht korrekt funktioniert ;)

    Und in den Ausdrucken zuvor wurde es auch nie erwähnt.

    Du kannst gerne deine Handbremse verstellen, wenn das deinen Glauben befriedigt. Anstatt irgendwelche Werte bei Wikipedia zu googlen, könntest du sicherheitshalber aber auch einfach mal den Hinweis auf dem Prüfbericht googlen und feststellen, dass deine Handbremse einfach die erforderliche Blockiergrenze erreicht hat beim Test.


    Die Bremsprüfwerte standen bei mir z.B. schon immer auf den Prüfberichten.

    Wenn was mit der Bremse nicht in Ordnung wäre, würdest du die entsprechenden Hinweise im Bereich der geringen Mängel (= Plakette erteilt) oder erheblichen Mängel (= Plakette nicht erteilt) finden.


    Ob deine Bremsen seit dem letzten Prüfbericht aktuell tatsächlich noch funktionieren(es dürften ja mittlerweile ~2 Jahre vergangen sein), kann dir hier auf Anhieb wohl keiner sagen. Deswegen werden sie ja bei der HU getestet.


    Bin hiermit raus aus dem Thema.

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