Schadensminderungspflicht vs. abn. AHK

  • Hallo Forum,


    beim Abholen eines Neufahrzeuges aus Wolfsburg wurden wir darauf hingewiesen die AHK bei Nichtgebrauch zu entfernen - anderenfalls KÖNNTE die eigene Versicherung beim Unfallschaden Probleme aufgrund der Schadensminderungspflicht machen.


    Ist dies üblich? Hätte die Versicherung Erfolg?


    Bei uns sind die AHK eigentlich immer dran, sie verdecken ja nicht das Sichtfeld und helfen gegen Parkrempler bzw. leicht Auffahrunfälle, zumindest an eigenen Fahrzeug ist meist nichts.


    Über Antworten (besonders von Zwilling) würde ich mich sehr freuen, ausserdem bekommt die Versicherung auch noch eine schriftliche Nachfrage.


    MfG Martin

  • Darüber wurde hier letztens schonmal kurz diskutiert...


    aber ist auch nix genaues bei rausgekommen...


    aber auch wenn ich selber keine Ahk hab würds mich echt mal interessieren...


    wieso sollte man die abmachen MSSEN???

  • Zitat

    Original von mp234
    Hallo Forum,


    beim Abholen eines Neufahrzeuges aus Wolfsburg wurden wir darauf hingewiesen die AHK bei Nichtgebrauch zu entfernen - anderenfalls KÖNNTE die eigene Versicherung beim Unfallschaden Probleme aufgrund der Schadensminderungspflicht machen.
    MfG Martin


    Quatsch


    Zitat

    Original von mp234
    Ist dies üblich? Hätte die Versicherung Erfolg?
    MfG Martin


    Versuchen werden sie es..



    Ist nun halt pech, dass die AHK man gerade kurz vorher angebaut wurde, um einen Anhänger zu holen.


    Und du hats nun mal keine Gelegenheit dir nach den Einsetzen der AHK die Hände zu waschen, deswegen sahst du dich gezwungen diese die doch so verhaste Teil zu Hause zu montieren, anschiessend deine Kleidung und dich selber auf den Stand zu bringen, dass du dich deinem Geschäftspartner/Berufskolegen/Geliebten unter die Augen traust



    Reicht das als Argumentation, oder baruchst mehr 8) 8) 8) 8)


    Bernhard


    Nachtrag:

    Zitat

    Original von golf5005


    ...wieso sollte man die abmachen MSSEN???


    Die AHK muss abgenommen werden, wenn die Kupplungskugel das Kennzeichen verdeckt (wie z.B. beim Golf VI Limosine, oder bei einigen SUV wo es nur abnehmbare AHK´s gibt)

    2 Mal editiert, zuletzt von Zwilling ()

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