Beiträge von Hexenmann

    Hallo,


    hier ist das Ganze recht treffend zusammengefasst:


    http://www.aconcagua2000.de/web/bilderklau.html


    Optionen im "Schadensfall"


    Zitat

    Die Person, die das Urheberrecht verletzt hat, kann für dieses Vergehen abgemahnt werden. Hierbei sind für gewöhnlich vom "Bilderdieb" Abmahngebühr und Anwaltskosten zu bezahlen, sowie meistens eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann der entstandene wirtschaftliche Schaden eingeklagt werden.


    Es ist jedoch immer zu prüfen, ob tatsächlich ein bezifferbarer Schaden entstanden ist, oder ob man sich nur in seiner Eigenschaft als Urheber eines Artikelfotos übergangen fühlt und ob die Verfolgung der Urheberrechtsverletzung auch nur einen Bruchteil des damit verbundenen Aufwands rechtfertigt.


    In den meisten Fällen sollte eine höfliche Mail an den "Dieb" mit der Bitte um Entfernung des betreffenden Fotos genügen, denn auch hier gilt: im Zweifel für den Angeklagten. Nicht jeder "Bilderdiebstahl" hat seine Ursache in überbordender krimineller Energie mit dem Ziel, jemandem zu schaden. Unwissenheit dürfte der Hauptgrund sein (die natürlich in berechtigten Fällen nicht vor Strafe schützen darf).

    Moin,


    durch das Verändern der Hella-Scheinwerfer erlischt deren Bauartgenehmigung, da diese nur für den Betrieb mit herkömmlichen Lichtquellen gilt. Nachzulesen z.B. hier


    http://www.kba.de/Stabsstelle/…lungen2002/pm_33_2002.htm


    Auch wenn der Hella Xenonnachrüstsatz ein Prüfzeichen besitzt ändert dies nichts an der speziellen Bauartgenehmigung der Scheinwerfer, die nur mit der darin genannten Lichtquelle (Halogen) betrieben werden dürfen.


    Es ist also nicht erlaubt.


    grüße
    chris

    Zitat

    Original von GOLFVariant
    ich meine mich daran erinnern zu können dass es da ein Maximalmaß vom Boden gibt bin mir aber nicht ganz sicher. Frag am besten den TÜV der Dir das dann eintragen soll... :)


    So sieht es aus. Ein Blick in § 53d Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) hilft uns hier weiter:


    Zitat

    Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen.


    Somit fällt der Einbau in die 3. Bremsleuchte flach.



    grüße
    chris

    Hier zunächst einmal dasBerufsbild...


    schulische Ausbildungsstellen



    Als kleinen Einstieg dieser Text hier:




    Anstelle der schulischen Ausbildung kannst du (zumindest hier in NRW) auch zur Feuerwehr gehen, allerdings erfolgt dann eine Anstellung zum Feuerwehrmann (dies beinhaltet jedoch auch die Ausbildung zum RettAss). Eingesetzt wird man dann später als Feuerwehrmann oder Rettungsassistent, je nach Schicht.


    Ich würde dir auf jeden Fall den Weg über die Feuerwehr empfehlen...allerdings brauchst du hier eine abgeschlossene Berufsausbildung.


    Wenn du weitere Fragen hast, meld dich nochmal...


    grüße

    Zitat

    Original von fbretzel
    Aah, ein Fachmann! Sehr gut! Grüße aus der gleichen Fakultät... =)


    :D Beste Grüße zurück...


    Zitat

    also ich bin mir nicht so sicher, daß die erlaubte anzahl an mitfahrenden personen anhand der gurtzahl im gesetz irgendwo verankert ist... denn es gibt ja auch die ganz alten autos noch, die überhaupt keine gurte hinten haben... und nu?


    Es ist ja auch nicht festgelegt - s. vorheriger Beitrag. Wenn keine Sicherheitseinrichtungen/Sicherheitsgurte vorhanden sind -> keine Anschnallpflicht (wie auch? :]).


    § 21a StVO:


    Zitat

    Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für


    grüße

    Zitat

    Original von AntjeD.h. es ist nicht erlaubt mitzufahren, wenn man sich nicht angeschnallt hat und wenn man das wie im folgenden Ffall auch nicht kann, dann darf man das auch nicht...



    Die §§ 21, 21a beziehen sich aber nur auf die vorhanden Sicherheitseinrichtungen, sind also in dem o.g. Fall (2 vorne, 3 hinten bei eingetragenen 4 Sitzplätzen) nicht anwendbar.


    Grundsätzlich sind die vorhanden Sitzplätze zu nutzen. Auf diesen Sitzplätzen müssen die vorhandenen Sicherheitsgurte genutzt werden (= nur auf den Sitzplätzen, die im Fahrzeugschein eingetragen sind). Für die anderen Sitzmöglichkeiten besteht diese Pflicht nicht. Hier greifen dann nur die allgemeinen Vorschriften hinsichtlich des zul. Gesamtgewichtes und der Sichtbeeinträchtigung des Fahrers. Also konkret: Man kann in einem Lupo o.ä., bei dem nur 4 Sitzplätze eingetragen sind, 5 Leute bzw. 3 Leute auf der Rücksitzbank mitnehmen, ohne dass ein Bußgeld fällig ist.


    ABER: Dies ist nur die ordnungsrechtliche Beurteilung, also ob in so einem Fall ein Bußgeld verhängt werden kann! Die Polizei kann aber die Weiterfahrt untersagen, wenn eine Gefährdung für die Mitfahrer besteht.


    Hinzu kommt noch die versicherungs- und zivilrechtliche Beurteilung im Falle eines Unfalles.



    Somit ist klar davon abzuraten. Auch wenn kein Bußgeld verhängt werden kann, die (finanziellen) Folgen im Falle eines Unfalles sind erheblich.


    grüße

    Zitat

    Original von VW-GolfAB
    bei o2 kann ich euch weiterhelfen,habe mal im o2 laden geschaft,o2 genion duo,mit der studenten option aber nicht übers internet abschließen sondern im geschäft,wenn du denn vertrag übers netz abschliesst hast du eine 0190 oder 0900 Hotline Nr.,also wenn du ein problem hast oder eine frage hast zahlst du über 1 euro für die minute,und ein o2 geschäft hilft dir in dem fall auch nicht weiter bei internet verträgen.


    Das ist so nicht richtig. Bei o2online (also nicht im Laden abgeschlossen sondern übers Internet) hast du folgende Kontakmöglichkeiten


    Kundenbetreuung: 0179 55 222 kostenlos über Ihr Handy
    01805 624 357 0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz
    Kurzwahl 1414
    (Tarif- & Cardmanager) 1414 kostenlos über Ihr Handy
    Power SMS/Online Kunden: 0900 1624357 0,62 €/Min. aus dem Festnetz
    Fax: 01805 571 766 0,12 €/Min.
    Hotline aus dem Ausland: 0049 179 55 222 Abhängig vom ausländischen Mobilfunkbetreiber zuzüglich 25 % Roamingzuschlag.
    Kartenaktivierung 0800 66 999 66 kostenlos
    Anrufmanager 1010 kostenlos über Ihr Handy (nur aus dem Netz von O2 Germany erreichbar)



    Also 0190 seh ich da nicht...und die Kundenbetreuung ist übers Handy kostenlos. Darüberhinaus werden Reklamationen völlig problemlos abgewickelt; ohne Kosten usw. Mein K700i war defekt und es wurde kostenlos ausgetauscht (d.h. der Versandtyp kommt vorbei und tauscht die Geräte direkt aus!!).


    Bin also rundum zufrieden...und du hast wesentlich bessere Konditionen als beim Kauf im Laden...



    grüße

    Zitat

    Original von Tuner114
    also da ich Bankkaufmann bin lauf ich nach der arbeit mal im Hemd rum und eventl. Sakko. Man wird immer noch bevorzugt behandelt wenn man interesse an solchen autos hat. obwohl ich sicher keinen euro mehr hab wie andere arbeiter. Schade das es soweit mit unserer Gesellschaft gekommen ist!



    So ist es leider...diese "bevorzugte Behandlung" findet man aber vor allem bei VW-Händlern (nicht allen ;)). Bei BMW sieht das zumindest nach meiner Erfahrung ganz anders aus...


    Bestes Beispiel: Bekannter von uns (Elekromeister mit eigenem Klein-/Mittelstandbetrieb) läuft natürlich mit blauem Kittel durch die Gegend. Bei VW wurde er von den Verkäufern zuerst ignoriert und auf Nachfrage dermaßen schlecht "beraten"...so nach dem Motto "was will der Typ im Blaumann hier..." ?(?( Obwohl er mit Sicherheit das Dreifache verdient...


    Tja das Ende vom Lied: Neue E-Klasse bestellt.


    Wie gesagt, dass sind aber Einzelfälle...es gibt natürlich überall schwarze Schafe und bekloppte Autoverkäufer.


    zum Thema:


    Was meint ihr, wie viele telefonische Anfragen zum R32 die Autohäuser bekommen? Da ist es doch nur logisch, dass die vorab filtern...wenn der Verkäufer im Rahmen seines Beratungsgesprächs zur Überzeugung kommt, dass du ein pot. Kunde bist, wird er dir den Wagen schon gratis überlassen...so kenne ich es jedenfalls. Ruf mal bei Mercedes an und frag nach einem E55 :]


    grüße

    Ohne das passende Kennzeichen wird das wohl leider nichts...evtl. eine Anzeige gegen unbekannt.


    Zitat

    Hört sich vielleicht doof an, aber weiß von euch jemand wie ich noch irgendwie an die Reparaturkosten kommen kann bzw. hat jemand von euch schon mal was von diesem Fond gehört!?


    Ja :). http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,2376893,00.html


    Der Verein zahlt aber (logischerweise) nicht bei Blechschäden...


    Zitat

    der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, zum Beispiel wegen Fahrerflucht. Blechschäden am Fahrzeug werden allerdings nicht ersetzt. Übernommen werden dagegen zum Beispiel die Kosten für beschädigte Ladung und Schäden am Mauerwerk oder Gartenzaun eines Hauses. Damit Bagatellfälle nicht überhand nehmen, muss der Geschädigte einen Eigenanteil von 500 Euro selbst tragen.



    grüße
    chris ;)



    ich vermute mal 24,30 € für alle vier?


    grüße