Beiträge von Ralfer

    Schöner Golf, tolle Basis (Motor, Leder :love: ) schöne Veränderungen.


    Zur Front: wird ohne Tieferlegung ich nenn es mal "gewöhnungsbedürftig" aussehen - meiner Meinung nach zu brachial für einen Wagen in Normalhöhe. Also lieber erst die Federn und dann weitersehen ;)


    Kleine Veränderung für Zwischendurch gefällig? Ich würde zu schwarzen Spiegelblinkern raten, kosten nicht die Welt und sehen immer gut aus!

    Sehr schönes Bild. Die Felgen sehen in der Tiefe richtig gut aus! Und der Lack...kaum zu glauben, dass Du den überkleben möchtest... ;)

    Hier ist eine Anleitung zum Einbau einer Umfeldbeleuchtung, bei der der Spiegel genauso in seine einzelnen Bestandteile zerlegt werden muss wie beim Wechsel des Blinkers. Ab Seite vier wird es interessant. der Blinker selbst ist mit dem Träger durch zwei Torx-Schrauben verbunden, am Blinker hängt noch die schwarze Unterseite vom Spiegel. Der Spiegel muss zum Wechsel weitestgehend zerlegt werden, ist an manchen Stellen ein wenig knifflig, an die Schräubchen zu kommen aber an und für sich kein Ding. Wenn Du ohnehin einen neunen Blinker brauchst, kann ich Dir die schwarzen von in.pro ans Herz legen - sehen sehr gut aus und sind qualitativ in Ordnung.

    So viele schöne, liebevolle Details...da kann man immer wieder was neues entdecken.


    Gerade entdeckt: wo ist der Lenkradclip?!


    Ob mit oder ohne - wirklich sehr schön anzusehen und eigentlich zu schade zum Fahren :P

    Das ist die saubere und teure Lösung.


    Alternativ gibt es noch die Möglichkeit, die Nebelscheinwerfer über ein separates Relais und einen (unschönen) Zusatzschalter im Cockpit zu schalten. So erspart man sich das neue Bordnetzsteuergerät, das Codieren und den neuen Lichtschalter. Den Nachrüstkabelsatz kann man dann natürlich nicht (ohne Modifikationen) verwenden, selber Klöppeln ist dann vermutlich zweckdienlicher und günstiger.


    Der Arbeitsstromkreis ist über ein abgesichertes Zündungsplus aus der Zentralelektrik zu betreiben, das Steuersignal würde ich vom Standlicht abgreifen (alternativ die Instrumentenbeleuchtung), um Sicherzustellen, dass die NSW nur mit eingeschaltetem Stand- oder Abblendlicht laufen.


    Wenn es OEM aussehen soll, kann man anstelle des (unschönen) Zusatzschalters auch über einen (dann anzuschaffenden) Originallichtschalter mit NSW-Funktion den Schaltstromkreis des Relais ansteuern.


    Schätze damit kann man das Projekt billiger (in beiderlei Sinne) realisieren.

    Gut, dass wir uns in dem für den Threadersteller wesentlichen Punkt - dass die geschilderten Schäden hätten angegeben werden müssen - bereits einig sind.


    Das ist doch aber schon ein Widerspruch in sich, oder? Die Aussage impliziert doch, dass JEDER Schaden (also auch Bagatellschaden, Parkrempler, etc.) dazu führt, dass ein Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei bezeichnet werden kann/darf und damit ist es doch ein UNFALLWAGEN.


    Hier verkennst Du jetzt leider den wesentlichen Punkt. Das Adjektiv "unfallfrei" und das Substantiv "Unfallwagen" stellen unbestimmte Rechtsbegriffe dar, die es auszulegen galt. Dies ist im Rahmen jahrelanger Rechtssprechung erfolgt, wobei die Definitionen nicht eineindeutig (d.h. umkehrbar) sind.


    Ein Wagen, der einen Schaden hatte und sei es nur ein Bagatellschaden darf nicht als "unfallfrei" bezeichnet werden.


    Die Abgrenzung ist zweifellos schwierig. Die genannten Beispiele "Lackkratzer" und "Steinschalag in der Scheibe" stellen hierbei sicher keinen "Schaden" im Sinne der o.g. Definition dar, als Schaden würde ICH hier zur Abgrenzung immer eine irreversible Blechverformung zu Grunde legen.


    Wagen, die einen Unfall hatten, dessen Schäden über den (meinetwegen streitbaren) Umfang eines Bagatellschadens hinausgehen, sind Unfallwagen.


    Es gibt somit DREI Kategorien.
    - unfallfreie Wagen (makellod)
    - nicht unfallfreie Wagen (ohne dabei Unfallwagen zu sein, da nur Bagatellschäden)
    - Unfallwagen (böses Auaweh)


    Um auf den für den TE wesentlichen Punkt zu kommen: hätte angegeben werden müssen, wenn es bekannt war. Daher nochmal meine Frage:


    Hast Du den Wagen beim Vertragshändler (der Einsicht in die Reparaturhistorie hatte) gekauft oder von dem Vorbesitzer, der den Schaden hat beheben lassen?

    ABER: einen Bagatellschaden muss man nicht unbedingt angeben (wenn es denn wirklich so einer war, was im schlimmsten Fall von einem Gericht geklärt werden muss)! D.h. wenn es wirklich ein Bagatellschaden war, muss der Vorbesitzer den nicht anzeigen und der Händler ebensowenig - daher muss das Kfz auch nicht als Unfallwagen verkauft werden, da sich die Bezeichnung Unfallwagen auch nach der Höhe und der davon abhängigen Einstufung des entstandenen Schadens richtet.

    Sorry, auch nicht vollständig.


    Ein Unfallwagen ist jeder Wagen, der mehr als einen Bagatellschaden hatte. Ein Wagen der einen Bagatellschaden hatte ist jedoch nicht unfallfrei!


    Wie hoch der Schaden sein darf, um noch von einem Bagatellschaden zu sprechen mag streitbefangen sein, bei dem geschilderten Schadensbild dürften die Kosten jedoch im vierstelligen Bereich gelegen haben. Sei es drumm, ungeachtet dessen hätte der Wagen auch nach der Instandsetzung eines Bagatellschadens nicht als "unfallfrei" verkauft werden dürfen. Die Formulierungen im Kaufvertrag


    ... "zahl, umfang und art von mängeln und
    unfallschäden lt. vorbesitzer: NEIN" und " dem verkäufer sind auf
    andere weise mängel und unfallschäden bekannt: NEIN" ....


    impliziert Unfallfreiheit; ein Prädikat, dass auch nach der Instandsetzung eines bloßen Bagatellschadens, erst Recht nicht eines darüber hinausgehenden Schadens nicht in Anspruch hätte genommen werden dürfen.


    Die Kenntnis des Verkäufers ist hier also entscheidend.

    .... hat dein Golf Flugangst?


    lg
    Gerald


    Das Auto nicht, der Fahrer ... nunja sagen wir ich betrachte die Benutzung von Flugzeugen als notwendiges Übel.
    Der Golf war als Handgepäck zu groß und als Reise- bzw. Sperrgepäck wollte ich ihn aufgeben, da gehen die Mitarbeiter der Ground-Force nicht achtsam genug mit um ^^


    ...aber beim nächsten Mal meldest dich, wenn du wieder kommst (mit oder ohne Golf), immerhin war dein Silberner der Grund, wie ich auf dieses Forum hier gelangt bin, und im Kurzpassspiel bin ich dann gleich bei Geralds Ver gelandet...


    :D


    Wenn ich das nächste mal in Wien bin melde ich mich vorher an - aber hatten auch so ein straffes Programm



    Was kann es schöneres geben, als durch eine malerische Landschaft mit blühenden Apfel- und Kirschbäumen in Begleitung von Tschaikowsky und Schumann zu fahren ...


    Da zur Musikauswahl bereits alles gesagt wurde: Einstellfahrt mit dem Rennrad durch die schöne Südheide zum Saisonbeginn im geschmeidigen Genusstempo 8)

    Ich gehe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die drei Kabel nicht zum Bordnetzsteuergerät führen, da die Baumarkt-TFL in der Regel nicht über das Bordnetzsteuergerät laufen sondern - wie bereits geschrieben - eigene Steuergeräte haben und die entsprechenden Signale an andere Stelle abgreifen.


    Das Zündungsplus wird direkt vom Sicherungskasten im Motorraum genommen worden sein und das Steuersignal direkt vom Kabelbaum am Scheinwerfer - Masse vermutlich vom nächsten Massepunkt (wobei ich Dir hier zustimme, dass ein Abklemmen nicht erforderlich ist). Im Zweifel einfach mal ausgehend vom Scheinwerfer aus dem Verlauf der Kabel folgen!

    Na bitte, da sind doch die Bilder vom Golf bei schönem Wetter. Besonders mag ich das aus der Froschperspektive - wie schön sich die Landschaft in den Felgen spiegelt...

    Wie schwer der Schaden auch immer war - der Verkäufer hätte Dich darauf hinweisen müssen.


    Ein Unfall ist rechtlich gesehen jedes plötzlich, nicht vorhergesehene Ereignis, darunter fallen auch die sogenannten "Bagatellschäden", bei denen keine Karosserieteile ausgetauscht werden. Ein Wagen mit einem Instandgesetzten Bagatellschaden (rechtlicher Sonderfall) gilt nicht als Unfallwagen, darf aber auch nicht als unfallfrei verkauft werden.


    Hast Du den Wagen beim Vertragshändler (der Einsicht in die Reparaturhistorie hatte) gekauft oder von dem Vorbesitzer, der den Schaden hat beheben lassen?