Oder noch besser wie es der Typ hatte wo ich mein erstes High Bordnetz gekauft hatte, ein CarPC mit VCDS Daueranschluss, einfach auf den Touchscreen und wech is das US Licht
Der wie verhalte ich mich wenn ich mit US Standlicht angehalten werde Thread =)
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Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf. -
Hat nur bedingt mit dem Thema zu tun, aber wie sieht es eigentlich mit der VCDS Mobile Version für's Mobiltelefon aus?
Gibts das mittlerweile?
von unterwegs geschrieben
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Jo kann man kaufen
Nennt sich VCDS Hex Net kostet aber ziemlich viel wenn man es nicht nur auf 10 Autos begrenzt kauft -
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Jo kann man kaufen
Nennt sich VCDS Hex Net kostet aber ziemlich viel wenn man es nicht nur auf 10 Autos begrenzt kauftWas kann man kaufen? Hex-Net?
Nö. Nö. Nö. Nö.
Nicht in Deutschland. Das dauert noch. -
Jo kann man kaufen
Was kann man kaufen? Hex-Net?
Nö. Nö. Nö. Nö.Können Deutsche nur in Deutschland kaufen?
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Wurde gerade angehalten wegen meinem US Standlicht, 50€ sind fällig, ist das normal? Der Kollege in Uniform meinte, dass die Betriebserlaubnis erlischt, ist das korrekt?
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Betriebserlaubnis erlischt nicht, da du am Scheinwerfer selbst ja nichts gemacht hast.
gesendet von meinem Sony Xperia Z1
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Betriebserlaubnis erlischt nicht, da du am Scheinwerfer selbst ja nichts gemacht hast.
gesendet von meinem Sony Xperia Z1
Wie soll ich das beweißen? Das habe ich Ihm auch gesagt, hat er nicht eingesehen.
Das trifft doch eher zu oder: Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt
oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in
verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt -
Hast du schon gezahlt? Wenn nicht warten was kommt und wenn das Bußgeld sehr hoch is und was von wegen Betriebserlaubnis drin steht, gehst halt zum Anwalt. Ansonsten musst es halt akzeptieren. Das es nicht erlaubt is, weißt eh. 35 Euro sind glaub die Regel.
gesendet von meinem Sony Xperia Z1
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hab seit vorgestern auch die us standlichter. Beim freundlichen mit ein bischen überreden wurde es mir codiert.
Die Betriebserlaubnis erlischt soweit ich weiß schon, weil das Steuergerät verändert wurde und nicht dem zugelassenen bedingungen entspricht. Aber ich würde damit auch mal zum anwalt gehen, widerstand ist immer gut und man hat echt gute chancen mit sowas durchzukommen. -
Ich ziehe meine Aussage von vorher zurück.
"Hallo, eine Codierung auf US-Standlicht bringt die Betriebserlaubnis zum erlöschen und sollte nach meinem Dafürhalten "nur" noch 50 Euro jedoch keinen Punkt kosten. Jedoch aufgepasst: Mir sind Fälle bekannt wo versucht wurde 90 Euro und 1 Punkt durchzusetzen, wenngleich ein dabei beim besten Willen keine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erkennen kann. Daher sollte man nach meiner Einschätzung dann dagegen vorgehen!!!
Manch einer hat auch Glück und ist nur mit 15-20 Euro dabei."
Quelle: tuningszeneanwalt.com Rechtsanwalt Rathjens
Wieder was gelernt
gesendet von meinem Sony Xperia Z1
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Vielen Dank für das Zitat, anscheinend also doch korrekt.
Ich weiß nur das ein Freund auch wegen US-Standlicht angehalten wurde, klar, Mängelkarte aber nur 15€ Verwarngeld. Das die Sachen nicht einheitlich behandelt werden kann ich nicht nachvollziehen. Also bezahl ich wohl die 50€. -
Vielen Dank für das Zitat, anscheinend also doch korrekt.
Ich weiß nur das ein Freund auch wegen US-Standlicht angehalten wurde, klar, Mängelkarte aber nur 15€ Verwarngeld. Das die Sachen nicht einheitlich behandelt werden kann ich nicht nachvollziehen. Also bezahl ich wohl die 50€.codierst du es zurück?
ich verstehe nicht warum das so geahndet wird. Es ist ja nichtmal gefummel, das ist eine Funktion vom Golf! Es hat keine negativen Aspekte für den Straßenverkehr und es ist sogar fachgerecht und e geprüft eingebaut. Unverständlich für mich. Würde man irgendwo eine birne zwischenfummeln und anklemmen wäre das etwas anderes, aber so...pf...
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E geprüfter Einbau ist eher ein schlechter Scherz. Der Blinker hat in D nicht dauerhaft mitzuleuchten.
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Es hat keine negativen Aspekte für den Straßenverkehr und es ist sogar fachgerecht und e geprüft eingebaut.
Dazu drei Dinge:
a) Die Blinkerleuchte hat keine Zulassung als Standlicht/Begrenzungslicht.
b) Nach vorne gerichtetes Standlicht muss weiß leuchten.
c) Die Sichtwirkung des Blinkers darf nicht beeinträchtigt werden.Somit also schonmal drei Punkte, die weder geprüft noch in irgendeiner Weise zugelassen wurden.
Das Argument mit dem "Fachgerecht" taugt auch nur zum abwischen.
"Fachgerecht" bedeutet lediglich, dass der, der es gemacht hat, weiß wie es gemacht wird, nicht aber, ob es legal ist.Negative Aspekte für den Straßenverkehr kann es auch durchaus geben.
Der dauerhafte Blinker kann beim flüchtigen Blick als Blinkvorgang missverstanden werden, wodurch Gefahrensituationen entstehen können.
Ein tatsächlicher Blinkvorgang kann durch das gleichfarbige Dauerlicht auch übersehen werden, auch dadurch könnte es zu Gefahren kommen.Da es auch kein amtliches Gutachten* darüber gibt, ob der Blinker noch ausreichend wahrgenommen werden kann, wird dies rechtlich so gewertet, wie wenn der Blinker überhaupt nicht funktionieren würde.
Dadurch kann dann der Verlust der Betriebserlaubnis zustande kommen.* PS: Solch ein amtliches Gutachten kann nicht durch den TÜV ausgestellt werden, sondern ausschließlich durch die Lichttechnischen Institute - für Privatpersonen unmöglich, das können nur die Hersteller beantragen.
Aufgrund des zuvor genannten Punktes "b" wird dies aber niemals passieren.
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