ZitatOriginal von Black
Du hast es sogar zitiert: es wäre eine ungleichbehandlung. das geht daher nicht.
Nein, ist es eben nicht. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens, sondern die Verwaltung hat dort ein Ermessen, § 23 Abs. 2 Satz 3 StVZO. Daher kann eine Zulassungsbehörde auch einzelne Bereiche ausschließen.
Zitat dazu von der Website der Region Hannover: "Kennzeichen mit den Buchstaben B, F, G, I, O und Q oder in deren Kombination stehen nicht zur Verfügung."
Don't fight with a lawyer! :]