Wenn der Träger hinter der Stoßstange ne Delle hat, wird der Gutachter ihn auch mit aufschreiben...von daher kommt das mit 1500 wohl hin.
Beiträge von Hexenmann
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Hallo,
hier ist das Ganze recht treffend zusammengefasst:
http://www.aconcagua2000.de/web/bilderklau.html
Optionen im "Schadensfall"
ZitatDie Person, die das Urheberrecht verletzt hat, kann für dieses Vergehen abgemahnt werden. Hierbei sind für gewöhnlich vom "Bilderdieb" Abmahngebühr und Anwaltskosten zu bezahlen, sowie meistens eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann der entstandene wirtschaftliche Schaden eingeklagt werden.
Es ist jedoch immer zu prüfen, ob tatsächlich ein bezifferbarer Schaden entstanden ist, oder ob man sich nur in seiner Eigenschaft als Urheber eines Artikelfotos übergangen fühlt und ob die Verfolgung der Urheberrechtsverletzung auch nur einen Bruchteil des damit verbundenen Aufwands rechtfertigt.
In den meisten Fällen sollte eine höfliche Mail an den "Dieb" mit der Bitte um Entfernung des betreffenden Fotos genügen, denn auch hier gilt: im Zweifel für den Angeklagten. Nicht jeder "Bilderdiebstahl" hat seine Ursache in überbordender krimineller Energie mit dem Ziel, jemandem zu schaden. Unwissenheit dürfte der Hauptgrund sein (die natürlich in berechtigten Fällen nicht vor Strafe schützen darf).
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Moin,
durch das Verändern der Hella-Scheinwerfer erlischt deren Bauartgenehmigung, da diese nur für den Betrieb mit herkömmlichen Lichtquellen gilt. Nachzulesen z.B. hier
http://www.kba.de/Stabsstelle/…lungen2002/pm_33_2002.htm
Auch wenn der Hella Xenonnachrüstsatz ein Prüfzeichen besitzt ändert dies nichts an der speziellen Bauartgenehmigung der Scheinwerfer, die nur mit der darin genannten Lichtquelle (Halogen) betrieben werden dürfen.
Es ist also nicht erlaubt.
grüße
chris -
Zitat
Original von GOLFVariant
ich meine mich daran erinnern zu können dass es da ein Maximalmaß vom Boden gibt bin mir aber nicht ganz sicher. Frag am besten den TÜV der Dir das dann eintragen soll...So sieht es aus. Ein Blick in § 53d Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) hilft uns hier weiter:
ZitatDer niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen.
Somit fällt der Einbau in die 3. Bremsleuchte flach.
grüße
chris -
Hier zunächst einmal dasBerufsbild...
Als kleinen Einstieg dieser Text hier:
ZitatWie werde ich Rettungsassistent ?
Rettungsassistent: der Traumberuf eines jeden "Rotkreuzlers" heißt es in den Medien. Aber bedenkt man die ganzen Gesetze, Vorschriften, die Aus- und Weiterbildung, die vor dem Erreichen dieses Berufstitels stehen, ist ein ganzes Stück Arbeit und Wissen gefordert. Im Folgenden soll nun der Ablauf der Ausbildung zum Rettungsassistent / zur Rettungsassistentin geschildert werden.
Voraussetzungen
Bestimmte Voraussetzungen sind für den Beruf des Rettungsassistenten nötig. Hierzu zählen beispielsweise der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertig anzusehende, abgeschlossene Berufsausbildung. Des weiteren sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die gesundheitliche Eignung vorgeschrieben.Die eigentliche Ausbildung erfolgt dann an speziellen Schulen der jeweiligen Rettungsorganisationen oder bei privaten Einrichtungen. Im Folgenden wird speziell auf letztere eingegangen.
Als erster Schritt muss man sich bei einer der in Frage kommenden Schulen bewerben. Für die Auswahl der Schule empfiehlt sich ein Blick in entsprechende Rettungsdienstzeitschriften, in denen häufig eine breite Auswahl beworben wird, oder ins Internet. Außerdem können Gespräche mit fertigen Rettungsassistenten helfen.Ausbildung
Nach der Aufnahme an der Schule, erwartet einen nun die eigentliche Ausbildung. Dieses wird durch das am 1. September 1989 in Kraft getretene Rettungsassistentengesetz (RettAssG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (RettAssPrV) geregelt. Sie dient der bundeseinheitlichen Regelung der medizinischen Assistenzberufe entsprechend den Berufen der Krankenpflege und der Hebammen. Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufes als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen,
- am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen,
- die Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen,
- die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten,
- sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern
(gem. § 3 RettAssG, Ausbildungsziel).Wer langfristig hauptberuflich im Rettungsdienst tätig sein möchte, muss die Ausbildung zum Rettungsassistenten absolvieren, da sich das Erscheinungsbild des bundesdeutschen Rettungsdienstes in den letzten Jahren dahin gehend geändert hat, dass inzwischen hauptsächlich Rettungsassistenten als Besatzung auf Rettungsfahrzeugen zum Einsatz kommen. Weitere Betätigungsfelder sind der Dienst in der Rettungsleitstelle oder die Übernahme von Führungsaufgaben im Rettungsdienst (z.B. als Rettungswachenleiter)
Die Ausbildung erfolgt zumeist 1 Jahr in Vollzeit an der Schule und soll folgende Lernziele vermitteln:
- Allgemeine medizinische Grundlagen der Anatomie/Physiologie, der Krankheitslehre, der Arzneimittel sowie der Hygiene,
- Allgemeine Notfallmedizin,
- Spezielle Notfallmedizin für internistische, traumatologische, thermische, neurologische, pädiatrische, gynäkologische sowie psychiatrische Notfälle,
- Organisation und Einsatztaktik,
- Berufs-, Staatsbürger- und Gesetzeskunde.Die Ausbildung gliedert sich dabei wie folgt:
1. Jahr (theoretischer Teil):
200 Std. Allgemeine medizinische Grundlagen
200 Std. Allgemeine Notfallmedizin
170 Std. Spezielle Notfallmedizin
140 Std. Organisation und Einsatztaktik
60 Std. Berufs-, Gesetzes-, Staatsbürgerkunde
10 Std. Einführung in die theoretische und praktische Tätigkeit im KrankenhausInnerhalb der ersten 6 Monate ist ein dreiwöchiges Praktikum im Rettungsdienst zu absolvieren.
1. Jahr (praktischer Teil, Klinikpraktikum):
60 Std. Allgemeine Pflegestation
60 Std. Ambulanz /Notaufnahme
180 Std. OP/ Anästhesie
120 Std. Intensiv-, bzw. WachstationAbschluss
Den Abschluss bildet die staatliche Prüfung, welche aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht:
Der schriftliche Teil erstreckt sich auf die im Lehrplan enthaltenen Stoffgebiete und dauert drei Stunden.
Im mündlichen Teil der Prüfung werden den Prüflingen Fragen aus den Stoffgebieten des Lehrplans gestellt. Sie werden in Gruppen bis zu fünf geprüft. Die Prüfung soll für den einzelnen Prüfling mindestens zehn und nicht länger als 20 Minuten dauern.
Im praktischen Teil der Prüfung haben die Prüflinge anhand von drei ausgewählten Fällen zu demonstrieren, dass sie die gesetzlich beschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten beherrschen. Auf Verlangen der Prüfer haben sie Ihre Maßnahmen zu erläutern. Die Prüflinge werden einzeln oder zu zweit geprüft. Die Demonstration soll nicht länger als 15 Minuten je Fall dauern.Praktikumsjahr
Im Anschluss folgt ein Jahr Tätigkeit im Rettungsdienst mit mindestens 1.600 Stunden Anerkennungspraktikum auf einer anerkannten Lehrrettungswache. Am Ende des Praktikums findet ein Abschlussgespräch mit einem behördlich beauftragten Arzt und dem zuständigen Lehrrettungsassistenten statt, um festzustellen, ob das Anerkennungsjahr erfolgreich absolviert wurde, oder ob es verlängert werden muss.Alternativen
Alternativ zur Ausbildung an einer Rettungsdienstschule besteht auch die Möglichkeit des Fernstudiums.Außerdem gibt es auch eine Stufenausbildung, welche die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/-in und die anschließende Weiterbildung zum/zur Rettungsassistenten/-in umfasst. Diese bietet sich vor allem für Interessenten an, die schon im Rettungsdienstumfeld tätig sind/waren (z.B. Zivildienstleistende).
Manche Rettungsdienstschulen bieten inzwischen verstärkt auch europäische und internationale Ausbildungen an. Hierbei finden die Praktika häufig im - zumeist amerikanischen - Ausland statt und/oder die Unterrichtungen umfassen mehrere Sprachen.
Anstelle der schulischen Ausbildung kannst du (zumindest hier in NRW) auch zur Feuerwehr gehen, allerdings erfolgt dann eine Anstellung zum Feuerwehrmann (dies beinhaltet jedoch auch die Ausbildung zum RettAss). Eingesetzt wird man dann später als Feuerwehrmann oder Rettungsassistent, je nach Schicht.
Ich würde dir auf jeden Fall den Weg über die Feuerwehr empfehlen...allerdings brauchst du hier eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Wenn du weitere Fragen hast, meld dich nochmal...
grüße
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Zitat
Original von fbretzel
Aah, ein Fachmann! Sehr gut! Grüße aus der gleichen Fakultät... =)Beste Grüße zurück...
Zitatalso ich bin mir nicht so sicher, daß die erlaubte anzahl an mitfahrenden personen anhand der gurtzahl im gesetz irgendwo verankert ist... denn es gibt ja auch die ganz alten autos noch, die überhaupt keine gurte hinten haben... und nu?
Es ist ja auch nicht festgelegt - s. vorheriger Beitrag. Wenn keine Sicherheitseinrichtungen/Sicherheitsgurte vorhanden sind -> keine Anschnallpflicht (wie auch? :]).
§ 21a StVO:
ZitatVorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
grüße
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Zitat
Original von AntjeD.h. es ist nicht erlaubt mitzufahren, wenn man sich nicht angeschnallt hat und wenn man das wie im folgenden Ffall auch nicht kann, dann darf man das auch nicht...
Die §§ 21, 21a beziehen sich aber nur auf die vorhanden Sicherheitseinrichtungen, sind also in dem o.g. Fall (2 vorne, 3 hinten bei eingetragenen 4 Sitzplätzen) nicht anwendbar.
Grundsätzlich sind die vorhanden Sitzplätze zu nutzen. Auf diesen Sitzplätzen müssen die vorhandenen Sicherheitsgurte genutzt werden (= nur auf den Sitzplätzen, die im Fahrzeugschein eingetragen sind). Für die anderen Sitzmöglichkeiten besteht diese Pflicht nicht. Hier greifen dann nur die allgemeinen Vorschriften hinsichtlich des zul. Gesamtgewichtes und der Sichtbeeinträchtigung des Fahrers. Also konkret: Man kann in einem Lupo o.ä., bei dem nur 4 Sitzplätze eingetragen sind, 5 Leute bzw. 3 Leute auf der Rücksitzbank mitnehmen, ohne dass ein Bußgeld fällig ist.
ABER: Dies ist nur die ordnungsrechtliche Beurteilung, also ob in so einem Fall ein Bußgeld verhängt werden kann! Die Polizei kann aber die Weiterfahrt untersagen, wenn eine Gefährdung für die Mitfahrer besteht.
Hinzu kommt noch die versicherungs- und zivilrechtliche Beurteilung im Falle eines Unfalles.
Somit ist klar davon abzuraten. Auch wenn kein Bußgeld verhängt werden kann, die (finanziellen) Folgen im Falle eines Unfalles sind erheblich.
grüße
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Zitat
Original von VW-GolfAB
bei o2 kann ich euch weiterhelfen,habe mal im o2 laden geschaft,o2 genion duo,mit der studenten option aber nicht übers internet abschließen sondern im geschäft,wenn du denn vertrag übers netz abschliesst hast du eine 0190 oder 0900 Hotline Nr.,also wenn du ein problem hast oder eine frage hast zahlst du über 1 euro für die minute,und ein o2 geschäft hilft dir in dem fall auch nicht weiter bei internet verträgen.Das ist so nicht richtig. Bei o2online (also nicht im Laden abgeschlossen sondern übers Internet) hast du folgende Kontakmöglichkeiten
Kundenbetreuung: 0179 55 222 kostenlos über Ihr Handy
01805 624 357 0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz
Kurzwahl 1414
(Tarif- & Cardmanager) 1414 kostenlos über Ihr Handy
Power SMS/Online Kunden: 0900 1624357 0,62 €/Min. aus dem Festnetz
Fax: 01805 571 766 0,12 €/Min.
Hotline aus dem Ausland: 0049 179 55 222 Abhängig vom ausländischen Mobilfunkbetreiber zuzüglich 25 % Roamingzuschlag.
Kartenaktivierung 0800 66 999 66 kostenlos
Anrufmanager 1010 kostenlos über Ihr Handy (nur aus dem Netz von O2 Germany erreichbar)Also 0190 seh ich da nicht...und die Kundenbetreuung ist übers Handy kostenlos. Darüberhinaus werden Reklamationen völlig problemlos abgewickelt; ohne Kosten usw. Mein K700i war defekt und es wurde kostenlos ausgetauscht (d.h. der Versandtyp kommt vorbei und tauscht die Geräte direkt aus!!).
Bin also rundum zufrieden...und du hast wesentlich bessere Konditionen als beim Kauf im Laden...
grüße
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Zitat
Original von HGP-Golf-IV
Ja, klingt gut...bitte dran bleibenMach mal bitte dein Postfach leer...
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Zitat
Original von Tuner114
also da ich Bankkaufmann bin lauf ich nach der arbeit mal im Hemd rum und eventl. Sakko. Man wird immer noch bevorzugt behandelt wenn man interesse an solchen autos hat. obwohl ich sicher keinen euro mehr hab wie andere arbeiter. Schade das es soweit mit unserer Gesellschaft gekommen ist!So ist es leider...diese "bevorzugte Behandlung" findet man aber vor allem bei VW-Händlern (nicht allen ;)). Bei BMW sieht das zumindest nach meiner Erfahrung ganz anders aus...
Bestes Beispiel: Bekannter von uns (Elekromeister mit eigenem Klein-/Mittelstandbetrieb) läuft natürlich mit blauem Kittel durch die Gegend. Bei VW wurde er von den Verkäufern zuerst ignoriert und auf Nachfrage dermaßen schlecht "beraten"...so nach dem Motto "was will der Typ im Blaumann hier..." Obwohl er mit Sicherheit das Dreifache verdient...
Tja das Ende vom Lied: Neue E-Klasse bestellt.
Wie gesagt, dass sind aber Einzelfälle...es gibt natürlich überall schwarze Schafe und bekloppte Autoverkäufer.
zum Thema:
Was meint ihr, wie viele telefonische Anfragen zum R32 die Autohäuser bekommen? Da ist es doch nur logisch, dass die vorab filtern...wenn der Verkäufer im Rahmen seines Beratungsgesprächs zur Überzeugung kommt, dass du ein pot. Kunde bist, wird er dir den Wagen schon gratis überlassen...so kenne ich es jedenfalls. Ruf mal bei Mercedes an und frag nach einem E55 :]
grüße
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Ohne das passende Kennzeichen wird das wohl leider nichts...evtl. eine Anzeige gegen unbekannt.
ZitatHört sich vielleicht doof an, aber weiß von euch jemand wie ich noch irgendwie an die Reparaturkosten kommen kann bzw. hat jemand von euch schon mal was von diesem Fond gehört!?
Ja :). http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,2376893,00.html
Der Verein zahlt aber (logischerweise) nicht bei Blechschäden...
Zitatder Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, zum Beispiel wegen Fahrerflucht. Blechschäden am Fahrzeug werden allerdings nicht ersetzt. Übernommen werden dagegen zum Beispiel die Kosten für beschädigte Ladung und Schäden am Mauerwerk oder Gartenzaun eines Hauses. Damit Bagatellfälle nicht überhand nehmen, muss der Geschädigte einen Eigenanteil von 500 Euro selbst tragen.
grüße
chris -
Hast ja Rec´ht...hab ich übersehen...
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Zitat
Original von dj_chriz
Kostenpunkt: 25,71€
Teilenummer: 1J9 075 101 A
Farbe: schwarz
Anbringung: Variant hintenund
Kostenpunkt: 24,30€
Teilenummer: 1J0 075 111 A
Farbe: schwarz
Anbringung: Variant vorneich vermute mal 24,30 € für alle vier?
grüße
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Wobei du bedenken musst, dass Xenonlicht auf Fotos/Videos nie richtig rüberkommt...