Der wie verhalte ich mich wenn ich mit US Standlicht angehalten werde Thread =)

  • Ich kann dazu nur eins sagen!


    Seit 1. Mai:


    Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50 EUR
    Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen 20 EUR


    Je nachdem was sie euch aufbrummen wollen!
    Aber definitiv keine Stillegung oder Punkte!!!

    VCDS HEX+CAN-USB-Interface! Codiere im Raum Berlin, TF und LDS...alles andere nach Absprache! Codierungen, Fehlerauslesen etc...

  • als ich ihm die stvzo vorlegte und zeigte, das kein licht nach vorne darf in der farbe. wurde mir gesagt: solange die orangene lichtleistung unter % xy der gesamt lichtleistung vorne bleibt ist das okay.


    Wobei das so allerdings nur bedingt richtig ist.
    Das bei den BMWs sind Seitenmarkierungsleuchten, die primär zur Seite leuchten.
    Wie bei allen Leuchten lässt es sich kaum vermeiden, dass man deren Leuchtwirkung auch aus einer anderen als der vorgeschriebenen Leuchtrichtung sehen kann, und genau das ist die Lücke, die BMW da ausnutzt.


    Mit dem Golf kann man das nicht wirklich vergleichen, denn hier reden wir nicht von Seitenmarkierungsleuchten, die man noch ein Stück weit von vorne sehen kann, sondern um nach vorne gerichtete Blinker, die nicht so funktionieren, wie sie eigentlich sollten, das ist schonmal ein himmelweiter Unterschied. ;)


    Was uns auch gleich schon zum zweiten Punkt bringt, während zur Seite gerichtete Seitenmarkierungsleuchten orange leuchten müssen, muss nach vorne gerichtetes Standlicht weiß (+/- der Toleranzwerte) leuchten.


    Und schlussendlich haben die Dinger bei BMW eine Zulassung als Seitenmarkierungsleuchte, wohingegen die Blinker vom Golf eben nur als Blinker zugelassen sind.


    Somit also schon drei Punkte die gegen deine Argumentation sprechen.



    Wenn du dich schon auf die BMWs beziehst, es steht dir natürlich frei, irgendwelche Seitenmarkierungsleuchten seitlich ans Auto zu schrauben, die man auch ein Stück weit von vorne sehen kann. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Wobei das so allerdings nur bedingt richtig ist.
    Das bei den BMWs sind Seitenmarkierungsleuchten, die primär zur Seite leuchten.


    Wenn du dich schon auf die BMWs beziehst, es steht dir natürlich frei, irgendwelche Seitenmarkierungsleuchten seitlich ans Auto zu schrauben, die man auch ein Stück weit von vorne sehen kann. ;)


    Echt? Meine leuchten nach VORN und zur SEITE. Komisch komisch oder?
    Nach VORN sogar über die gesamte Breite des Scheinwerfers.



    Und nu? :D

  • Nu frage ich dich, ob irgendwas davon bei dir ne Zulassung hat. ;)

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  • Nu frage ich dich, ob irgendwas davon bei dir ne Zulassung hat. ;)



    Bei mir hat jedes Teil eine Zulassung. Und die vormals genannten Teile sind WERKSVERBAU und hat JEDER PKW dieser Baureihe. :rolleyes: :wacko:



    Na, merkste was? :whistling:

  • Jungs mal ehrlich...
    Was macht ihr so ein Geschiss wegen US Licht?! Es ist jedem selbst überlassen ob er sich es reincodiert oder nicht. Wer sich deswegen ins Hemd macht sollte es lieber lassen.
    Ich hab es seit dem ich mein Golf habe und hatte nie Probleme damit. Letztens sogar nachts angehalten wo der Polizist und ich vor meinem Auto standen und das Licht war an. Gaaaarnichts gesagt.
    Und wenn mal jemand was deswegen sagen sollte einfach Polizisten klar machen das es in 2Minuten wieder raus codiert ist. Aber wegen einem Licht würde ich kein Geld zahlen und schon gar nicht Punkte auf mich nehmen.


    Gesendet von meinem Samsung S3 mit Tapatalk 2 :D

  • ihr könnt doch nicht das gleiche recht verlangen wie bei einem bmw, der das ab werk hat. es ist eine bauliche/codierte veränderung, der verdammte blinker leuchtet! der ist für das anzeigen eines richtungswechsels zugelassen und hat keine sml funktion oder sonst was ... das ist doch nicht euer ernst hier :D


    nehmt es wie ein mann und heult nicht rum :P

  • es geht erstmal ums thema gelbes licht nach vorne. wo die stvzo nein zu sagt. die leds im bwm sitzen an der seite. der lichtleiter zieht dies nach vorne. das so gewollt und wurde so gebaut und so zugelassen. obwohl die stvzo das so nicht erlaubt.


    wieso sollte der blinker keine zulassung haben. der golf 5 hat ein scheinwerfer, wo alles geprueft ist. auf dem bauteil sind pruefsiegel fuer standlicht, blinker, fern und abblendlicht. so thema durch.

  • nein falsch, es geht um das thema "wie verhalte ich mich wenn ich mit illegal codierten sachen am wagen angehalten werde" ...


    der scheinwerfer hat ein e-prüfzeichen, also auch der blinker :wacko:
    was man aber später damit macht, codieren, lackieren, orangenes standlicht einbauen etc. lässt das e-prüfzeichen hinfällig werden. eine solche veränderung müsste dann beim tüv abgenommen werden, sonst ist es fahren ohne betriebserlaubnis... aber ist schon lustig hier, macht ruhig weiter :D



  • Röschtisch :P:D



    Zitat

    es geht erstmal ums thema gelbes licht nach vorne. wo die stvzo nein zu sagt. die leds im bwm sitzen an der seite. der lichtleiter zieht dies nach vorne. das so gewollt und wurde so gebaut und so zugelassen. obwohl die stvzo das so nicht erlaubt.


    Na was'n nu? Gewollt + gebaut + zugelassen aber doch nicht erlaubt? :P:D
    Müsstest den mal im gesamten sehen, der brennt Nachts wie nen Tannebaum soviele SML / LED hat der vorn/hinten und an der Seite hehehehe :D:P



    Zitat

    aber ist schon lustig hier, macht ruhig weiter :D


    Bisser'k Spass und aufziehen muss scho sein oder? hehe :D

  • wieso sollte der blinker keine zulassung haben. der golf 5 hat ein scheinwerfer, wo alles geprueft ist. auf dem bauteil sind pruefsiegel fuer standlicht, blinker, fern und abblendlicht. so thema durch.


    Das bedeutet aber nicht, dass man diese Leuchtfunktion nach Belieben auf die einzelnen Leuchtkammern verteilen darf.
    Der Blinker hat nunmal keine Zulassung als Standlicht, erst Recht nicht, wenn es sich um oranges Standlicht handelt. ;)



    was man aber später damit macht, codieren, lackieren, orangenes standlicht einbauen etc. lässt das e-prüfzeichen hinfällig werden. eine solche veränderung müsste dann beim tüv abgenommen werden, sonst ist es fahren ohne betriebserlaubnis... aber ist schon lustig hier, macht ruhig weiter :D


    Och Mensch, seit Jahren red ich mir den Mund fusslig, und trotzdem kommt immer wieder sowas zum Vorschein... :D
    Der TÜV hat nicht die Befugnis, veränderte lichttechnische Einrichtungen abzunehmen.
    Es soll zwar immer wieder vereinzelte TÜV-Prüfer geben, die sowas für zulässig erklären, aber solche Eintragungen sind dann nicht die Tinte im Papier wert.


    Bei Lichttechnischen Einrichtungen gibts nur zwei Zustände:
    A) eine Leuchte mit Prüfzeichen --> zu 100% zulässig (gemäß der Einbauvorschriften)
    B) eine Leuchte ohne oder mit erloschenem Prüfzeichen --> zu 100% unzulässig


    Das Prüfzeichen kann nur durch das lichttechnische Institut vergeben werden, und kann auch nur vom Originalhersteller beantragt werden.


    Daraus ergibt sich, veränderte lichttechnische Einrichtungen sind immer illegal, und es gibt auch keine Möglichkeit, sie jemals legal zu bekommen.



    Und zum zweiten Punkt, das Prüfzeichen eines Scheinwerfers erlischt NICHT, wenn man ein falsches Leuchtmittel einsetzt, oder wenn durch Codierungen manche Bestandteile anders leuchten als ursprünglich gedacht.
    Das Prüfzeichen erlischt nur, wenn bauliche Veränderungen am Scheinwerfer vorgenommen werden, also wenn die Leuchte explizit umgebaut oder verändert wurde.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • ...Danke, das du das so sachlich und mit enormen Fachwissen erklärt hast.


    Ich fühl mich bei dir einfach gut aufgehoben und erwarte noch viele solcher konstruktiver Beiträge von dir.

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • Dass einen die mittlerweile Blauen dafür fisten können, sollte jedem bewusst sein, der damit rumfährt.


    Heute morgen ist es mir passiert. Vor ca. 2 Wochen bin ich von 10% auf 30% Lichtstärke hoch und hatte sie heute morgen gegen halb 7 auf der Autobahn an. Als ich an einer Raststätte vorbeifahre sehe ich wie rechts hinter mir die Autobahnpolizei von der Raststätte runterfährt und mir folgt. Ich hatte erst gehofft sie würden an mir vorbeifahren, doch dann zeigte man mir die Kelle.


    Danach folgten simple Fragen wie: Wohin des Weges? Ist das ihr Auto? Bla Bla Bla. Ich hab kein gutes Verhältnis zu denen also kam von mir nur "Ich denke nicht, dass Sie das was angeht". Der rein optisch 14 jährige Polizist fühlte sich wahrscheinlich in seiner Autorität untergraben und so nahm er sich mein Auto ganz genau unter die Lupe. Fahrwerk und Felgen waren ja eingetragen, also gab es da auch keine Probleme. Dann kam er zum Standlicht... Er teilte mir mit, dass er das nicht kennen würde, es in seinen Augen aber niemanden behindern würde. Ich sagte ihm das sei bei der Sonderedition Serie (wie lächerlich), das gäbe es bei dem aktuellen A4 auch. Er schluckte es, sie ließen mich fahren. Und damit hatte es sich. Glück im Unglück

    Liebe Grüße,


    Alex



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