VW Kundenbetreuung schreibt: TÜV-Abnahme wegen Lenkradumrüstung - lächerlich

  • Schönen guten Tag,


    ich habe soeben eine Mail vom Tüv Rheinland mit folgendem Inhalt erhalten:
    "Wenn es sich um ein serienmäßiges Fahrzeugteil handelt ist eine Eintragung nicht notwendig."
    Er meinte weiterhin: "Wenn der Durchmesser und die Nabe gleich sind und die Fahrzeuge die gleiche Typgenehmigungsnummer haben, ist gegen die Verwendung nichts einzuwenden."
    Hat das R-Lenkrad die gleiche Typgenehmigungsnummer wie ein normales 3 Speichen-Lederlenkrad bspw. vom Highline? Nabe und Durchmesser ist ja gleich.


    Grüße te-75


    Das wäre ja mal geil, dann überleg ich mir auch das R-Lenkrad einzubauen, mal abwarten wie das mit der Typgenehmigungsnummer aussieht :)

  • Hallo


    Das Problem ist ... in Wirklichkeit weiß keiner wirklich was Sache ist ...
    Die einenn sagen, man darf es ... auch Behörden - andere Sagen es darf auf keinnen Fall gemacht werden (zB ein VW Autohaus und das andere sagt wieder man darf es usw.) ....


    Ich habe außer den Felgen keine Umbauten (Front, Heck, Seitenschweller, Lenkrad, Elektrik - ich versuche alle Umbauten wie "ab Werk" durchzuführen) eingetragen ... (ein eventuelles Fahrwerk würde ich natürlich eintragen)
    Ich plane auch Xenon mit Originalkomponenten (+ SRA und ALWR) nachzurüsten und dieses nicht Einzutragen ... Natürlich vorrausgesetzt dass alles funktioniert. Wie will man mir zB bei einer Polizeikontrolle nachweisen, dass es nicht Original ab Werk drin war? Auch im Falle eines Unfalls wird nicht das Xenon (oder ein Umbau) schuld daran sein sondern meistens man selnst oder der Unfallgegner ... Auch wird man wohl kaum mit mir zu VW fahren und einen Online-Abgleich der Ausstattung durchführen .... usw.
    Letztendlich steht bei einem Fahrzeug wo es ab Werk drin war auch nicht drin.


    lg
    Gerald

  • Wie will man mir zB bei einer Polizeikontrolle nachweisen, dass es nicht Original ab Werk drin war?

    Die Beweispflicht liegt in in so einem Fall aber bei DIR und nicht bei der Polizei! Du musst machweisen, dass es original bzw. eingetragen ist und nicht umgekehrt.


    Gruß
    Stig

  • Ich kann ihm nur die Scheinwerfer zeigen dass die eine VW Teilenummer haben und auch die Sensoren sowie das Steuergerät ...
    Weiters kann er einen Funktionstest der ALWR und der SRA machen ...


    Ob es nun ab Werk war oder nachträglich eingebaut wurde braucht ihm eigentlich nicht wirklich interessieren da es 1. Im Typenschein auch von Werk aus nicht steht und 2. Laut dem gesetztestext alle Anforderungen von Xenonlicht erfüllt wurden und 3. Es Originalteile sind.


    lg
    Gerald

  • Zumal die Beweispflicht nicht bei einem selber liegt sondern beim Polizisten da in Deutschland immernoch die Unschuldsvermutung gilt und da alle Anforderungen erfüllt sind ist alles i.O.


    Lackierte Rückleuchten ich habe sie^^
    VCDS vorhanden (Fehler auslesen und Codierungen)
    VCP auch vorhanden

  • :thumbup:


    (Und in Österreich auch)

  • Das Problem ist ... in Wirklichkeit weiß keiner wirklich was Sache ist ...
    Die einenn sagen, man darf es ... auch Behörden - andere Sagen es darf auf keinnen Fall gemacht werden (zB ein VW Autohaus und das andere sagt wieder man darf es usw.) ....


    Hallo Bollwing, das hast du aber schön gesagt, genauso ist es!
    Jedoch verstehe ich nicht, warum die so einen Hype darüber machen, was soll da großartig nicht erlaubt werden, ist doch ein Original VW-Teil. Also ich versteh die ganze Aufregung von den Nicht-Erlaubern echt nicht.



    Zumal die Beweispflicht nicht bei einem selber liegt sondern beim Polizisten da in Deutschland immernoch die Unschuldsvermutung gilt und da alle Anforderungen erfüllt sind ist alles i.O.


    Jawoll, alles ist in bester Ordnung wenn man Original-Teile in seinem Auto verbaut hat, da kann niemand einem etwas wollen!
    Insofern freue ich mich, dass ich bald ganz legal mein neues R-Lenkrad beim Freundlichen einbauen werde und nicht eintragen brauch.


    Schönen Abend noch bzw. gute Nacht,
    te-75

  • Hallo


    Zitat von te-75

    Insofern freue ich mich, dass ich bald ganz legal mein neues R-Lenkrad beim Freundlichen einbauen werde und nicht eintragen brauch.


    Sehe ich auch so ;)


    lg
    Gerald

  • Hallo.


    Die Antwort von VW kann man eigentlich ganz leicht nachvollziehen. Ob es nun für einen selbst Sinn macht oder nicht, ist erstmal egal.


    Als Hintergrund sehe ich in dem Fall auch eine Abnahme über den richtigen Einbau und das der Prüfer auch die Bescheinigung der Werkstatt sieht, da es sich ja um Arbeiten am Airbag handelt und diese nur durch Fachpersonal durchgeführt werden dürfen.


    Ob man sich nun daran hält, es eintragen zu lassen oder nicht, ob man nun wirklich muss... Hm, frag 10 Leute, du wirst 10 verschiede Antworten bekommen. ;)


    Matthias

    VCDS Codierungen im Bereich 16909 Wittstock/Dosse und Krefeld. Einfach anfragen.

  • Als Hintergrund sehe ich in dem Fall auch eine Abnahme über den richtigen Einbau und das der Prüfer auch die Bescheinigung der Werkstatt sieht, da es sich ja um Arbeiten am Airbag handelt und diese nur durch Fachpersonal durchgeführt werden dürfen.




    Dem Prüfer ist schei$$egal, wer da am Airbag geschraubt hat, da die reine Arbeit am Airbag entsprechend dem Sprengstoffgesetz nur von ausgebildeten Fachleuten zu erfolgen hat (eigentlich ;) ). Aber den Prüfer interessiert daran nur, ob da irgendwo 'nen Fehlercode kommt, oder irgendwas anderes auffällig nicht funzt - oder das Ding falsch herum drin ist :P .



    Wer das Ding eingebaut hat oder da ggf. am Airbag geschraubt hat, kurz: wie das Ding ins Auto kommt ist dem doch Wurst.




    Das wird dann höchstens interessant, wenn's zu 'nem Unfall kommt und der Airbag nicht oder falsch zündet :D

  • das es dem tüv prüfer total egal ist, ist aber nicht überall so. es gibt auch prüfer, die (sofern der halter mit dem wagen selbst zum tüv kommt) ne einbaubescheinigung oder rechnung einer firma sehen wollen, wo ein sachkundiger einbau bestätigt wird. ist bei mir im bekanntenkreis schon passiert.

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • Dem Prüfer ist schei$$egal, wer da am Airbag geschraubt hat, da die reine Arbeit am Airbag entsprechend dem Sprengstoffgesetz nur von ausgebildeten Fachleuten zu erfolgen hat (eigentlich ). Aber den Prüfer interessiert daran nur, ob da irgendwo 'nen Fehlercode kommt, oder irgendwas anderes auffällig nicht funzt - oder das Ding falsch herum drin ist .


    Was soll denn bitte auffällig nicht funzen?
    Wie soll denn der Prüfer im eingebauten Zustand feststellen ob der Airbag falsch herum montiert wurde?

  • Was soll denn bitte auffällig nicht funzen?
    Wie soll denn der Prüfer im eingebauten Zustand feststellen ob der Airbag falsch herum montiert wurde?



    Das war ja auch sarkastisch gemeint :D


    Bloß weil der dann vom "Fachmann" eingebaut wurde heißt aber auch noch nicht, dass der richtig rum drin ist ;) Das meinte ich damit... dass der das so oder so eh nicht nachvollziehen kann. Das ist dann am Ende sowieso alles erst das Problem der Schuldfrage, wenn was passiert.


    Ich meinte eigentlich sarkastisch, dass das Lenkrad offensichtlich schief steht, oder wenn der Airbag falsch rum drin ist (falls der so dann überhaupt rein passen sollte) sieht man ja, ob die Abdeckung richtig dran ist... und sollte es ein elektrisches Problem geben (falsch angeschlossen o.ä.) dann müsste das über den Fehlerspeicher bzw. die OBD, die die ja heute nur noch nutzen, ausgegeben werden


    Das meinte ich mit offensichtlich falsch ;) Aber wie gesagt, das kann auch dem zertifizierten Fachmann passieren - das ist nur dem Prüfer egal, wer's eingebaut hat in dem Moment...


    Aber Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel :D

  • das es dem tüv prüfer total egal ist, ist aber nicht überall so. es gibt auch prüfer, die (sofern der halter mit dem wagen selbst zum tüv kommt) ne einbaubescheinigung oder rechnung einer firma sehen wollen, wo ein sachkundiger einbau bestätigt wird. ist bei mir im bekanntenkreis schon passiert.


    Ja .. du hast Recht! Bei uns in Österreich wollen die bei jeder Kleinigkeit auch eine Rechnung von einer Firma die das Teil verbaut hat. (zB GTI Heckansatz ... Freigabe von VW + Einbaubestätigung durch eine Qualifizierte Werkstätte.)


    lg
    Gerald

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