Unterschied zwischen J und I auf Nr.-Schilder!!!

  • Du hast es sogar zitiert: es wäre eine ungleichbehandlung. das geht daher nicht.

  • Zitat

    Original von Black
    Du hast es sogar zitiert: es wäre eine ungleichbehandlung. das geht daher nicht.


    Dasis aber typisch Deutschland :D Beamten eben :D


    :rolleyes: :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Black
    Du hast es sogar zitiert: es wäre eine ungleichbehandlung. das geht daher nicht.


    Nein, ist es eben nicht. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens, sondern die Verwaltung hat dort ein Ermessen, § 23 Abs. 2 Satz 3 StVZO. Daher kann eine Zulassungsbehörde auch einzelne Bereiche ausschließen.


    Zitat dazu von der Website der Region Hannover: "Kennzeichen mit den Buchstaben B, F, G, I, O und Q oder in deren Kombination stehen nicht zur Verfügung."


    Don't fight with a lawyer! :]

  • Zitat

    Original von Black
    Du hast es sogar zitiert: es wäre eine ungleichbehandlung. das geht daher nicht.


    Um's juristisch noch etwas genauer auszudrücken: selbst wenn eine Ungleichbehandlung vorliegt, muss deswegen noch lange kein Rechtsverstoß gegeben sein. Es gibt auch gerechtfertigte Ungleichbehandlungen...


    Die Aussage: "Hier wird ungleich behandelt, also geht das nicht" ist so einfach nicht richtig. Außerdem ist die Praxis eben eine andere, wie man an meinen Beispielen sehen kann.

  • Deine Beispiele sind fiktiv gewählt und nicht real existent.
    Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht, das stimmt. Du wirfst da was durcheinander.
    aber was soll's, ich weiß es ja besser - du hast recht, ich meine Ruhe.


    Satz 3: Die Erkennungsnummer besteht aus Buchstaben und
    Zahlen und wird nach Ermessen der Zulassungsbehörde im Rahmen
    der Anlage II bestimmt.


    Wenn die Zahlen und Buchstaben freigegeben sind, darf der Personenkreis nicht beschränkt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von YaSo563 ()

  • Zitat

    Original von Black
    Deine Beispiele sind fiktiv gewählt und nicht real existent.


    Die sind überhaupt nicht fiktiv, hab ja einige Hinweise gegeben, wo das herkommt. Man kann das auf den Websites der Zulassungsstellen einsehen...

  • Aaaah, JETZT weiß ich, was Du meinst! Das kenne ich auch COE.
    Die sagten damals "Nein, O geben wir noch nicht frei!".


    Das galt aber für alle! Als es frei war, bekam ich mein O.

  • Zitat

    Original von fbretzel
    Noch zwei schöne Beispiele über solchen Praktiken, wobei es hier nicht um Historisches geht: in Frankfurt am Main werden generell keine Kennzeiche mit der Folge F-DB vergeben, die sind dort exklusiv für die Bahn reserviert. .



    dort unter ,,Wunschkennzeichen´´ kann man F-DB reservieren!
    http://www.frankfurt.de/sis/

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