Mahnung von www.simsen.de

  • ist das so gültig?


    ich glaube ich hätte per einschreiben gekündigt..

  • Zitat

    Original von tonyffo
    ist das so gültig?


    ich glaube ich hätte per einschreiben gekündigt..



    Denke schon wenn der Gayladen dir ne Antwort mit Bestätigung schickt das es gültig ist.
    Dann hast du in jedem Fall was in der Hand wenn die dir weiterhin ans Bein .... wollen ;)

  • aber nichts ist leichter zu fälschen als eine email.. ?(

  • ich weiß zwar nicht ob der smily jetzt nötig war - aber recht muß ich dir schon geben.
    jedoch kann man somit alles und jegliches in Frage stellen was im Internet als Vertrag geltend gemacht werden kann etc.



    Wie auch immer - ich habe gerade eben nochmal mit meinem Vater gesprochen und er hat mir erzählt das in der Kanzlei bereist einige ähnliche Fälle bearbeitet wurden und hat definitiv davon abgeraten auch nur einen Cent an diesen Laden zu zahlen.


    Mal sehn wies weitergeht ...

  • Hey ich will doch hoffen das meine Email Bestätigung rechtlich so in Ordnung geht. Ne Bestätigung per Fax wäre dann vielleicht doch besser gewesen. :(


    Wird schon nix mehr kommen.

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