Mit der Feder erreichst du nichts.
225mm bleiben 225mm.
Mit der Feder erreichst du nichts.
225mm bleiben 225mm.
Hallo,
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Mit der Feder erreichst du nichts.
225mm bleiben 225mm.
Ok, ich gebe es auf
=) Naja theoretisch würde das schon gehen mit der gepressten Feder (also bei gleichbleibender Federteller Höhe eine "kürzere" Feder) dann kommt er auch tiefer (Vorausgesetzt Dämpferlänge und Begrenzer passen dann zum Federweg) Aber, erstens damit die "gepresste" Feder ihre gestauchte Länge beibehält sollte/muss sie warm gemacht werden damit Verändert sich gleichzeitig das Gefüge des Metalls und je nach dem brechen Sie dann später oder federn total beschissen (so verhält es sich übrigens auch wenn man eine Windung abflext, auch ohne warm machen) Und dazu kommt noch das ganz legal gesehen, wegen der TüV Diskussionen hier, dann natürlich zum einen die Bodenfreiheit nich mehr ausreichend sein wird, und ebenso kein Platz beim Verschränken sein wird. (Ich weiß das interessiert eh keinen, mich ja auch nicht aber wir reden hier ja rein theoretisch)
Ausserdem sind wie richtig gesagt beim 110er und 140er die eigentlich legalen Einstellungen sehr weit oben, das heisst mir kurzer Feder usw kann man dann nicht mehr Höher drehen (beispielsweise zum TüV-Termin) Also lieber gleich das 140er kaufen
Der TÜV-Bereich interessiert meinen Prüfer in Österreich die Bohne.
Bei uns ist es wichtig, dass das Fahrzeug beladen mind. 8 cm Bodenfreiheit hat und dass alle Nummern auf den Fahrwerkskomponenten exakt die gleichen sind, wie im TÜV-Gutachten.
AH Exclusive hat mir gerade geschrieben, dass die Federn an der HA beim 80er und 110er verschieden Nummern aufweisen
Also ich hab mein AH 110er mit den 80er Gutachten eintragen lassen.
obwohl die Federn an der HA eine andere Nummer haben als im TÜV-Gutachten?
Wär natürlich cool, wenns so einfach gehen würd ... ich befürcht aber, wenn da jemand genau schaut, dann wirds nix mit der Eintragung
Eine Frage ausserhalb 110er. Wie ist der verstellbereich beim 140er? Von.....-bis140mm
dann hier auch, hab gerade im GTI Forum geantwortet
Ja weil das Gutachten für H&R-29225-1,2,3 ist aber bei den HA Federn nur H&R-29225-1 und nicht H&R-29225-1,2,3 in Gutachten steht
Mein Prüfer hat das so gerafft, der hat dann sogar um ganz sicher zu sein mit H&R telefoniert und die haben ihm gesagt das das bei den HA Federn auch mit denen passt die -2 und -3 heißen.
Es geht auch viel einfacher. Wenn du dein fahrwerk von AH kaufst, dann fährst du zu ihm und lässt es da eintragen. Dann gibts auch keine Probleme mit dem einstellbereich
Kann ich leider nicht, da ich aus Österreich bin.
Kann ich leider nicht, da ich aus Österreich bin.
Schade.
So
habe diese Woche das 110mm Kcustom bekommen , das reicht ja wohl locker
Geht ja von 50mm bis 110mm soweit ich das in erfahrung gebracht habe
Der TÜV-Bereich interessiert meinen Prüfer in Österreich die Bohne.
das ist mal ein absoluter schwachsinn was du da schreibt... sorry, wenn ich so antworte...
8cm bodenfreiheit darfst du haben, wenn die achsen maximal belastet sind - sprich im eingefedertem zustand. wenn du ein a-loch-fahrwerk hast, könnte es passieren, dass du im ungefedertem zustand 11cm oder mehr sogar hast. die zivilingenieure bei uns in der stmk tragen gewindefahrwerke auf 9,5cm ein ohne achslastwaage und ohne belastung der achsen.
auszug: Die zulässige Bodenfreiheit ändert sich auf nunmehr 80 mm / 8cm am tiefsten festen Punkt, wenn das Fahrzeug bis zu den zulässigen Achslasten belastet ist.
die einstellung der fahrwerks muss im tüv-geprüften bereich sein, sonst macht das ganze keinen sinn und es wird dir auch keiner sonst das fahrwerk eintragen. wenn du glück hast, überliest der prüfer das und misst nicht nach.
angenommen der tüv-geprüfte einstellbereich liegt unter den 8cm, dann hat man leider einfach pech gehabt - keine eintragung! spreche leider aus erfahrung mit einem ah-fahrwerk bei nem jetta.
ZitatAlles anzeigendas ist mal ein absoluter schwachsinn was du da schreibt... sorry, wenn ich so antworte...
8cm bodenfreiheit darfst du haben, wenn die achsen maximal belastet sind - sprich im eingefedertem zustand. wenn du ein a-loch-fahrwerk hast, könnte es passieren, dass du im ungefedertem zustand 11cm oder mehr sogar hast. die zivilingenieure bei uns in der stmk tragen gewindefahrwerke auf 9,5cm ein ohne achslastwaage und ohne belastung der achsen.
auszug: Die zulässige Bodenfreiheit ändert sich auf nunmehr 80 mm / 8cm am tiefsten festen Punkt, wenn das Fahrzeug bis zu den zulässigen Achslasten belastet ist.
die einstellung der fahrwerks muss im tüv-geprüften bereich sein, sonst macht das ganze keinen sinn und es wird dir auch keiner sonst das fahrwerk eintragen. wenn du glück hast, überliest der prüfer das und misst nicht nach.
angenommen der tüv-geprüfte einstellbereich liegt unter den 8cm, dann hat man leider einfach pech gehabt - keine eintragung! spreche leider aus erfahrung mit einem ah-fahrwerk bei nem jetta.
Wenn du dich schon im Vorhinein für deine Ausdrucksart entschuldigen musst, dann solltest du sie vielleicht nochmals überdenken, aber wurscht ...
Die Landesregierung hat bei mir im beladenen Zustand gemessen, ob ich 8 cm Bodenfreiheit habe und dass so auch in meinen Zulassungsschein eingetragen (Bodenfreiheit größer als 80mm gemessen) und da hat niemand auf einen Tüv-Bereich am Fahrwerk geachtet.
Wenn du andere Erfahrungen gemacht hast ist mir das auch recht.
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