LED-Tagfahrlicht trotz Nebelscheinwerfern

  • Die hab ich auch schon gefunden, find aber das sieht doch ein bisschen gebastelt aus... aber einfach ausprobieren und dann hier Erfahrungen posten :P

    Gruß Mirko

  • ... sieht doch ein bisschen gebastelt aus ...

    Sieht aber meiner Meinung nach immer noch besser aus als das:
    https://www.ebay.de/itm/280649…&ssPageName=STRK:MEWAX:IT (Affiliate-Link)


    oder das:
    https://www.ebay.de/itm/350427…&ssPageName=STRK:MEWAX:IT (Affiliate-Link)
    welches im Übrigen nicht für Fahrzeuge mit Scheinwerferreinigungsanlage (noch nicht) verfügbar ist - soll erst Mitte 2011 kommen.


    Aber über Geschmack läßt sich ja bekanntlich streiten ;)

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    PM an mich.

  • Haha, wenn man über sein Produkt schon "Qualität" schreiben muss, soll das was heißen :D...
    Finde auch gegen die beiden Konstruktionen sieht es wirklich ganz gut aus. Erscheint mir aber doch etwas teuer, für 100 € könnte man ja fast ins Grübeln kommen. Aber zu diesem Preis. Ab 240 € gibt es sogar die - überteuerten - led-Tagfahrleuchten in den Nebenscheinwerfern von Hella, und da weiß man, dass man wirklich Qualität bekommt.

    Gruß Mirko

  • TFL & NSW in Kombi schaut irgendwie aus wie ein Tannenbaum...
    Hab für meine TFL auf die NSW verzichtet und muss sagen...taugt ;)

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  • Tannenbaum ist es ja erst, wenn alles gleichzeitig leuchtet. ;)
    Da aber TFL und NSW eigentlich niemals zusammen leuchten dürften, erübrigt sich das ja wohl.


    Eine weitere Alternative wären die Modulscheinwerfer von Hella, die Nebelscheinwerfer und Tagfahrlicht in einem Scheinwerfer integriert haben.
    Nachteilig ist hierbei allerdings, dass das TFL dabei auf Glühbirnen-Basis-funktioniert, und dass dabei die überteuerten Zweifaden-Birnen verwendet werden.
    Aber möglich wäre es jedenfalls. :)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Tannenbaum ist es ja erst, wenn alles gleichzeitig leuchtet. ;)
    Da aber TFL und NSW eigentlich niemals zusammen leuchten dürften, erübrigt sich das ja wohl.

    :thumbup:

    Fehler auslesen und löschen und Codierung im Raum Böblingen bzw. Nähe Filderstadt gesucht?
    PM an mich.

  • :thumbup:


    Das glaube ich nicht. Wenn ich z.B. mein Standlicht/Abblendlicht einschalte, leuchten meine TFL gedimmt weiter (und das ist serienmäßig so).
    Wenn ich dann die NSW einschalten würde, würden die TFL weiter leuchten ;) (wenn ich die noch drin hätte).
    xD

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  • Das glaube ich nicht. Wenn ich z.B. mein Standlicht/Abblendlicht einschalte, leuchten meine TFL gedimmt weiter (und das ist serienmäßig so).


    Das serienmäßige Tagfahrlicht des Golf V ist das Abblendlicht. ;)


    Und was du meinst ist die Begrenzungsleuchten-Funktion einiger Nachrüst-TFL, daher gedimmt.
    Da diese jedoch voraussetzen, dass du das serienmäßige Standlicht im Hauptscheinwerfer deaktivierst (nur zwei Standlichter an der Front erlaubt), reduziert sich der Tannenbaum wieder. ;)

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  • Am besten die NSW raus und die S6 TFL einbauen. Dann siehst Klasse aus ;)

    VW Golf V GT TSi R-Line
    VW Golf VI GTD
    Meredes-Benz CLA 250 Sport 4MATIC Coupé

  • Und was du meinst ist die Begrenzungsleuchten-Funktion einiger Nachrüst-TFL, daher gedimmt.
    Da diese jedoch voraussetzen, dass du das serienmäßige Standlicht im Hauptscheinwerfer deaktivierst (nur zwei Standlichter an der Front erlaubt), reduziert sich der Tannenbaum wieder. ;)


    Das hatten wir schon so oft.. und ich wiederhole mich zwar nun, aber was solls :


    Zitat


    StVZO
    § 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten


    (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten.


    Wo ist das also bitte verboten? Nur weil Hella irgendwas von ECE Regelungen in seine Anleitungen reinschreibt?!



    Am besten die NSW raus und die S6 TFL einbauen. Dann siehst Klasse aus ;)


    DAS sieht dann irgendwie wi3eder aus wie gewollt und nicht gekonnt.. S6 TFL gehört in den S6 und nirgens sonst rein. Abgesehen davon das die meisten dann mit ihrem TFL zu tief sitzen, da die Kiste meist eh tiefer ist... Naja. Wenigstens strahlts dann einigermaßen nach vorne und sieht nich aus wie bei nem Astra Oo (Ja hier fährt ein Astra mit S6 TFL... )


    Das einzig Vertretbare wären runde TFL im Stile von Hella /Skoda oder das TFL aus dem Golf 6 R


    Alles andere ist Golf Stilbruch!

    Buffer overflows are Mother Nature's little reminder of that law of physics that says: if you try to put more stuff into a container than it can hold, you're going to make a mess.

  • Sieht zwar wirklich gut gemacht aus, optisch wärs mir aber schon wieder zu viel...

    Gruß Mirko

  • Wo ist das also bitte verboten? Nur weil Hella irgendwas von ECE Regelungen in seine Anleitungen reinschreibt?!


    Nein, aber weil die ECE-Regelungen in Deutschland anerkannt werden und somit verbindlich sind.
    Und gemäß ECE R-48, Absatz 6.9.2 steht die Anzahl klar definiert, nämlich zwei, Ausnahmen gibt es laut diesen Regelungen keine.


    Die Prüfzeichen, die auf all unseren Scheinwerfern und Leuchten angebracht sind, nennen sich übrigens ECE-Prüfzeichen, das heißt, alle zugelassenen Leuchten haben ihre Zulassung gemäß ECE erhalten, und dazu gehören auch die Einbauvorschriften, die die ECE beinhaltet.
    Werden die nicht eingehalten, ist die Zulassung der Leuchten keinen Cent wert, ähnlich wie bei den Ebay-Scheinwerfern, die trotz Prüfzeichen unzulässig sind, weil man keine LWR dran anbauen kann. ;)



    Wenn du also die StVZO ins Spiel bringst, dann wäre doch primär mal §49a interessant:
    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein..


    Und wer hat´s für zulässig erklärt, und zu welchen Bedingungen?


    Eben. ;)

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  • " ... LED Tagfahrlicht mit jeweils 18 weissen LED's pro Leuchte ..." das sieht doch nicht schön aus! Überleg dir dann lieber die TFL von Fabia RS einzubauen.

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