Schönen guten Tag,
seit 12 Tagen warte ich auf eine Antwort der VW Kundenbetreuung bzgl. Lenkradumrüstung von Highline Mufu + DSG Wippen auf R-Line Mufu + DSG Wippen und habe soeben folgende lachhafte Antwort erhalten:
"Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fuer die Nachruestung eines R-Line Lenkrades bei Ihrem Golf VI koennen wir leider nicht
erteilen. Solche Umbauten sind von uns nicht geprueft und freigegeben.
Eine Einzelabnahme der Umbaumassnahmen an Ihrem Golf VI kann nur eine zertifizierte Pruefstelle (zum Beispiel TUeV, DEKRA)
vornehmen.
Fuer weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Ihre Volkswagen R GmbH"
Das ist doch wohl ein Witz oder?
Ein Lenkrad, das in einem Golf R serienmäßig verbaut ist, darf nicht in einen anderen Golf, bspw. Highline verbaut werden bzw. muss dann eingetragen werden.
Ei, es gibt doch gar kein Gutachten oder ABE für das Lenkrad, weil es ja serienmäßig ist. Soll ich es dann mit Einzelabnahme beim TÜV noch für teuer Geld eintragen lassen. Ist doch wohl nicht dem sein ernst gewesen, oder?
Ich glaub der hat zu viel Faasend gefeiert, was, und geht dann noch besoffen auf die Arbeit und fabriziert solche Antworten.
Ist doch nicht ernst zu nehmen diese Antwort, oder was sagt ihr dazu?
Schönen Abend noch und viele Grüße
te-75