Hier ein Zitat vom TÜV:
"Weder die Kotflügel, voraus gesetzt die Abmessungen des Fahrzeugs ändern sich nicht, noch die Heckklappenblende lassen nach StVZO §19 (2) die Betriebserlaubnis erlöschen. Teilegutachten sind somit nicht nötig und können auch nicht erstellt werden."
Natürlich bekommt man ein Materialgutachten mitgeliefert und kann so die Kotflügel auch eintragen lassen, wenn man das möchte.
Die einzige Möglichkeit, andere Gutachten für die Kotflügel zu erhalten wäre eine gutachterliche Stellungnahme.
Muss ich jetz meinen Grill net eintragen lassen?
Ich hab mir bein grossen Auktionshaus einen geholt...
ohne gutachten oder ABE...
Nein, nicht hauen!
weiss selber, wie doof dat war!