Hallo Forum,
beim Abholen eines Neufahrzeuges aus Wolfsburg wurden wir darauf hingewiesen die AHK bei Nichtgebrauch zu entfernen - anderenfalls KÖNNTE die eigene Versicherung beim Unfallschaden Probleme aufgrund der Schadensminderungspflicht machen.
Ist dies üblich? Hätte die Versicherung Erfolg?
Bei uns sind die AHK eigentlich immer dran, sie verdecken ja nicht das Sichtfeld und helfen gegen Parkrempler bzw. leicht Auffahrunfälle, zumindest an eigenen Fahrzeug ist meist nichts.
Über Antworten (besonders von Zwilling) würde ich mich sehr freuen, ausserdem bekommt die Versicherung auch noch eine schriftliche Nachfrage.
MfG Martin