An die absoluten TÜV-Spezies in bezug auf überstehende Reifen!

  • Mittlerweile bin ich ganz guter Dinge das ich das selbst hinbekomme, immerhin stehen meine Reifen an meinem Golf hinten noch mehr raus und sofern die Freigängigkeit gegeben ist, sollte das alles kein Problem darstellen, war bei meinem Golf auch so =)


    Sprich, wir müssen die Kotflügel vorne und hinten jetzt etwas bearbeiten (also die Kante die nach Innen geht kürzen) und dann wird das schon klappen, habe auch extra so schmale Brabus Verbreiterungsleisten (siehe die schwarzen Leisten auf folgendem Beispielfoto) für hinten besorgt =)


    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • Sieht schon recht eng aus, aber geil :D


    Wünsch dir Glück beim TÜV, ansonsten Freundin zum TÜV fahren lassen zwecks Frauenbonus :baby:

  • Meine Meinung sieht so aus:


    Die Lauffläche muss vollständig bedeckt sein.
    Wenn die Felge ansonsten raussteht sollte das keine Probleme geben solange
    a) die Freigängigkeit gewährleistet ist
    b) keine Gefährdung anderer durch die Felge entsteht


    Und zum Frauenbonus: Das kann schief gehen.
    Meine Mutter ist mal mit dem Auto meiner Schwester zum TÜV: Der Prüfer war Frauenfeindlich und hat sie durchfallen lassen. Gleicher Tag gleicher Prüfstelle anderer Prüfer: ohne Mangel durchgekommen.

  • Mit den Leisten sollte das klappen - bzgl. TÜV kann ich dir zumindest aus der Erfahrung nur von dem auf der Hanauer abraten - der hat mich schon wegen ganz anderer Dinge nach Hause geschickt. :rolleyes:

    Gruß, Carsten


    dbpaco: "Alter, sach ma, WARUM HAT DER KEINE SCHUHE AN???"

  • Hi,


    also es muss ein bestimmter Bereich des Profils abgedeckt sein.

  • Als ich meine Felgen Eingetragen habe,hat mir der Tüver gesagt,das nur die Fläche des Reifens abgedeckt werden muss,die den Boden berührt.Hoffe du verstehst was ich meine. ;)

  • Mein Prüfer würde das denk ich eintragen.


    der Reifen (lauffläche) muß von der Radmitte aus 15 grad nach oben komplett abgedeckt sein!

    Einmal editiert, zuletzt von Pee Wee ()

  • Mir hat ein Kumpel erzählt,
    das sein TÜVer gemeint hat,
    Reifen dürfen 16 mm überstehen.


    Kann ich zwar nicht ganz glauben,
    aber okay.



    Der Smart kann echt was, Farbe weiß
    und die Felgen rockt.



    Gruß Timo (Golf_IV)

  • Um das hier mal richtig zu stellen...sowas wie am Smart verdeutlicht bekommt man fast garnicht mehr eingetragen und wenn dann nur über Beziehungen oder gegen Aufpreis. :(


    Die Räder müssen von oben gesehen komplett abgedeckt sein, das heißt von der Radnarbe aus gesehen 30° nach vorn und 50° nach hinten.Dieses Jahr im April war Stichtag für die EU Regelung.Alles was vorher war war Auslegungssache des Prüfers abwohl es die neue Regelung schon länger gibt


    Ich habe selbst so ein hin und her wegen meinen 255er am Golf 4 und war bisher bei 6 verschiedenen Adressen wegen einer Eintragung die bis heute nichts geworden ist.Lauffläche ist bei meinen Räder absolut abgedeckt und nur das Gummi also Reifenflanke/Hornschutzleiste und die Felge schaut raus.

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