ZitatOriginal von fliwatut
Hallo Michi,
nicht, wenn Du die Serienräder in 15" oder 16" drauf hast. Dann ist der Punkt "... der ordnungsgemäßte Zustand des Fahrzeuges ... bla bla bla ... von einem amtlich anerkannten Prüfer ..." in den Auflagen nicht aufgeführt. Erst, wenn man 17" oder größer fährt bzw. nicht die Serienfelgen hat (andere ET, andere Felgenbreite).
Na dann ist ja alles Bestens. Könntets dann doch recht haben!
Am Besten einfach schnell beim Tüv erfragen. Kost ja normalerweise nix!