Rechtlich gesehen ist das im Prinzip relativ einfach:
Damit ein Vertrag zustande kommt, müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden. Du hast aber gar keine eindeutige WE abgegeben, schon aus Unwissenheit, dass du gerade einen Vertrag unterzeichnest. Damit ist der Vertrag unwirksam.