Beiträge von Cult 8V

    Soweit ich informiert bin ist das mit einem Gutachten über den Lichtaustritt noch immer möglich.
    Dieses Gutachten können Fachwerkstätten, ÖAMTC, ARBÖ und Ziviltechniker normalerweise erstellen.


    @_ZERO_
    Mit welchem Zviv hast du da gesprochen?

    Matschgo
    Da sich die Felgendimension ändert musst sowieso wieder typisieren und du kannst nur die jetzigen Adapter wieder nehmen, andere musst wieder eintragen.


    In Ö muss wie gesagt das Rad 30° nach vorn und 50° nach hinten abgedeckt sein. Um das ohne Probleme zu erfüllen sind meines Wissens nach 8j 18 ET 35 das Maximum. Bei den 8.5j muss die ET dementsprechend höher sein, wobei ich da net weiß wie es dann beim Einlenken aussieht.