Hintere Türgriffe entfernen - legal?

  • wenn alles nichts hilft baust du dir einfach klappbare Sitze vom 2Türer vorne ein und die MÜSSEN dir das eintragen.....!!!


    Greetz.... Norman !

    ... Leistung? Kann man nie genug haben ....

  • Zitat

    Original von Alex@FFM
    [quote]Original von mecca0_1
    wie sowas dann in einem Schadensfall mit Todesfolge gehandhabt wird, mir persönlich wäre das zu heikel, auch wenn ich das optisch ganz nett finde :)


    in solchen fällen haftet ja der tüv prüfer der dir das eignetragen hat, nicht du.
    für das ist ja ne tüv eintragung da.

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