Hallo liebe "Golffreunde" !
Ich bin zum ersten Mal hier. Zuvor war ich in einem Rover-Forum angemeldet, weil ich -na klar- einen Rover fuhr. Da ich in dem Forum gute Erfahrungen gemacht habe, hoffe ich auch nun hier tolle Tipps zu meinem Auto zu bekommen. Ich hoffe, Ihr seid ebenso nett.
Nun zu meinem Problem:
Ich habe privat einen Golf IV 2.0 Highline gekauft. Neben tollen Extras wurde vom Vorbesitzer auch ein Fahrwerk (3cm tiefer, glaube ich) eingebaut, welches aber noch nicht "eingetragen" ist. In der Bescheinigung stehen diverse Auflagen (Scheinwerfer neu einstellen, Achsvermessung, Bemskraft hintere Achse verändern).
Nun meine Frage: Muß ich das beim TÜV irgendwie nachweisen, daß ich diese Dinge auch erledigt habe oder kann ich das so hin ? Scheinwerfer wurden beim Vertrauens-Check geprüft und für gut befunden. Achsvermessung habe ich privat machen lassen. irgendjemand hat mir was von einem "Achsvermessungsprotokoll" erzählt.
Was tun ?
Viele Grüße
Alex