Hat einer von euch Erfahrung mit solchen LED Lampen?
H7 Lampen LED (Affiliate-Link)
Vielleicht hat sowas von euch jemand verbaut?
Wenn ja gabs schonmal Probleme mit der Polizei?^^
mfg Schmidte
Hat einer von euch Erfahrung mit solchen LED Lampen?
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Vielleicht hat sowas von euch jemand verbaut?
Wenn ja gabs schonmal Probleme mit der Polizei?^^
mfg Schmidte
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf.
Sind zu 100% nicht zugelassen, bei Benutzung kann es also teuer werden.
Ansonsten, echte LED-Scheinwerfer arbeiten mit mehreren High-Power-LEDs im zweistelligen Wattbereich je LED.
Was glaubst du also, was du dann mit 18 SMD-LEDs mit wenns hoch kommt 0,1W je LED für eine Lichtausbeute hast?
Dürfte nicht heller sein als eine billige LED-Taschenlampe aus dem Supermarkt.
Reicht vielleicht aus, um in der dunklen Besenkammer was sehen zu können, auf größere Entfernungen jedoch unbrauchbar.
Kannst du mir denn für die Nebler nen paar H7 empfehlen die gut weiß oder leicht bläulich leuchten. Ich nehm sie nämlich hauptsächlich nur als Tagfahrlicht.
Gibts empfehlungen?
Erstens duerften die viel zu dunkel sein, um zu erkennen gegen welche Art Baum du gerade semmelst und zweitens:
ZitatNicht zugelassen im Bereich der STVO
Was gibts denn dann so für alternativen?
Solche LEDs kannst du garnicht in den Nebelscheinwerfer einbauen, da funkt dir die Kaltabfrage dazwischen. Alternativen sind ein ordentliches TFL oder die MTEC Superwhite beim Sockel musst du mal schauen, es ist entweder beim Linsen NSL H11 oder beim Reflektor NSL HB4.
Ganz am Rande, solche LED Lampen als Fahrlicht im Abblend- oder Fern-licht zu nutzen ist lebensgefährlich, sie haben keine nennenswerte Lichtleistung.
LG Eike
Ganz am Rande, solche LED Lampen als Fahrlicht im Abblend- oder Fern-licht zu nutzen ist lebensgefährlich, sie haben keine nennenswerte Lichtleistung.
LG Eike
Weswegen ich mich frage warum man sowas überhaupt verkaufen darf...
Weswegen ich mich frage warum man sowas überhaupt verkaufen darf...
Weil der Handel mit solchen Artikeln gegen keinerlei geltendes Recht verstößt.
Bereits mit der Aussage "Nicht zugelassen im Bereich der STVO" hat der Händler genug getan, dass man ihn rechtlich nicht belangen kann, wenn es bei der Verwendung innerhalb der StVO zu Komplikationen kommt.
Abgesehen davon kann man solche Birnen durchaus auch legal verwenden, in Showcars abseits der StVO beispielsweise, oder als Nachtlicht unter der Kellertreppe.
Wie so oft ist es nicht das Produkt, das illegal ist, sondern bestenfalls die Art, wie man es einsetzt.
Drei Gründe dafür:
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