Schönen guten Tag,
ich habe soeben eine Mail vom Tüv Rheinland mit folgendem Inhalt erhalten:
"Wenn es sich um ein serienmäßiges Fahrzeugteil handelt ist eine Eintragung nicht notwendig."
Er meinte weiterhin: "Wenn der Durchmesser und die Nabe gleich sind und die Fahrzeuge die gleiche Typgenehmigungsnummer haben, ist gegen die Verwendung nichts einzuwenden."
Hat das R-Lenkrad die gleiche Typgenehmigungsnummer wie ein normales 3 Speichen-Lederlenkrad bspw. vom Highline? Nabe und Durchmesser ist ja gleich.
Grüße te-75
Das wäre ja mal geil, dann überleg ich mir auch das R-Lenkrad einzubauen, mal abwarten wie das mit der Typgenehmigungsnummer aussieht