hi!
ich würde gern meine scheiben bis vorne tönen, also heckscheibe und alle seitenscheiben.
soll nur ganz dezent sein, aber halt mit abe,wenns geht, kennt da wer nen hersteller?
Tönungsfolien für vordere Scheiben
-
-
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf. -
du bekommst für die vorderen scheiben nix mit abe, des hat mehr doch scho desöfteren hier...
-
Zitat
Original von DerBen
du bekommst für die vorderen scheiben nix mit abe, des hat mehr doch scho desöfteren hier...richtig! bereich von a - b säule darfst du net tönen! gibt auch keine folie mit abe!
-
-
:Dda hat wohl einer seinen Rausch noch nicht ausgeschlafen
-
muss es geben, wir haben auf arbeit nen gemachten g5, bei dem der auftrag lautete, einen wagen so umzubauen, wie ihn jugendliche fahren möchten, aber mit der bedingung, dass alles tüv haben muss, dem haben sie auch die vorderen seitenscheiben getönt und es ist tüv drauf :))
-
dann sind die scheiben wahrscheinlich geflutet.
warum fragst du nicht einfach da nach
-
...naja es gibt immer TÜV´ler die alles eintragen...und trotzdem bleibts dann illegal...und das mit dem Fluten is ja auch ein netter Aufwand...
-
ist folie.
werd da auch mal nachfragen, nur bin ich da erstmal längere zeit nicht mehr
-
Zitat
Original von Planett
ist folie.dann NIX TÜV
-
Und? Fluten nützt dir auch nichts ohne lichttechnisches Gutachten...
Eintragen kann man alles, dann bleibt es aber trotzdem ILLEGAL!!!
-
doch es gibt eine Steinschlagschutzfolie bzw. einbruchshemmende Folie von BRUXSAFOL
die ist minimal getönt und mit ABE :))edit
ZitatOriginal von Planett
muss es geben, wir haben auf arbeit nen gemachten g5, bei dem der auftrag lautete, einen wagen so umzubauen, wie ihn jugendliche fahren möchten, aber mit der bedingung, dass alles tüv haben muss, dem haben sie auch die vorderen seitenscheiben getönt und es ist tüv drauf :))wenn ihr das eh auf Arbeit gemacht habt, dann weißt du ja, an wen du dich wenden musst bzw. dann musst du ja noch wissen, welche Folie das war oder
-
Wegen dem thema hab ich mich mal beim TUV gemeldet.
Haben folgendes als PDF geschickt:
Folien an Scheiben von Kraftfahrzeugen:
Für die Sicht des Fahrers muss, nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung (StVZO), ein Sichthalbkreis in Fahrtrichtung mit 180° um die Augenpunkte des
Fahrzeugführers gewährleistet sein. Das bedeutet, neben der Windschutzscheibe sind
auch die vorderen Seitenscheiben von Bedeutung.
Die Forderung gilt bezüglich der Sicht durch die Scheiben als erfüllt, wenn bauartgenehmigte
Scheiben eingebaut werden. So müssen die Windschutzscheiben eine
Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % aufweisen, während für andere Scheiben
mindestens 70 % gefordert sind. Diese Forderungen sind nur mit klaren oder leicht getönten
Scheiben zu erfüllen.
Scheibenfolien mit deutlich sichtbarer Tönung, die von außen dunkel wie eine
Sonnenbrille erscheinen, halten die 70%-Forderung nicht ein und dürfen deshalb
nicht an Windschutzscheiben und vorderen Seitenscheiben verwendet werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Fußgänger und Radfahrer beim
Abbiegen auch in der Dunkelheit vom Fahrer noch gesehen werden.
Durch das Aufbringen von - auch minimal - getönten Folien auf den vorderen Seitenscheiben
wird erfahrungsgemäß der Grenzwert von 70 % unterschritten. So erreichen
selbst geringfügig getönte Folien nur knapp 70 %, scheinbar glasklare" Folien gerade
85 % Lichtdurchlässigkeit. Dabei ist der Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-
Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.
Wenn Sie Folien an den hinteren Seitenscheiben und dem Heckfenster anbringen wollen,
sollten Sie sich die dazugehörige Bauartgenehmigung und die Anbauanweisung
sorgfältig durchlesen. Darin wird beschrieben,
" an welchen Scheiben die Folien verwendet werden dürfen (in der Regel ist der Verwendungsbereich
wie oben beschrieben eingeschränkt),
" wie die Folie an den Scheiben anzubringen sind (z. B. nicht mit der Scheibeneinfassung
bzw. Gummidichtung verkleben, auf jedem Folienstück muss ein Prüfzeichen
vorhanden sein),
" welche Bedingungen an die Verwendung der Folien bei Anbringung an der Heckscheibe
zu beachten sind (zweiter Außenspiegel),
" dass die Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitzuführen ist.Kann das gern als PDF verschicken, wenn das einer möcht... Einfach melden.
-
Zitat
Original von Turbo-GTI
doch es gibt eine Steinschlagschutzfolie bzw. einbruchshemmende Folie von BRUXSAFOL
die ist minimal getönt und mit ABE :))edit
wenn ihr das eh auf Arbeit gemacht habt, dann weißt du ja, an wen du dich wenden musst bzw. dann musst du ja noch wissen, welche Folie das war oder
sorry- aber das stimmt auch wieder nicht! gibt keine Tönungsfolie mit ABG-Zulassung für vordere Seitenscheiben- auch nicht bei Bruxsafol, obwohl die sonst die besten folien haben
-
So wie es aussieht gibts also keine Tönungsfolien die zugelassen sind :O
Nun gibt es hier aber doch User die trotzdem die vorderen Scheiben getönt haben. Wie ist denn da die Erfahrung mit der Polizei und dem TÜV?
Überlege nämlich auch gerade mir meine Scheiben Tönen zu lassen und würd das wenns geht, dezent aber bis zur A-Säule machen.
Gruß
-
Glückssache, ganz einfach.
Ich hatte das vor Ewigkeiten (nicht beim Golf).
Ist nie aufgefallen. Damals konnte man auch noch mit runtergefahrenen Seitenscheiben zum Tüv fahren.
Andere aus dem Forum durften schon Lehrgeld zahlen für ihre Folien.
Jetzt mitmachen!
Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen
Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!