Willkür der Polizei in Österreich am SEE

  • Hallo Leute,


    da ich viel gehört habe mit stilllegungen am See wegen zu tiefen Fahrwerk hab ich mich mal schlau gemacht ob die das überhaupt dürfen. Da meines Wissens für uns in Österreich nur die StVO gilt und nicht die StVZO hab ich mal bei der Dekra angefragt und schwubs kam das raus was ich gedacht hab. Was die dort machen ist reine Amtsanmassung. Hier die Antwort von Dekra:


    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
    danke für Ihre Anfrage zum Betreff, die ich wie folgt beantworten kann:


    Grundsätzlich sind die Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugführer, die
    in einem anderen Land vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen, im
    "Übereinkommen über den Straßenverkehr", dem sogenannten "Wiener Abkommen"
    geregelt.


    Dieses internationale Regelwerk ermöglicht an sich die unkomplizierte
    Teilnahme am internationalen Straßenverkehr, so daß im Regelfalle
    üblicherweise ohne genaue Kenntnis dieser Veireinbarungen in andere Staaten
    gefahren werden kann.


    Im Artikel 39 sind die Technischen Vorschriften der Fahrzeuge angesprochen,
    die im Anhang 5 als Technische Anforderungen präzisiert werden.
    Außerdem muss ein Fahrzeug betriebssicher sein.


    Im Anhang 5 sind mehrere detaillierte Technische Anforderungen für
    bestimmte Fahrzeugteile und -eigenschaften festgelegt, die von allen
    Fahrzeugen im internationalen Verkehr erfüllt werden müssen.
    Dazu zählen auch die lichttechnischen Einrichtungen sowie Forderungen
    bezüglich von Teilen, die für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer
    gefährlich werden könnten.


    Inwieweit dies auf die an Ihrem Fahrzeug vorgenommene "Verringerung der
    Bodenfreiheit" zutrifft, kann von hier aus nicht eingeschätzt werden.
    Dabei wäre außerdem zu unterstellen, daß Sie für diese Änderung einen in
    Deutschland erforderlichen Nachweis für dessen Zulässigkeit besitzen und
    bei einer Verkehrskontrolle im Ausland auch vorzeigen konnten.


    Von der Kontrollsituation hängt dann also ab, ob eine der international
    festgelegten Anforderungen nicht erfüllt wurde, wozu u.U. durchaus eine
    übermäßige Veringerung der Bodenfreiheit bzw. eine unzulässige
    Scheinwerfereinstellung zählen könnten.


    Ist dies alles nicht der Fall, kann man -allerdings unter Bewertung
    weiterer Umstände !!- von einer willkürlichen und ggf. diskriminierenden
    Maßnahme der Behörden ausgehen.


    Bevor Sie das jedoch unterstellen und hinsichtlich des gegen Sie erlassenen
    Bescheides einen Einspruch einlegen, sollten Sie ganz sicher sein, welches
    Vergehen Ihnen angelastet wird.
    Eine Verringerung der Bodenfreiheit auf unter 115 mm allein dürfte schon
    deshalb nicht beanstandet werden, weil dieser Wert in Deutschland
    grundsätzlich 110 mm betragen darf und unter bestimmten Voraussetzungen
    noch darunter liegen kann.


    Bitte überprüfen Sie den Sachverhalt anhand der vorstehenden Hinweise
    nochmals (selbst)-kritisch und entscheiden Sie dann, ob Sie zur Vertretung
    Ihrer Rechtsansprüche eine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.



    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Binar

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    Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
    beim DEKRA e. V. Dresden
    Senftenberger Str. 30 * 01998 Klettwitz
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    DEKRA e. V. Dresden
    Sitz Dresden, Amtsgericht Dresden, VR-Nr. 24
    Vorstand: Dipl.-Ing. (FH) Clemens Klinke
    (Vorsitzender)
    Dr.-Ing. Arndt Birkigt, Dr.-Ing.Gerd Neumann

  • Da die Polizei dir aber sagen wird, das die darin eine Gefärdung sehen ist es in meinen Augen 100% legetim ein Auto stillzulegen, auch wenn man es nicht wahrhaben will... =)


    Und wenn die eine Gefährdung sehen, so ist das Objektiv und da zählt somit Meinung der Beamten.


    Falls es tiefer ist als im Fahrzeugschein steht ist die Sache ja sowieso klar..

  • Zitat

    Original von Felix_Golf IV
    Und wenn die eine Gefährdung sehen, so ist das Objektiv und da zählt somit Meinung der Beamten.

    Was für ein Quatsch.
    Nur weil Beamte etwas anders sehen, heißt das nicht automatisch, dass es objektiv ist.


    Und ich für meinen Teil glaube schon lange nicht mal mehr 10% von dem, was Beamte mir sagen. Als ich jünger war, hätte ich ohne Wenn und Aber alles geglaubt, was ein Beamter mir sagte. Aber heute? Mitnichten.



    Danke für den Hinweis, PCAKTION! =)
    Ist ja aber leider nichts Neues, dass die netten Polizisten sich sachen erlauben, die sie eigentlich gar nicht dürfen.



    Grüße
    Daniel

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