Memo´s Golf 5 US Style - jetzt mit Wintershooting

  • ich mußte mich gestern sehr zusammen reißen,ansonsten wäre mir der A.... geblatzt!!


    des waren so richtige wich...




    naja,wir haben nur unsere personalien angegeben,und zur sache nix gesagt,kenn des langsam schon,leider!


    was mir noch einfällt,


    ganz stolz hat der grüne d... erzählt das er vor 4 wochen nen 4ergolf stillgelgt hat!


    ich denke der hat es auf sowas abgesehen!!

  • und so typen werden dann auch noch von steuern bezahlt!!


    ich krieg nen föhn...

    Gruß Peter


    Aktueller Fuhrpark:
    Herrchen: ´09 VW Golf MKVI 2.0 TDI
    Frauchen: ´07 VW Cross Touran 2.0 TDI

  • das ist ja wirklich der wahnsinn :thumbdown:;(

    Zitat

    Ah ja, zudem ganzen Ärger, bekomme ich meine ersten 3 Punkte und 135 Euro Geldstrafe. Zudem erhält auch Deichi 3 Punkte und 90 Euro Strafe, was fatale Folgen hat, denn sein Punkte Konto ist hiermit überschritten und es heißt mindestens 1 Jahr laufen + BU usw.


    Ich weiss auch nicht, was noch für mich auf Kosten zukommen. Abschleppen, Gutachter usw. ich denke mal da sind schnell mal knapp 1000 Euro weg.


    richtig mieß :thumbdown:


    p.s. wenn man das so hört dann bleibt mein wagen so hoch wie der jetzt ist

    ( sobald der tiefer ist fängt der stress wohl an )


    dann kann man wohl nur wünschen das die zeit schnell vorbei geht


    gruß basti

  • Oh man,


    Das ist ja echt eine harte Nummer. Bekommt ihr die Punkte und die Strafe auf jedenfall, oder nur wenn der Prüfer das genau so sieht wie der Polizist?
    Ist dein Auto den in dem Zustand, wie alles eingetragen ist, oder wurde irgendwas ohne Eintragung verändert? (gerne auch per PN)
    Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut wird.


    Gruß bigfoot

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  • Grundsätzlich ist alles was ich an dem Wagen gemacht habe eingetragen.


    von 15 Zoll bis 20 Zoll jede Mögliche Bereifung. Von Weitec Federn, über KW Variante 3 Gewinde bis zum G.A.S. V2 Airride.


    Von all den US Teile und den original VW Teilen ist alles eingetragen.


    Ich kann meinem Prüfer absolut keine Schuld geben, denn er ist in der Zwischenzeit schon fast ein Bekannter des Hauses, der auch einige Sachen per Einzelabnahme einträgt. Wie z.B. auch die Maybachs, und die CL Räder usw.


    Grundsätzlich bin ich mir bewusst, dass der Wagen in diesem Zustand nicht die möglich 50 km/H einhalten kann. Maximal gerade aus rollen wäre noch machbar.


    Mein Risiko war auch noch, dass ich mir halt wegen der Optik die Innenradläufe wieder reingebaut habe. Die haben da mit 8 Taschenlampen reingeläuchtet und haben eben gesehen, dass die Radläufe innen aufhocken. So war das Thema schon gegessen.


    Zum Schutz meines Prüfers, kann ich nur sagen, dass das airride mit anderen Rädern und nach dem Einbau ohne die Innenradläufe eingetragen wurde. So ist der wenigstens aus dem Schneider.


    Nur was ich nicht verstehen kann, ist dass die mich nicht mit einem Mängelbericht weiterschicken. Denn mein Wagen ist ja nicht immer so tief zum fahren bereit, sonder ich hätte auch ganz locker die Karre hochfahren können. Dann wäre alles gut gewesen.


    Aber nein, die wollte halt noch ne Nudelmessung durchführen und immerhin haben sie so gewonnen :cursing:

  • der hatte bestimmt ne schwere kindheit!


    wurde wahrscheinlich vom vater geschlagen,


    ne mal ohne spaß,


    des muss!!! geklärt werden!

  • des kommt noch auf,wenn wirklich alles dumm läuft,dann 15


    plus die von der beschlagnahmung!


    hoffe da gibt es nix!

  • also es ist eine oft gestellte prüfungsfrage beim Führerschein


    Wer ist für den ordnungsgemäßen und Verkehrssicheren zustand des Fahrzeugs verantwortlich


    [x] Der Fahrer
    [x] Der Halter
    [ ] Die Versicherung



    Somit wäret ihr beide zusammen daran schuld und die wären immernoch im recht

  • Aber selbst mit ausgebauten Innenkotflügeln wäre ein Fahren mit 50km/h doch gar nicht möglich, oder? Also müsstest du Begrenzer einbauen, die das Auto in der tiefsten Stellung noch fahrbar machen, oder wie?


    Ich drücke euch auf jedenfall die Daumen.


    Gruß bigfoot

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  • Jungs,


    ich war gerade bei meinem TÜV und wir sind alle Eintragungen nochmals durchgegangen.
    Bei mir sind laut Gutachten vorne ein Betriebsdruck von 2.5-3.5 bar und hinten ein Druck von 2.0-3.0 bar eingetragen.
    Unter diesen Drücken wurde auch noch die Radnabenmittenmessung durchgeführt und hat bis zum Kotflügel v+h 295/295mm.


    Das ist schon sehr ordentlich tief für ne Eintragung, wie ich fahren kann.


    Jetzt ist die Streitfrage mit den Stoppern noch nicht geklärt. Das Risiko besteht darin, wenn mal ein Luftbald platzen sollte, dann sinkt der Wagen komplett runter und ich habe ein Problem.


    Und wie ist es bei normalen Fahrwerken? Sichert man da auch ein Federnbruch mit irgendwelchen Stoppern? Ich glaube mal nicht.
    Also können die mir doch nicht vorschreiben, dass ich irgendwelche Stopper drin haben muss.
    Zudem hätten die mich fürs zu tiefe Fahren bestrafen können. Und das wäre nicht der Fall gewesen, weil ich unter normaler Fahrt immer mind. vorne 4 bar und hinten 3 bar fahre. So hatte ich noch nie Probleme mit meinen Räder oder einen Bodenkontakt usw.


    Im Moment weiss ich gar nicht wie es weiter geht. Es soll ein Dekramensch kommen, von dem habe ich noch nie was gehört.
    So ein Mist, einfach mal abwarten....

  • Hört sich gar nicht gut an!
    Tut mir leid, das wünscht man echt keinem!


    Grüße

  • manche haben vorstellungen :(
    echt zum kotzen!!


    vllt versteht der dekratyp wenigstens sein fach und gibt dir recht!!

    Gruß Peter


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  • Zu der Frage wegen den Begrenzern / Stoppern. Die müssen verbaut sein, damit falls ein Balg platz du noch lenken kannst. Es muss gewährleistet sein, dass du in diesem Fall noch fahren kannst. Bei einem Gewinde brauchst du das nicht, da der Wagen bei einem Federbruch nicht komplett absackt. Gewinde werden ja auch in einer gewissen Fahrhöhe eingetragen die volle Freigängigkeit gewährleistet. Alles was danach runtergedreht wird ist wieder im illegalen Bereich. Also musst du in den sauren Apfel beissen und die Begrenzer einbauen oder halt das Risiko eingehen ohne zu fahren.

  • Zu der Frage wegen den Begrenzern / Stoppern. Die müssen verbaut sein, damit falls ein Balg platz du noch lenken kannst. Es muss gewährleistet sein, dass du in diesem Fall noch fahren kannst. Bei einem Gewinde brauchst du das nicht, da der Wagen bei einem Federbruch nicht komplett absackt. Gewinde werden ja auch in einer gewissen Fahrhöhe eingetragen die volle Freigängigkeit gewährleistet. Alles was danach runtergedreht wird ist wieder im illegalen Bereich. Also musst du in den sauren Apfel beissen und die Begrenzer einbauen oder halt das Risiko eingehen ohne zu fahren.


    genauso sehe ich auch den Sinn in den Stoppern ud würde sagen der Gutachter oder Polizist hat eigentlich nur seinen Job gemacht...ist sicher ärgerlich aber alles rechtens..

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