Ich versteh grad nicht, wieso hier immer von "verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen" gesprochen wird, die sind für PKWs doch eh total uninteressant.
Ging doch eigentlich nur darum, wie lang die normalen Kennzeichen für einen PKW nun sein dürfen.
Ich versteh grad nicht, wieso hier immer von "verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen" gesprochen wird, die sind für PKWs doch eh total uninteressant.
Ging doch eigentlich nur darum, wie lang die normalen Kennzeichen für einen PKW nun sein dürfen.
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf.
Engschrift ist von Kreis zu Kreis unterschiedlich.
Bei uns geht's nicht..
Und dein's ist nicht kurz..
Kurz wäre X-X-1
ja, wenn du aber in nem kreis wohnst wo du schon 3 buchstaben für den kreis benötigst, gehts nicht anders. für meinen landkreis hab ich das kürzeste, das möglich ist. ein buchstabe und eine zahl waren komplett nicht mehr frei. es gab einfach keine kombinationen mehr. deshalb ist meins kurz.
Ich versteh grad nicht, wieso hier immer von "verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen" gesprochen wird, die sind für PKWs doch eh total uninteressant.
Ging doch eigentlich nur darum, wie lang die normalen Kennzeichen für einen PKW nun sein dürfen.
Öhm, das ist zudem auch richtig
Robin, ich rede vom Kleinkraftradkennzeichen.
Das ist was anderes wie olle kurze Kennzeichen, sagte ich auch.
Aber hier gehts jetzt eh durcheinander.
Bei meiner Zulassungsstelle gibts aufm gleichen Stock zwei Schildereien. Die nehmen die Kunden immer abwechselnd an. Als ich dramn war hat mich die Dame gefragt was ich für ein Auto habe. Und als sie merkte das ich ganz verwirrt schaue sagte sie wegen der Schildergröße. Es hätte zwar ein normales gepasst aber ich wollte wegen meinen wenigen Buchstaben ein kurzes und sie hat es ohne zu fragen gemacht. Keine Probleme.
Ja den Schilderleuten ist das Bockwurst, die machen auch ein Regenbogenschild mit Greenie, der Zulassungsmensch muss die Steuerplakette dran babben, das ist meistens das Problem.
Das kann schon sein aber den habe ich auch bekommen. Einem Kumple habe sie für eine Limo aber kein kurzes gegeben. Das sieht immer schlimm aus..5 Ziffern und langes Schild an einem sehr schönem Auto.
Einem Kumple habe sie für eine Limo aber kein kurzes gegeben.
Begründung? Rechtliche Grundlage das zu "verweigern"?
Wahrscheinlich Engschrift...
Begründung? Rechtliche Grundlage das zu "verweigern"?
Das kann von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich entschieden werden.
Es gibt Landkreise, die kürzere Kennzeichen nur dann herausgeben, wenn es am Fahrzeug wirklich nicht anders geht.
Soll heißen, wenn der Umbau auf EU-Kennzeichenmaß aus technischen Gründen nicht möglich oder aus finanziellen Gründen nicht zumutbar ist (die Rückrüstung nach Umbau auf US-Stoßfänger ist immer zumutbar).
So gibt es auch Landkreise, die zweizeilige Motorradkennzeichen nur in 280mm Breite herausgeben.
Es gibt da keine Bundesweiten Regelungen, sondern kann von den regionalen Zulassungsstellen entschieden werden.
Andere Beispiele wären da die Verwendung von Plakettenpfännchen statt Klebeplaketten, oder die Verwendung bestimmter Nummernkombinationen bei Wunschkennzeichen.
Allgemeingültige Regelungen sind zum Beispiel die maximale Größe eines Kennzeichens (510mm), die maximale Anzahl an Zeichen (8), oder in welchen Fällen Engschrift (wenn bei maximaler Kennzeichengröße kein Platz ist) oder die verkleinerte Mittelschrift (Leichtkrafträder, Zugmaschinen bis 40km/h) zulässig ist.
Solche Punkte können dann auch bundesweit in jeder Verkehrskontrolle bemängelt werden, wenn sie dennoch herausgegeben werden.
Das kann von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich entschieden werden.
Nein kann es nicht.
Alle Landkreise haben sich an die Geltenden Gesetze zu halten.
Wir sind nicht in Russland wo jeder machen kann, was er will.
Willkür ist abgeschafft. Alles 100 mal durch gekaut.
Was auf der Kennzeichentafel draus ist, muss auch zugeteilt werden, wenn der PKW Besitzer das so möchte.
Sprich, so lange das Kennzeichen der DIN Norm entspricht, kann es 32 oder 55mm breit sein.
Die Zuteilung der Kennzeichen erfolgt seit 31.12.2012 in ALLEN größen/Längen usw.
Ich zitiere mich der Einfachheit mal selber:
Zitat von -Robin-Alles anzeigenhttp://kfz-zulassung.de/blog/?p=11
http://www.bundesrat.de/cln_17…ionFile.pdf/265-11(B).pdf
Punkt 7 und Blatt 4-5 @ Beschluss des Bundesrates
Begründung:
Zwei - und dreistellige Erkennungsnummern dürfen derzeit nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Eine Beibehaltung dieser restriktiven Regelung ist durch die Einführung verkleinerter Kraftradkennzeichen nicht mehr erforderlich. Die Aufhebung dieser Bestimmung entspricht auch dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, bei der Zulassung ihres Fahrzeugs eine möglichst kurze Erkennungsnummer zugeteilt zu bekommen.
Zitat von -Robin-Alles anzeigenAnlage 2 (zu § 8
Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der
Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
Anlage 2 hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert
1. Zuteilung von Buchstaben
Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden.
2. Einteilung der Erkennungsnummern; Zuteilung kurzer Erkennungsnummern
a) A 1 - A 999 bis Z 1 - Z 999
b) AA 1 - AA 99 bis ZZ 1 - ZZ 99
c) AA 100 - AA 999 bis ZZ 100 - ZZ 999
d) A 1000 - A 9999 bis Z 1000 - Z 9999
e) AA 1000 - AA 9999 bis ZZ 1000 - ZZ 9999
http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170048.htm
Zitat von -Robin-Die Möglichkeit der Zulassungsbehörde, nach entsprechender Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeug- verkehr bei bestimmten Voraussetzunge n eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens zu genehmigen, war bisher auf mehr- spurige Kraftfahrzeuge beschränkt. Es existieren jedoch auch Krafträder, insbesondere Motorroller älteren Datums, bei denen bei zweizeiligen Kenn- zeichen das vorgeschriebene Mindestmaß der Bodenfreiheit nicht eingehalten werden kann, auch nicht bei Zuteilung der neuen Kraftradkennzeichen. Die bisherige Beschränkung der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigungserteilung auf mehrspurige Kraftfahrzeuge war daher aufzuheben
Macht was draus. Faktisch kann kein "Landkreis" was verweigern.
Ist das Wunschkennzeichen frei, Kennzeichen in klein nach DIN Norm drucken lassen, fertig.
Alles andere ergibt sich aus dem Gesetz usw.
Zitat von -Robin-Alles anzeigenhttp://kfz-zulassung.de/blog/?p=11
http://www.bundesrat.de/cln_17…ionFile.pdf/265-11(B).pdf
Punkt 7 und Blatt 4-5 @ Beschluss des Bundesrates
Begründung:
Zwei - und dreistellige Erkennungsnummern dürfen derzeit nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Eine Beibehaltung dieser restriktiven Regelung ist durch die Einführung verkleinerter Kraftradkennzeichen nicht mehr erforderlich. Die Aufhebung dieser Bestimmung entspricht auch dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, bei der Zulassung ihres Fahrzeugs eine möglichst kurze Erkennungsnummer zugeteilt zu bekommen.
Also zunächst mal, der Link zu der PDF führt ins Leere.
Und in dem Blog des anderen Links wird von was komplett anderem gesprochen.
Dort geht es um die zulässige Anzahl an Zeichen.
Hier war es tatsächlich mal der Fall, dass Kombinationen mit wenigen zeichen Fahrzeugen vorbehalten waren, die wenig Platz zur Verfügung haben, und richtig ist, diese Vorschrift gibt es nicht mehr.
Das bedeutet aber nicht, dass man damit auch automatisch ein kürzeres Kennzeichenblech bekommen kann, denn das wird in den einzelnen Landkreisen entschieden.
Heißt also im Klartext, selbst wenn du eine kurze Nummer hast, sagen wie mal sowas wie [A-B 1], kann es dir je nach zuständigem Amt passieren, dass du trotzdem ein 51er Kennzeichen aufgebrummt bekommst.
Besonders oft sieht man das auch bei zweizeiligen Kennzeichen.
In Karlsruhe bekommt man beispielsweise keines unter 28cm Breite.
Ich kenne einen Land Rover Defender, bei dem das hintere (zweizeilige) Kennzeichen seitlich über die Karosserie übersteht, weil kein schmaleres ausgestellt wurde.
In anderen Landkreisen ist ein schmaleres Kennzeichen hingegen problemlos möglich.
Zitat von -Robin-Alles anzeigenAnlage 2 (zu § 8
Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der
Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
Anlage 2 hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert
1. Zuteilung von Buchstaben
Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden.
2. Einteilung der Erkennungsnummern; Zuteilung kurzer Erkennungsnummern
a) A 1 - A 999 bis Z 1 - Z 999
b) AA 1 - AA 99 bis ZZ 1 - ZZ 99
c) AA 100 - AA 999 bis ZZ 100 - ZZ 999
d) A 1000 - A 9999 bis Z 1000 - Z 9999
e) AA 1000 - AA 9999 bis ZZ 1000 - ZZ 9999
Dennoch gibt es Landkreise, die bestimmte Nummernkombinationen verweigern.
In Köln (K) bekommt man beispielsweise keine Nummer mit einem Z, In Nürnberg (N) keine Nummer mit PD oder SU, oder in Dithmarschen (HEI) darfst du keine Nummer mit einem L haben, was in anderen Kreisen völlig unproblematisch ist.
Je nach Bundesland kann es auch schwierig werden Nummern mit 88, 18 oder 81 zu bekommen.
Zitat von -Robin-Die Möglichkeit der Zulassungsbehörde, nach entsprechender Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeug- verkehr bei bestimmten Voraussetzunge n eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens zu genehmigen, war bisher auf mehr- spurige Kraftfahrzeuge beschränkt. Es existieren jedoch auch Krafträder, insbesondere Motorroller älteren Datums, bei denen bei zweizeiligen Kenn- zeichen das vorgeschriebene Mindestmaß der Bodenfreiheit nicht eingehalten werden kann, auch nicht bei Zuteilung der neuen Kraftradkennzeichen. Die bisherige Beschränkung der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigungserteilung auf mehrspurige Kraftfahrzeuge war daher aufzuheben
Der Teil besagt eigentlich nur, dass es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung seit dem Zeitpunkt nicht mehr nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Motorräder gibt.
Das rührt hier auf der Problematik, dass viele ältere Motorräder das Kennzeichen seitlich sitzen haben, was bei den 28cm breiten Pizzablechen in Schräglage schnell zur Unfallgefahr werden kann.
Es besagt lediglich, dass man auch mit dem Motorrad eine Ausnahmegenehmigung für ein schmaleres Kennzeichen bekommen kann, nicht, dass man fürs Auto keine mehr braucht.
Zitat von -Robin-Macht was draus. Faktisch kann kein "Landkreis" was verweigern.
Leider eben doch.
Dennoch gibt es Landkreise, die bestimmte Nummernkombinationen verweigern.
Man kann nichts verweigern was von Gesetz wegen OK ist. Punkt.
Und den Rest hast Du nicht verstanden.
Der ZWANG ein kurzes Nummernschild für Motorräder / AMI und weiss der Geier was - ist AUFGEHOBEN.
Jeder darf nach WUNSCH ein kurzes Kennzeichen bekommen.
Der Beschluss des Bundesrates sagt GENAU DAS nämlich aus.
Ich habe das nochmals rot markiert.
Zitat von BundesratAlles anzeigenPunkt 7 und Blatt 4-5 @ Beschluss des Bundesrates
Begründung:
Zwei - und dreistellige Erkennungsnummern dürfen derzeit nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Eine Beibehaltung dieser restriktiven Regelung ist durch die Einführung verkleinerter Kraftradkennzeichen nicht mehr erforderlich. Die Aufhebung dieser Bestimmung entspricht auch dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, bei der Zulassung ihres Fahrzeugs eine möglichst kurze Erkennungsnummer
zugeteilt zu bekommen.
Und somit kann es KEIN Landkreis mehr verweigern.
Zitat von -robin-Die bisherige Beschränkung der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigungserteilung auf mehrspurige Kraftfahrzeuge war daher aufzuheben
Und das sagt aus, das es KEIN Zwang mehr ist, einen AMI oder ähnliches Fahrzeug vorzuführen, um ein Kurzes Kennzeichen "eintragen" zu müssen.
Da die Regelung WEG GEFALLEN ist, und jeder ein KURZE(N)s haben darf.
War aber wie geschrieben, in den letzen Jahren dutzende Male durch gekaut, daher is für mich hier Schluss.
Wenn die sich "weigern", hilft das Ausdrucken des Beschlusses meist aus, und der "Chef" der Verweigerer reagiert meist auch Gesetzeskonform.
Wenn nicht, hilft im Zweifel auch meist ein Schreiben eines Anwaltes.
So. Ich muss.
Ich hab bei meiner Zulassungsstelle angerufen und nachgefragt, ob ich für ein Kennzeichen mit 6 Stellen ein kurzes bekomme. Die Antwort: Ja 46cm
Man kann nichts verweigern was von Gesetz wegen OK ist. Punkt.
Und dennoch gibt es regionale Unterschiede.
Du kannst ja gerne mal versuchen, in Köln ein Fahrzeug mit der Nummer [K-Z 123], oder in Nürnberg mit dem Kennzeichen [N-PD 123] zuzulassen, es wird dir nicht gelingen.
Mit dem Unterscheidungszeichen von Mannheim, Freiburg oder Hamburg kräht hingegen kein Hahn nach der Nummernfolge PD oder Z.
Und den Rest hast Du nicht verstanden.
Der ZWANG ein kurzes Nummernschild für Motorräder / AMI und weiss der Geier was - ist AUFGEHOBEN.
Jeder darf nach WUNSCH ein kurzes Kennzeichen bekommen.Und somit kann es KEIN Landkreis mehr verweigern.
Ich fürchte eher, du hast da was nicht ganz verstanden.
Dein Text handelt von der Nummer, nicht vom Blech.
Selbst wenn du eine Nummer hast, die nur vier oder fünf Stellen hat, kann es sein, dass du nur ein Blech mit 510mm Breite bekommst.
Und das sagt aus, das es KEIN Zwang mehr ist, einen AMI oder ähnliches Fahrzeug vorzuführen, um ein Kurzes Kennzeichen "eintragen" zu müssen.
Da die Regelung WEG GEFALLEN ist, und jeder ein KURZE(N)s haben darf.
Ich hab mal den Kern des Satzes unterstrichen.
Aufgehoben wurde lediglich die Beschränkung auf mehrspurige Fahrzeuge, seitdem können auch einspurige Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Du hast also lediglich ein Anrecht darauf, dass ein Sachverständiger sich das Ganze ansieht.
Der entscheidet dann, ob du ein kurzes Kennzeichen bekommen kannst oder nicht.
Drei Gründe dafür:
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