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Norman
ZitatAlles anzeigenFolien zur Aufbringung auf Scheiben von Kfz
Quelle : ECE-R43, 92/22/EWG, 77/649/EWG, §§35b,40 StVZO, KBA-Info
Getönte Folien
Vorhandensein: zulässig an Scheiben, die für die Sicht des FzFührers nicht von Bedeutung sind
Genehmigungszeichen: national; (Wellenlinie D1234)
Nach der VkBl.-Verlautbarung Nr. 129 vom 27.05.1986 ist die Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab dem 01.10.1986 erforderlich.
Anbaulage: An allen Scheiben, außer an Front- und vorderen Seitenscheiben in Kfz die sich im nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden. Siehe nachfolgende Skizze.
An Scheiben die sich sich innerhalb des skizzierten 180° Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.
Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75% bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen.
Anm: Sowohl die Richtlinie 77/649/EWG - Sichtfeld - als auch die nationalen Vorschriften des § 35b StVZO beziehen sich auf das Sichtfeld von 180° nach vorn.
Scheiben, die sich innerhalb dieses Bereiches befinden, sind somit für die Sicht des FzFührers von (besonderer) Bedeutung.
In allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist aus den o.g. Gründen deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen:
"Folien (gemeint sind hier ausschließlich getönte Folien) dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, feilgeboten werden."
Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Hier insbesondere die Forderung des Vorhandenseins eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien in der Heckscheibe.
Sonstiges: Der FzFührer hat einen Abdruck der ABG für die Folie(n) mitzuführen. Die Mitführpflicht entfällt, wenn ein entsprechender Eintrag im FzSchein oder eine ordnungsgemäße Änderungsabnahme gem. § 19 (3) vorliegt.
Eine Scheibe benötigt keinen "TÜV", sondern eine Bauartgenehmigung. Und die erteilt das KBA.
Vergesst also die ganze Rechnung mit "soundsoviel Prozent Tönung sind erlaubt und soundsoviel an den Seiten- oder Frontscheiben".
Fahrzeugscheiben sind bauargenehmigungspflichtig und tragen ein Prüfzeichen. Sobald irgendetwas daran geändert wird, erlisch diese Bauartgenehmigung. Deshalb sind auch alle Scheibenfolien ebenfalls bauartgenehmigungspflicht.
Neben der vom KBA ausgestellten (nationalen) Bauartgenehmigung (Prüfzeichen Wellenlinie), der EG-Typgenehmigung und der ECE-Genehmigung sieht die StVZO noch eine Einzelbauartgenehmigung vor, die die technische Prüfstelle (TÜV) nach Erstellen eines Gutachtens erteilen kann. Dabei das Teil eine TP-Nummer eingeschlagen oder aufgraviert.
Und klar gibt es getönte Scheiben von Werk aus. Diese haben als getönte Scheiben ihre Bauartgenehmigung bekommen. Grundsätzlich verboten ist das NACHTRÄGLICHE Tönen von Scheiben.
Quelle: Ein Dekra Mitarbeiter
Also ich würde es immer noch mit UV Schutzfolie machen, die hat zwar 3 oder 5% Tönung und darf vielleicht nicht auf der vorderen Seitenscheibe angebracht werden wenn diese schon ab Werk getönt ist aber man sieht wirklich nur einen hauch von Reflektion bei Sonnenschein. Gesehen hab ich das bei einem Beetle mit Wärmeschutzverglasung (vordere Seitenscheiben und Frontscheibe).
Ich war letzten sogar mal bei dem Laden und wollt ein Foto von dem Wagen machen, leider war er die ganze Zeit unterwegs (Kundensersatzfahrzeug).
Ich mein im Gutachten der Folien die einbruchshemmend oder für UV Schutz sind steht drin, dass man sie nur auf ungetönten vorderen Seitenscheiben anbringen darf
(Mir geht es aber eher darum nicht bei der ersten Kontrolle aufzufallen weil die Folie zu sehr spiegelt).
ist es nicht eh so, dass alle fahrzeuge mit klima eine leichte tönung haben ? wenn ich meine scheiben nen stück runterlass, finde ich schon dass man sieht, dass sie auf jeden fall nicht 100% durchsichtig ist.
kann mich aber auch täuschen...
Richtig.
Kann man so überprüfen wie Du es schreibst.
Highline hat eine grüne Tönung, Sport Edition hat eine blaue Tönung.
Keine Ahnung wie es bei den anderen Gölfen aussieht, der G 5 GTI hat jedenfalls auch eine blaue Tönung.
ich bin von der farbe her überzeugt (hab auch klima) dass meine blau getönt sind. das wäre ja dann laut dir die sportedition...
aber kann das überhaupt sein mit meinem 1.4 liter motörchen?
ich hab nen 1.4er "ocean" mit grüner tönung
mein GTI würd ich sagen hat ne graueblaue tönung also relativ dunkel
semah hatte doch auch irgendwas an den frontscheiben, wie/was wars denn da ?
Verboten Der hatte auch eine ziemlich hohe Tönung für die vorderen Seitenscheiben.
@ohk
Vergleich doch mal mit nem Sport Edition, der hat auf jeden Fall die blaue Tönung.
Konnte man die Tönung wenn man sie als Extra bestellte auch in blau oder grün bestellen?
Der Golf 4 hatte doch serienmäßig selbt in der Basis - Ausstattung ne Wärmeschutzverglasung, also leichte grüne Tönung...
ZitatOriginal von MunichV5
semah hatte doch auch irgendwas an den frontscheiben, wie/was wars denn da ?
[Blockierte Grafik: http://img121.exs.cx/img121/6500/orange19gt.th.jpg]
Ist der Polizei 1x aufgefallen... Mängelkarte. Dann einfach zum Tüv, klare Scheiben rein, Karte entstempelt, fertig.
Zitat
Hat Alex zwar schon gepostet, aber gut
Ich find das sieht nach nix aus dieses Wave....
ZitatAlles anzeigenOriginal von Showtime
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Kriegste inkl. Frontscheibe...!
Greetz!
Norman
Ist das dann dieses "fluten" oder wie meinen die das mit "neue Technik"?
Wieviel kostet das denn so?
Wieso Frontscheibe? Ist die dann auch geflutet oder was?
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