Tönungsfolien für vordere Scheiben

  • hi!
    ich würde gern meine scheiben bis vorne tönen, also heckscheibe und alle seitenscheiben.
    soll nur ganz dezent sein, aber halt mit abe,wenns geht, kennt da wer nen hersteller? ?(

  • du bekommst für die vorderen scheiben nix mit abe, des hat mehr doch scho desöfteren hier...

  • Zitat

    Original von DerBen
    du bekommst für die vorderen scheiben nix mit abe, des hat mehr doch scho desöfteren hier...


    richtig! bereich von a - b säule darfst du net tönen! gibt auch keine folie mit abe!

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • :Dda hat wohl einer seinen Rausch noch nicht ausgeschlafen :D

  • muss es geben, wir haben auf arbeit nen gemachten g5, bei dem der auftrag lautete, einen wagen so umzubauen, wie ihn jugendliche fahren möchten, aber mit der bedingung, dass alles tüv haben muss, dem haben sie auch die vorderen seitenscheiben getönt und es ist tüv drauf :))

  • dann sind die scheiben wahrscheinlich geflutet.


    warum fragst du nicht einfach da nach ?(

  • ...naja es gibt immer TÜV´ler die alles eintragen...und trotzdem bleibts dann illegal...und das mit dem Fluten is ja auch ein netter Aufwand...

  • ist folie.


    werd da auch mal nachfragen, nur bin ich da erstmal längere zeit nicht mehr ;(

  • Zitat

    Original von Planett
    ist folie.


    dann NIX TÜV

  • Und? Fluten nützt dir auch nichts ohne lichttechnisches Gutachten...


    Eintragen kann man alles, dann bleibt es aber trotzdem ILLEGAL!!!

  • doch es gibt eine Steinschlagschutzfolie bzw. einbruchshemmende Folie von BRUXSAFOL
    die ist minimal getönt und mit ABE :))




    edit


    Zitat

    Original von Planett
    muss es geben, wir haben auf arbeit nen gemachten g5, bei dem der auftrag lautete, einen wagen so umzubauen, wie ihn jugendliche fahren möchten, aber mit der bedingung, dass alles tüv haben muss, dem haben sie auch die vorderen seitenscheiben getönt und es ist tüv drauf :))


    wenn ihr das eh auf Arbeit gemacht habt, dann weißt du ja, an wen du dich wenden musst bzw. dann musst du ja noch wissen, welche Folie das war oder ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?(

    white rabbit 1999 - 2009

    Einmal editiert, zuletzt von Turbo-GTI ()

  • Wegen dem thema hab ich mich mal beim TUV gemeldet.


    Haben folgendes als PDF geschickt:

    Folien an Scheiben von Kraftfahrzeugen:


    Für die Sicht des Fahrers muss, nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-
    Ordnung (StVZO), ein Sichthalbkreis in Fahrtrichtung mit 180° um die Augenpunkte des
    Fahrzeugführers gewährleistet sein. Das bedeutet, neben der Windschutzscheibe sind
    auch die vorderen Seitenscheiben von Bedeutung.
    Die Forderung gilt bezüglich der Sicht durch die Scheiben als erfüllt, wenn bauartgenehmigte
    Scheiben eingebaut werden. So müssen die Windschutzscheiben eine
    Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % aufweisen, während für andere Scheiben
    mindestens 70 % gefordert sind. Diese Forderungen sind nur mit klaren oder leicht getönten
    Scheiben zu erfüllen.
    Scheibenfolien mit deutlich sichtbarer Tönung, die von außen dunkel wie eine
    Sonnenbrille erscheinen, halten die 70%-Forderung nicht ein und dürfen deshalb
    nicht an Windschutzscheiben und vorderen Seitenscheiben verwendet werden.
    Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Fußgänger und Radfahrer beim
    Abbiegen auch in der Dunkelheit vom Fahrer noch gesehen werden.
    Durch das Aufbringen von - auch minimal - getönten Folien auf den vorderen Seitenscheiben
    wird erfahrungsgemäß der Grenzwert von 70 % unterschritten. So erreichen
    selbst geringfügig getönte Folien nur knapp 70 %, scheinbar glasklare" Folien gerade
    85 % Lichtdurchlässigkeit. Dabei ist der Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-
    Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.
    Wenn Sie Folien an den hinteren Seitenscheiben und dem Heckfenster anbringen wollen,
    sollten Sie sich die dazugehörige Bauartgenehmigung und die Anbauanweisung
    sorgfältig durchlesen. Darin wird beschrieben,
    " an welchen Scheiben die Folien verwendet werden dürfen (in der Regel ist der Verwendungsbereich
    wie oben beschrieben eingeschränkt),
    " wie die Folie an den Scheiben anzubringen sind (z. B. nicht mit der Scheibeneinfassung
    bzw. Gummidichtung verkleben, auf jedem Folienstück muss ein Prüfzeichen
    vorhanden sein),
    " welche Bedingungen an die Verwendung der Folien bei Anbringung an der Heckscheibe
    zu beachten sind (zweiter Außenspiegel),
    " dass die Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitzuführen ist.


    Kann das gern als PDF verschicken, wenn das einer möcht... Einfach melden.

    Einmal editiert, zuletzt von M_B_A ()


  • sorry- aber das stimmt auch wieder nicht! gibt keine Tönungsfolie mit ABG-Zulassung für vordere Seitenscheiben- auch nicht bei Bruxsafol, obwohl die sonst die besten folien haben ;)

  • So wie es aussieht gibts also keine Tönungsfolien die zugelassen sind :O


    Nun gibt es hier aber doch User die trotzdem die vorderen Scheiben getönt haben. Wie ist denn da die Erfahrung mit der Polizei und dem TÜV?


    Überlege nämlich auch gerade mir meine Scheiben Tönen zu lassen und würd das wenns geht, dezent aber bis zur A-Säule machen.


    Gruß

  • Glückssache, ganz einfach. 8)


    Ich hatte das vor Ewigkeiten (nicht beim Golf).


    Ist nie aufgefallen. Damals konnte man auch noch mit runtergefahrenen Seitenscheiben zum Tüv fahren. :P


    Andere aus dem Forum durften schon Lehrgeld zahlen für ihre Folien.

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