Probleme mit einem Forum-Mitglied

  • Egal um wie viel es geht, man kann mit den richtigen Unterlagen viel machen. Bei mir ist es gerade aktuell. Meine Unterlagen liegen beim Anwalt. Bei mir ist es auch keine große Summe. Es geht mir ums Prinzip. Vielleicht findest du ja jemanden, der ihn kennt oder auch über's Ohr gehauen wurde. Ein Anwalt kann erst aktiv werden, wenn du ihn angeschrieben hast. Sonst ist es wie eine Drohung und der Anwalt kann dafür belangt werden. Ob du gleich einen Strafantrag stellen kannst weiß ich aber nicht.

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween!

  • Polizei alleine bringt nix. Du musst erst beim Schnittlauch ne Anzeige machen, und dann zum Anwalt



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    R32, langsam aber wenigstens Allrad

  • Ok... Also erstmal zur Polizei und Anzeige erstatten.


    Wie komm ich denn an seine Adresse um ihn persönlich anzuschreiben?!


    Es geht um eine Anhängerkupplung. Hab 110€ dafür gelöhnt...


    Und wie ist das mit den Anwaltskosten?

  • Wenn du keine Rechtsschutz hast, dann würde ich das lassen. Falls es nichts bringt sitzt du auf den Kosten und die übersteigen 110€ bei weitem

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  • Und wenn ich jetzt noch eine abschliessen würde?

  • Da gab es mal eine Regel das die Versicherung wohl mindestens 3 Monate bestehen muss um sie in Anspruch nehmen zu können.
    Nagel mich abe rnicht auf die Frist fest.


    Eine Strafanzeige bzgl. §263 StGB, und sicherlich in Vbdg. mit dem einen oder anderen Pragraphen des BGB, bei der Polizei ist jederzeit möglich.
    Jedoch sollte man dazu halt auch Beweise und die Adresse vorlegen können, denn die StA muss ja nen Ermittlungsbezug haben und Beweise vorlegen können.
    Da die Situation Dich ja zum Kläger macht und nicht zum Beklagten könntest Du dir erst mal den Weg zum Anwalt sparen wenn alles durch Dich bei der StA bzw. Polizei belegbar ist.

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  • Vor allem wird eine Versicherung (abgesehen von der im Vertrag vereinbarten Wartezeit) nicht für Versicherungsfälle aufkommen, die ihren Anlass VOR dem Abschluss der Versicherung lag, sonst müsste ja niemand eine Versicherung abschließen, bevor etwas passiert ist :P

    Zu verkaufen:

    • Verlängerungskabel für Heckklappenöffner (für Umbau auf Golf VI Öffner)
    • Nachrüstsatz hintere Fußraumleuchten
    • Entriegelung Tanköffner mit Alukante (für Golf V)
    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
    • Porsche-Deckel (Kühlmittel und Öl)
  • Die meisten Versicherungen kannst du erst nach 3 Monaten in Anspruch nehmen. Ein paar bieten allerdings ein kostenloses Beratungsgespräch in der Zeit an.

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  • Also ich wüsste nicht wo da ein Problem bestehen sollte.


    Ihr habt ein Kaufvertrag (mehr oder weniger mündlich, durch die Nachrichten hier eher schriftlich).
    Du hast gezahlt. Er aber keine Ware geliefert.

  • Mündlich bringt so gut wie nichts. Er muss ihn trotzdem vorher schriftlich auffordern die Ware zu senden oder das Geld zu erstatten.

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  • Na gut dann werd ich mal alles vorsichtshalber ausdrucken und zur Polizei gehen...



    Ich danke euch schon mal für eure Info´s ! :thumbup:

  • Hallo Frank !


    Du hast doch das Kfz-Kennzeichen. Dann geh doch mal bei einer Zulassungstelle vorbei und erklär denen deine Situation. Normalerweise bdkommst du dann die Halterdaten um diesen zu kontaktieren. ( Hat mir die Polizei so mitgeteilt, nachdem man meinen Spiegel rasiert hatte und sich verpisst wurde.) Bzw. Einschreiben mit Frist ( Geld zurück inkl. Unkostenerstattung für Einschreiben, Porto usw. oder umgehend Lieferung der Ware inkl. Rückerstattung der bisher unnötig entstandenen Kosten für das Einschreiben, Porto usw.) und WICHTIG Rückschein. ( Rückschein um sicherzugehen, das das Schreiben zugestellt wurde !)


    Sollte keinerlei Reaktion kommen, Anwalt und Androhung weiterer rechtlicher Schritte.


    Mfg Ultrakurz

  • Ach ja...


    Damit nicht noch andere User hier drauf rein fallen...


    Es handelt sich in meinem Fall um Exner_VW



    Also Vorsicht!!!

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