heul grad von der Polizei aufgehalten

  • Dragon
    mit den teilen siehst du ja im dunkeln null.
    die haben eine total beschissene ausleuchtung und null helligkeit, abe wenn du meinst :rolleyes:
    p.s. bulbs net buls


    seitdem ich die smls dran habe, werde ich dauerangehalten.
    der rest ist ja nicht auffallend, aber die smls halt.
    dann bekommen die immer nen stapel abes und nen ausdruck aud der Akte wo man die smls sieht.
    und das stimmt bisher alle glücklich.
    selbst die jungs von der a66 mit ihrem 5er.....


    und punkte verfallen nach 2 jahren immer 4 oder so.
    dürfen aber keine neuen dazukommen. glaube ich.
    ich hatte die letzte zeit mal 11 punkte (kam vom fahrservice, doof) macht aber nix. die addieren sich halt immer :(
    und wenn einer sagt : kein mitleid. ich wetter, dass KEINER den mindestanstand auf der autobahn einhält oder :D

    Einmal editiert, zuletzt von huibuu ()

  • das lustigste an der ganzen geschichte is ja, dass ich ab 1.3. selber bei dem verein bin!



    mfg :D

  • oha...das aber ziemlich brutal, wenn du da selber bist...ganz schöne kollegenschweine scheint's denn da ja wohl zu geben :D


    Gruß, Benny

  • Zitat

    Original von Rondras
    ...und nen ausdruck aud der Akte wo man die smls sieht...


    Darf ich dich um einen gefallen bitten ? :D

  • Zitat

    Original von golf4_franken
    das lustigste an der ganzen geschichte is ja, dass ich ab 1.3. selber bei dem verein bin!



    mfg :D


    Warum hast das deinem zukünftigen Kollegen nicht gleich gesagt?
    Die halten nämlich alle zusammen, das kann man sich gar nicht vorstellen.

  • Zitat

    Original von DerPhil
    ich sag nur " Mischa , muscht ufbasse , da isch a stoppschild " :D:D:D


    :rolleyes:


    Jaaajaaa


    :D

    Einmal editiert, zuletzt von Mogul ()

  • hab ich ihnen schon gesagt, hat sie aber net sonderlich beeindruckt



    das waren ganz junge, die wahrscheinlich ziemlich karriere geil waren.



    mfg

  • Mogul :
    ja ist einfach der ausdruck der akte wo die smls zu sehen sind.
    mal gucken hab keinen scanner, aber wenn unsere tippse morgen zeit hat lass ich's einscannen

  • Kopieren reicht auch, kannste dann zum Treffen am 24sten mitbringen ! 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Mogul ()

  • ich denke zum großen teil kommt es auch immer drauf an wo man angehalten wird und wie man dann auftritt ;)


    cu Jan


  • Irgendwie kann ich dass nicht ganz glauben, dass das alles ist / war.
    Anscheinend hast du ja noch deinen Wagen, oder?
    Wenn er nicht der Strassenverkehrsordnung entspricht, legen die Jungs
    von der Rennleitung das Teil sofort still.
    Siehe dazu auch den Thread mit dem sichersten Parkplatz in München.


    Dann wird ein Gutachter beauftragt, in deinem Fall z.B. für die veränderte Lichttechnik.
    Aber dich haben sie weiterfahren lassen?
    Wenn ja, rüste schnellstens alles zurück ;)

  • Ich kann das nicht so recht glauben, weil für solche Sachen bekommt man 3 Punkte + Bußgeld.


    Aber warum dann bitte 5? Und wenn die dich heute erst angehalten haben, dauert das ewig bis du den Bußgeldbescheid zugeschickt bekommst.


    Also vielleicht hat der nette Polizist dich auch nur ärgern wollen.

  • Du hast den "Karrieregeilen" nicht zufällig ein paar Nettigkeiten entgegengeworfen, oder :D
    (soll ja Leute geben die sowas machen wenn sie die Geduld verlieren).
    War da nicht was mit Punkte für Beleidigungen im Straßenverkehr ?(?(?(
    (In diesem unsern Lande ist doch mittlerweile alles (un-)möglich.)



    @Alex@FFM: Gutes Gedächtnis hat Dein Namensvetter manchmal, gell ;)

  • Hallo,


    hier spricht die Rennleitung:


    Punkte werden nach 2 Jahren aus dem Verkehrszentralregister gelöscht. Aber nur dann, wenn in diesen 2 Jahren kein neuer Punkt dazu gekommen ist. Ist dies der Fall, dann gehen die 2 Jahre wieder ab dem Datum der Eintragung des neuen Punktes los und die alten Punkte bleiben ebenfalls bestehhen. Alle punkte werden dann addiert.


    500,00 € Bußgeld, das ist ein fast unglaublicher Betrag. Weiterhin sind die 5 Punkte ebenfalls schwer im Owibereich zu bekommen. Da müsste schon Tatmehrheit vorliegen, d.h. mehrere, voneinander unabhängige Verstöße werden festgestellt.



    Kleine Einweisung in Tateinheit und Tatmehrheit:


    Tateinheit liegt regelmäßig dann vor, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, so daß bei objektiver Betrachtung der Eindruck einer einheitlichen Tat entsteht. Dies ist dann zu bejahen, wenn die Verhaltensweisen räumlich und zeitlich
    - zusammenfallen oder sich überschneiden; z.B. es wird ein mangelhaft ausgerüstetes Fahrzeug geführt, während der ganzen Fahrt ist die Sicht des Fahrzeugführers durch die Ladung beeinträchtigt.
    - unmittelbar zusammenhängen, z.B. mehrere ineinander übergehende Geschwindigkeitsüberschreitungen, mehrere Überholvorgänge kurz hintereinander etc.
    Eine starre Zeit- oder Entfernungsmarke fur die Abgrenzung existiert nicht. Läßt sich im Einzelfall keine genaue Entscheidung treffen, ist zugunsten des Betroffenen von Tateinheit auszugehen.


    Tatmehrheit ist gegeben, wenn durch mehrere Handlungen mehrere VOWi-Tatbestände verwirklicht werden, die keine räumliche oder zeitliche Beziehung zueinander haben. Eine isolierte Betrachtung der einzelnen Zuwiderhandlungen muss ohne weiteres möglich sein, ohne aus der anderen ein notwendiges Teilstück herauszulösen.
    Regelmäßig ist Tatmehrheit zu bejahen bei Verstößen, die sich an den Halter eines Kfz richten und dabei nicht die Inbetriebnahme des Kfz betreffen, z.B. Melde- (§ 27 StVZO) oder Untersuchungspflichten (§ 29 StVZO, § 47a StVZO, § 57b StVZO). Tathandlung, z.B. bei § 29 StVZO, ist die unterlassene Nichtdurchführung der Hauptuntersuchung, nicht jedoch das Führen eines Kfz und das Überschreiten des Termins zur Hauptuntersuchung.
    Regel: Unterlassungsdelikte stehen sowohl untereinander als auch im Verhältnis zu anderen Verhaltensverstößen (Begehungsdelikten) in Tatmehrheit.


    Weitere Beispiele für Tatmehrheit:
    - Das Nichtmitführen von vorgeschriebenen Papieren und Gegenständen (z.B. Führerschein und Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder Führerschein und Warndreieck nicht mitgeführt).


    Und noch was allgemeines zur Rennleitung:
    Wie es in den Wald herein ruft, so brüllt es in der Regel auch wieder heraus. Eintragen von Veränderungen am FZG, bzw. ABE dabei = kein Problem. Ist doch einfach, oder???

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!