Hi,
ich wollte mich mal erkundigen wie die Rechtslage bzgl. gecleanter Hintertüren aussieht. Müssen die mit Griffen versehen sein oder kann man die ohne Probleme cleanen.
In Sachen TÜV könnte ich mir vorstellen, dass dann die hinteren Sitze ausgetragen werden müßten.
Bitte um genauere Aufklärung. Danke
Gruß
Chris