Motorhaubenverlängerung, conta costa?

  • Zitat

    Original von PhiL [g4]
    ja wenn dir der reguläre TÜV das eingetragen hat wirst du NICHTS ANDERES ALS GLÜCK gehabt haben !!


    Du kannst ALLES eingetragen haben , selbst dass deine Türgriffe ne andere Farbe als dein AUto haben ... wenn der Rennleitung was nicht passt oder denen etwas komisch vorkommt legen die die Kiste still , denn es gibt schließlich genug schwarze Schaafe unter den TÜVern , will nicht wissen was sich manche damit nebenbei verdienen ... aber naja . Fakt ist dass eine MHV aus Blech vor geraumer Zeit verboten wurde .


    Klar machen manche die Eintragung aufgrund der identischen maße der MATTIG GFK MHV , aber diese ist aus GFK , nicht aus Blech . Manche TÜVer tragen dann einfach nur ein " Mattig MHV " weil sie geglaubt haben dass diese angespachtelt wurde :rolleyes:


    ALso ich hatte einmal den Fall das einem Polizisten was an meinem alten G2 nicht gepasst hat!! die habem mich dann aufgefordert das teil abzubauen oder sofort zum tüv zu fahren und es überprüfen zu lassen ob es zulässig ist!!


    Aber von dem fall mal abgesehn sind die meisten polizisten die ich erlebt habe froh wenn sie eine abe lesen können und wenn man eine hat ist meist eh schon gut!!

  • Also wenn ich eine angeschweißte MHV oder was auch immer wieder austragen lassen muß (weil die Bullen es so wollen), dann will ich vom TÜV aber auch das Geld, was ich für die Abnahme bezahlt habe wieder haben.


    Bringt es eigentlich was, wenn ich beim TÜV anrufe und frage, ob die mir meine angeschweißte MHV aus Blech eintragen oder muß ich mir die erst anschweißen und mit der Mattig ABE zum TÜV hinfahren, und den TÜV-Prüfer dann entscheiden lassen ?

  • also leute, hab mim tüv gesprochen ( der tüv ist mein nachbar ) wenn eingetragen, dann eingetragen - egal was die polizei sagt.


    oder glaubt ihr, ich würde etwas abbauen, nur weil die polizei dies wünscht? dann würde ich zu dem beamten sagen, das wir das gerne vor gericht klären können. denn dann brüchten wir keinen tüv, der es entweder einträgt oder nicht. leider ist es auch so, das die meisten beamten torfnasen sind und all zu oft leider KEINE ahnung haben...


    und ich bin mir in folgendem punkt ziemlich sicher:


    wenn die polizei etwas unzulässiges findet und sagt, das es abgebaut oder geändert werden soll, dann ist es wohl in fast allen fällen nicht richtig eingetragen, oder nach dem eintragen geändert worden...

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  • wenn das so ist passt ja auch alles was ich bis jetzt erlebt hab!!

  • Zitat

    Original von Jimmy
    Also wenn ich eine angeschweißte MHV oder was auch immer wieder austragen lassen muß (weil die Bullen es so wollen), dann will ich vom TÜV aber auch das Geld, was ich für die Abnahme bezahlt habe wieder haben.


    Bringt es eigentlich was, wenn ich beim TÜV anrufe und frage, ob die mir meine angeschweißte MHV aus Blech eintragen oder muß ich mir die erst anschweißen und mit der Mattig ABE zum TÜV hinfahren, und den TÜV-Prüfer dann entscheiden lassen ?


    erst hingehen und klären was sache ist!! bevor du irgendwas anschweißt!!!

  • klar ist eingetragen eingetragen, aber die polizei trägt dir das ganz schnell wieder aus. ihr habt vorstellungen. möcht euch mal erleben ob manche leute dann immernoch so große töne spucken wie hier, wenn sie mal stress mit der polizei wegen eines eingetragen teils bekommen.
    §1 Die Polizei hat immer Recht.
    §2 Sollte die Polizei mal nicht Recht haben trifft automatisch §1 ein.


    Das ist nunmal so, da könnt ihr euch aufn Kopf stellen

  • eingetragen ist eingetragen - und ende. ich habe inzwischen mehrere tüv prüfer gesprochen.
    doe polizei kann höchstens ne mängelkarte austellen.


    die kann vom tüv abgestempelt werden. das wird die polizei aber nicht tun, wenn alles korrekt eingetragen ist.und ja, ich würde es drauf ankommen lassen wenn die polizei etwas sagt, und es korrekt eingetragen ist.
    desweiteren hatte ich die möglichkeit, innerhalb der famile mit einem beamten zu sprechen, ist zwar kein streifenpolizist, sondern ein kripo beamter, aber ist ja egal.


    so themen gab es schon tausend mal...


    wozu bräuchten wir sonst den tüv...


    zu guter letzt kann die polizei nichts austragen - sie trägt dir auch nichts ein.



    P.S.. wenn nach dem eintragen etwas geändert wird ist es auch kein wunder wenn die herren beamten stress machen

    4 Mal editiert, zuletzt von QQ7 ()

  • Ich denke mal das QQ7 wohl recht hat, das die polizei zwar ne mängelkarte austellt und viellicht zum hauseigenen TÜV lädt, der das ganze etwas strenger unter die Lupe nimmt aber das die direkt einfach so was austragen... ?(

  • Zitat

    Original von QQ7
    eingetragen ist eingetragen - und ende. ich habe inzwischen mehrere tüv prüfer gesprochen.
    doe polizei kann höchstens ne mängelkarte austellen.


    Da irrst du dich aber gewaltig. Hast zwar Recht was die Polizei angeht, aber die können dich auch noch einmal bei einem anderen TÜV Prüfer vorfahren lassen und der trägt dir etwas nicht zugelassenes bzw. den Vorschriften entsprechendes ganz schnell wieder aus (so z.B. mit Folien bezogene Scheiben rundum, die ja einige TÜV Prüfer für genug Kohle eine Zeit lang eingetragen haben).


    EDIT: Sorry, nicht genau genug gelesen, meiner Meinung nach kann die Polizei auch nichts austragen, dafür haben sie weder das Wissen noch die Berechtigung!!! Sie können dich aber bei einem TÜV Prüfer vorbeifahren lassen und der trägt es dann nach eingehender Prüfung aus, also das ist schon möglich und passiert sicher auch desöfteren!

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    4 Mal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • ja nur schreibt dir die polizei keinen prüfort vor. desweiteren werden sich wohl tüv prpüfer nicht so oft über eintragungen von kollegen hinwegsetzen.
    ich selbst habe ja dem tüv mann hier den thread gezeigt.


    mfg


    p.s.: wir gehen mal davon aus, das einem der tüv generell nichts "nichts zugelassenes " einträgt

    Einmal editiert, zuletzt von QQ7 ()

  • Zitat

    Original von QQ7
    p.s.: wir gehen mal davon aus, das einem der tüv generell nichts "nichts zugelassenes " einträgt


    Naja, in dem Fall hast du natürlich Recht, aber in jedem anderen Fall natürlich nicht, aber ich denke das weisst du auch :))

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Aber hier geht es ja nicht nur um Sachen die "korrekt" eingetragen wurden (da muss man sich a) bei einer Polizeikontrolle und b) beim TÜV Prüfer der das ganze auf einen Verdacht von der Polizei hin prüft, nicht fürchten), sondern auch um Eintragungen die von einem TÜV Prüfer entweder aus Unwissenheit oder gegen Entgeld eingetragen wurden, die können auf alle Fälle von einem zweiten TÜV Prüfer wieder ausgetragen werden.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    Einmal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • Motorhaubenverlängerung aus Blech: 25 €
    anschweißen, abschleifen, grundieren, etc.: 100 €
    lackieren: 250 € (je nach Lackart und Lackierer)



    meine MHV ist nach den Maßen der MATTIG-MHV gefestigt und somit TÜV-gerecht gefertigt


    so bin ich vorgegangen:


    1.) mit MATTIG-MHV incl. ABE und HG-MHV zum TÜV und alles abgesprochen, wie tief ich damit gehen kann, bis wohin er einträgt
    2.) ne Markierung mit Klebeband gemacht
    3.) die MHV entsprechend gekürzt und anschweißen lassen
    4.) VOR dem Lackieren zum TÜV und eintragen lassen
    5.) alles Lackieren lassen


    halte dich auch an die Maße, da diese schon "extrem" bzw. die maximal zulässigen Maße sind
    der TÜV überprüft alle Lichter, etc.
    man muss dann z.B. das Licht einschalten und aufblenden und dann die Motorhaube öffnen; der TÜV kontrolliert dann, ob auch der Lichtkegel gleich bleibt


    bei mir steht im Brief:
    Motorhaubenverlängerung um xxx mm innen und xxx mm außen in Verbindung mit HELLA Hauptscheinwerfer schwarz
    (oder zumindest so ähnlich)


    ich dürfte also (laut TÜV) die Scheinwerfer nicht mehr wechseln
    oder wenn ich wechsle die MHV erneut prüfen lassen


    das nur als Tip, falls du ähnliches vorhast

    white rabbit 1999 - 2009

  • ja das ist klar. aber ich denke wir müssen immer von dem standpunkt her ausgehen, das der tüv seine arbeit korrekt macht. den diejenigen die keine ahnung haben, sind eindeutig die minderheit, wahrscheinlich so wenige, das man sie prozentual noch nicht mal nennen kann. Genauso die, die einem eine Eintragung gegen ein Entgelt machen


    mfg

    Einmal editiert, zuletzt von QQ7 ()

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