Moin moin,
War heute dass erste Mal beim TÜV.
Wollte Felgen, Fahrwerk und Spurplatten eintragen lassen.
Felgen Borbet LS 8x18“ ET 35, Fahrwerk Eibach Pro Kit 30/30, Hinten 15mm Spurplatten.
Dachte ich also fährst du locker zum TÜV Auto ist ja eh (zu) hoch nix kann schleifen, sich berühren oder sonst was.
„Prüf.gem §19.2 StVZO umfrangr. Ergebnis: erhebliche Mängel
- Sonderräder, Freigängigkeit hinten: Kunststoffinnenkotflügel nacharbeiten gem. Auflage K32
- Distanzscheiben ausbauen oder Radhäuser ausstellen gem. Auflage A8.
K32 (Borbet ABE): An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte, ein Streifen von ca. 50mm Höhe abzutrennen, oder dieser Vollkommen an das Blechhaus anzulegen.
A8 (Teilegutachten H&R): Zur Herstellung einer Ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhäuser im bereich der Radaußenseite um ca. 10mm auszustellen.
Der TÜV Prüfer war so ein Alter Kotzbrocken der weder mit mir geredet hat bzw. mir auch nicht erklärt hat was dass überhaupt bedeutet und warum dass alles X(.
Hab kein plan was dass überhaupt bedeutet oder warum der Terz.
Und dann auch noch 98€ juhu.
Könnt ihr mir helfen?
Hier Bilder vom Auto.
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Lg Torben