Xenon-kit de Erfahrungen?

  • Ihr habt ja recht.
    Ich habe mir jetzt erstmal auch die Bosch 90+ bestellt damit ich überhaupt wieder was sehe vorne links ;)


    Mit den Xenon´s ist es wirklich so, ich benötige wenn noch LinsenScheinis. Und die liegen preislich 300€ zzgl Kit.



    Ma schauen was ich mache..... so oder so wird es um die 500€ und da kann ich bei eBay auch mal zwischen durch schauen obs orginal gebrauchte gibt ;)


    Mit dem blenden ist wie gesagt so eine Sache... egal bei welchem Leuchtmittel, wenn man es richtig macht blendet man niemand damit

    GOLF VII Rrrrr.......
    HEX-CAN VCDS PLZ 45701

  • Ja, ich meine es gibt hunderte Autos die hinter mir mich blenden, egal ob Halogen oder Xenon.


    Das Thema ist doch immer wieder, jedes Jahr. Daher gibt es ja auch Lichttest´s im Oktober kostenlos für uns Autofahrer :)

    GOLF VII Rrrrr.......
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  • Ja, ich meine es gibt hunderte Autos die hinter mir mich blenden, egal ob Halogen oder Xenon.


    Kenn ich von meinem 3er Golf, aber da lag es an der Tieferlegung;)


    Nochmal zum Thema Strafe: Ein bekannter hatte son Ding mal in seinem A6, er durfte 150€ zahlen und hat 3 Punkte bekommen und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt :!:


    Gruß

  • ... und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt :!:


    Ist so üblich bei Fahrzeugen ohne Zulassung. ;)


    Es sollte sich jeder darüber im Klaren sein, ein Fahrzeug, in dem ein Xenon-Kit eingebaut wird, verliert seine Zulassung und Versicherer können sich im Schadensfall quer stellen.
    Und das übrigens unabhängig davon, ob es tatsächlich blendet oder nicht.



    Ich persönlich würde es auch als sehr großen Unterschied ansehen, ob ein Fahrzeug nur deswegen blendet, weil der Fahrer nicht weiß, wie man es richtig einstellt, oder darum, weil der Fahrer eine Blendung durch einen Umbau in Kauf nimmt.
    Das ist der Unterschied zwischen einer fahrlässigen und einer mutwilligen Tat.



    Es gibt keine Xenon-Kits mit Straßenzulassung.
    Es gibt keine Möglichkeit, Xenon-Kits legal in Halogenscheinwerfern zu betreiben.
    Es gibt somit auch keine Möglichkeit, die Zulassung zu behalten, wenn man sowas verbaut hat.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Ich muss trotzdem noch etwas zu diesem Thema schreiben.


    Wir reden ja hier über den Verlust der Zulassung.


    Das ist absolut richtig. Ohne jeden Zweifel oder Widerworte ...


    Was mich nur immer stört, ist das Messen mit zweierlei Maß.


    Thema LED Kennzeichenbeleuchtung ohne E .. keine Zulassung .. Probleme beim Auffahrunfall
    Thema US Standlicht .. keine Zulassung .. Probleme bei Abbiege-Unfälle
    Thema lasierte Rückleuchten .. keine Zulassung .. Probleme beim Auffahrunfall
    Thema Xenon-Kit .. keine Zulassung .. Probleme beim Blenden


    Auf welchen Thema wird herumgeritten? Xenon-Kits! Die anderen Sachen werden gebilligt und als "sieht geil" aus betitelt (ist ja auch so ;) ).


    Fakt ist aber eins, man kann mit allen Sachen Probleme bekommen, wenn man an die falschen Leute in der falschen Situation kommt und muss dann nicht den Finger heben, wenn man selber "Dreck am Stecken" hat. Und ich bleibe dabei, ein richtig eingestelltes Xenon-Kit blendet nicht mehr oder weniger, als original Xenon der großen Karren oder falsch eingestellten Halogen-Scheinwerfern. Gestern kam mir Abends bspw. ein alter Renault mit richtig gelbem Licht entgegen und ich musste an den Rand der Straße sehen um nicht geblendet zu werden. Da sagt auch niemand was..


    Wenn mir ein 2er Golf mit 12.000 Kelvin blau/violett entgegen kommt, find ich das natürlich auch nicht gut. Nicht das wir uns falsch verstehen...


    Das Thema wird halt nie ein Ende finden und es wird immer wieder diskutiert werden.


    Und nun zerfleischt mich... 8o 8o


  • ja sehe ich genauso, ich hab kein Xenon-kit verbaut und werde es auch nicht tun, aber manchmal frag ich mich auch warum die Leute immer auf das thema Xenon-kit so extrem reagieren.. :thumbdown:


    man kann hier noch weiter machen:
    -Seitenmakierungsleuchten ohne Zulassung in DEU
    -LED-Standlichter
    -LED NSW
    -Tagfahrlicht zu tief bzw. zu hoch angebracht
    -Blinker Lampen als standlicht
    -weiße Streuscheiben in den Rückleuchten
    -US Bremslicht
    -lasierte Reflektoren


    und und und..ich könnte hier den ganzen Tag weiter machen, alles ist verboten und hat einen bestimmten Grund, und wenn ihr euch immer so über diese bescheuerten Xenon-Kits aufregt dann tut das aber auch bei allen anderen Sachen!


    Um das gleich klar zu stellen, ich bin kein Befürworter dieses Xenon-Mülls, mich ärgert nur das Verhalten einiger hier im Forum, ich denke wir wissen mittlerweile alle das ihr nichts von den Xenon-Kits haltet, aber das müsst ihr auch nicht in jedem verdammten Thread reinschreiben, schon gar nicht wenn ihr nicht gefragt seit, hier gings um Ehrfahrungen von Leuten die das verbaut haben bzw. verbaut hatten und nicht darum ob es blendet, das es verboten ist oder sonst i-was!!!!


    Gruß
    Shivan


  • Vielleicht sollte man das mal genauer definieren:
    Die Zulassung geht ja nicht flöten, weil etwas ohne Prüfzeichen eingebaut wurde, sondern wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist.


    Bei LED-Kennzeichenleuchten dürfte es sehr schwer werden, eine Gefährdung zu verursachen, da die Helligkeit und die Einbauposition im Normalfall schlichtweg nicht zur Blendung oder Gefährdung ausreicht.
    Ist zwar nicht legal und kann daher mit einem Bußgeld belegt werden, führt aber nicht zum Verlust der Zulassung.


    Beim US-Standlicht sehe ich ebenfalls kein erhöhtes Gefahrenpotenzial, denn schlimmstenfalls kann man den Blinkvorgang nicht mehr sehen, das ist dann in etwa genauso gefährlich wie wenn man garnicht blinkt.
    Aber auch hier ist die Legalität nicht gegeben und kann bestraft werden.


    (Anbei möchte ich noch betonen, dass ich beides nicht nutze, und somit nicht aus eigennützigen Gründen in Schutz nehme. ;) )



    Lasierte oder anderweitig veränderte Rückleuchten sind höchst unzulässig und führen zu 100% zum Verlust der Zulassung.
    Wichtige Leuchtfunktionen wie Brems- und Rücklicht können durch eine Lasur beeinträchtigt werden, womit wieder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist.
    Somit hier also genauso wie beim Xenon-Kit.



    Wenn ich etwas also missbillige, dann darum, weil es die Gefährdung anderer bedeuten kann, und wegen nichts anderem. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

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