@KAI: Völliger quatsch was Du hier verbreitest ... ich hab von Sportline auf GTI (nur das Lenkrad - Airbag behalten) und so ists auch EINGETRAGEN - jawohl alles abgenommen vom TÜV-Nord ...
gerade bei so Sachen wie Lenkrad und Pedalen, die ja zu Fahren nunmal lebenswichtig sind, versteht die Polizei in einer Kontrolle überhaupt keinen Spass .. habe hier auch ein Schreiben direkt von VW wo draufsteht, dass der Einbau des Lenkrads unbedenklich sei, der Einbau aber von einer Prüfanstalt (TÜV, Dekra) abgenommen werden MUSS
Da hilft Dir auch nicht zu sagen "ähm ja Herr Wachtmeister, das ist doch original ..." Wenn Dein Fahrzeug wegen sowas mal stillgelegt war, weisst Du wovon ich spreche .. dann wirds nämlich zum TÜV/Dekra geschleppt (auf Deine Kosten) und von einem Sachverständigen untersucht, welcher dann anhand der Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug feststellt, dass dieses Lenkrad NICHT Teil der BE ist und somit die BE zum erlöschen bringt ... Folge: Anzeige wegen Fahrens ohne gültigen Versicherungsschutz, mit Pech Kündigung der Versicherung (man hat dann ganz schön Probleme eine neue zu finden), hohes Bußgeld und die ganzen Bearbeitungs und Transportkosten. Anschließend muss das Fahrzeug in den Originalzustand zurückversetzt werden ...
Jaja so ist das, wenn man sein Sportlenkrad nicht eintragen lässt ...
Und nur weil der Airbag nicht getauscht wird, so wird er ein und ausgebaut ... der Tüv-Prüfer, der mir das GTI-Lenkrad abgenommen hat, hat sogar neben der Rechnung für den Einbau auf eine Bestätigung der Einbaufirma (ein VW-Betrieb) bestanden, dass die Funktion des Airbags uneingeschränkt wieder hergestellt ist. Und das obwohl ich vorher mit ausgebautem Lenkrad bei dem gleichen Mann war ... der hat sich das vorher genau angeschaut, die Teilenummern verglichen und die Größe gemessen ... es anschließend aber problemlos eingetragen ...
Also bitte:
TRAGT EURE LENKRÄDER EIN ...
es wird wahrscheinlich in vielen Kontrollen oder auch bei der normalen HU nicht auffallen, aber falls doch, dass seid Ihr gef**** ... hab das alles schon durchgemacht und gerade im Raum Osnabrück und allgemein Münsterland zur Zeit des bevorstehenden "Car-Freitags" sind Gesetzeshüter auf Sportlenkrad und Alu-Pedalauflagen ganz besonders "geschult" ... es ist aber auch völlig korrekt in meinen Augen! Holt Euch vor Eurem Umbau den TÜV auf Eure Seite und fragt, was die zur Abnahme brauchen, dann seid Ihr auf der sicheren Seite ...
achja und für die meisten ist ja noch der Preis der Abnahme entscheident:
Ich habe Pedale und Lenkrad zusammen in einer §19.2 Abnahme eintragen lassen. Zeitaufwand (nachdem ich wusste, was der Prüfer alles zur Eintragung braucht und dies dabei hatte) waren keine 20Minuten inkl. Wartezeit ... der Preis dafür war knapp 68¤ aber wenn man das Geld für die Eintragungen nicht hat, dann kann man halt auch nicht tunen!
Safety First & stay clean
und noch ein Achja: Das mit dem eintragen lassen "müssen" ist wirklich soeine Sache ... erstmal darf eine Eintragung ohne Gutachten (ABE o.ä.) in Norddeutschland nur der TÜV und in Süddeutschland nur die DEKRA machen ... mein Tüv-Prüfer war zu Beginn etwas dagegen und meinte wie mein Freundlicher VW-Händler, dass ich das beides nicht umbedingt eintragen lassen muss weil es vermutlich eh niemandem auffallen würde. Als ich ihm jedoch den VW-Schrieb (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vorlegte, machte er große Augen und meinte, dass vor diesem Hintergrund ja auch Pedalauflagen im Golf 4 eingetragen werden müssten, was er bisher immer so hat durchgehen lassen ... von da an war er sehr engagiert und hat sogar nachgeforscht, ob der "Gasfusshebel" genauso betätigt wieder urspüngliche ... hat ein paarmal mit VW telefonier und auch mit Kollegen gesprochen ... alle wahren sich nachher einig: Mit einer Eintragung ist man auf der sicheren Seite und beim Lenkrad sei sie sogar zwingend erforderlich ...