Problem..E-nummer=keine ABE!??

  • Hallo,


    habe ein riesen problem, undzwar habe ich SML`s und habe eine mängelkarte bekommen... habe gesagt, das das nciht gerechtfertigt sei etc, weil cih ja ne e-nummer drauf habe... sind die LED von hella...


    jetzt soll ich 50€ dafür bezhalern, obwohl ich so durchn tüv gekommen bin und die 3 punkte will ich auch cniht....



    wo bekomme ich eine wirklich fundeierte aussage her, das teile, die mit einer e-mnummer gekenzeichnet sind einen davon befreien, eine ABE mitzuschleppen...?!

  • Das Inbetriebsetzen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 18 I bzw. III StVZO dar.
    Ausnahmen für diese Bestimmungen werden im § 19 StVZO genannt. Der Absatz 3 zählt auf, wann die Betriebserlaubnis trotz Änderungen nicht erlischt.


    Als erstes wird hier die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) gemäß § 22 StVZO genannt. Diese wird für Fahrzeugteile die eine technische Einheit bilden (z. B. Lenkräder) erteilt.
    Des Weiteren gibt es die Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO, die ABG. Sie wird für Fahrzeugteile erteilt, die in diesem Paragraphen abschließend aufgeführt sind.


    Diese Teile unterliegen einer besonderen, amtlich vorgeschriebenen Bauart und dürfen nur in dieser hergestellt und ausgeführt sein. Änderungen an Teilen die einer Bauartgenehmigungspflicht unterliegen, führen in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.


    ABE und ABG sind zumeist ohne weitere Auflagen oder Beschränkungen gültig, solange sie sich nicht mit weiteren Anbauteilen, die eines Gutachtens bedürfen, gegenseitig beeinflussen. Diese gegenseitigen Beeinflussungen sind der Tabelle gemäß Abbildung 3 zu entnehmen.

    Abbildung 3: gegenseitige Beeinflussung von Fahrzeugteilen gemäß Prüfungsrichtlinie Nr.2 zu § 19 StVZO


    Findet jedoch eine gegenseitige Beeinflussung statt, ist die Vorlage einer ABE oder ABG für die betreffenden Teile nicht mehr ausreichend. In diesem Fall oder bei einer bereits in der ABE oder ABG genannten Vorraussetzung ist eine zusätzliche Anbauabnahme erforderlich.
    Bei Nichtbeachtung von Anbauvorschriften, welche in einem gesonderten Teil der ABE aufgeführt sind, oder ohne Vorlage einer entsprechenden Anbauabnahme verliert die ABE oder ABG ihre Gültigkeit und die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.
    Für die ABE oder ABG besteht eine Mitführpflicht.
    Weiterhin gibt es auf europäischer Ebene die Möglichkeit einer EWG-Betriebserlaubnis, einer EWG-Bauartgenehmigung oder einer ECE-Genehmigung. An diese sind die gleichen Bedingungen wie an die ABE und ABG geknüpft, mit Ausnahme der Mitführpflicht. Diese wird durch auf den betreffenden Teilen vorhandene E-Prüfnummern ersetzt.
    Als letzte wird das so genannte Teilegutachten aufgeführt. Hierbei handelt es sich um ein Gutachten, das die grundsätzliche Verwendbarkeit von Zubehörteilen bescheinigt. Bei Fahrzeugkomponenten mit Teilegutachten ist immer die Anbauabnahme unter Einhaltung der vorgeschriebenen Verwendungsbereiche vorzulegen. Das Teilegutachten allein ist nie ausreichend, sondern dient lediglich der vereinfachten Abnahme durch eine Prüfstelle.



    Wie oben aus der StVZO §19 zu entnehmen.


    Gruß, Marc

  • ich wurde vorhin von der polizei angehalten. alles soweit in ordnung nur bemängelte er meine led rückleuchten (hersteller UP-TECH) und meine Hella doppelscheinwerfer. zu beidem konnte ich keine ABE vorweisen, jedoch haben beide anbauteile eine e-prüfnummer die er sich auch aufgeschrieben hat. weiterhin sagte er,meine rückleuchten seien nicht zugelassen, da ich an der seite eine seitenmakierungsleuchte habe ?(, die ja viel zu hoch sei...


    scheinwerfer und rückleuchten hat er sich notiert, jetzt muss ich bis spätestens dienstag, die ABE´s für diese teile vorweisen. als ich ihm aber sagte das die beiden teile eine e-prüfnummer haben, sagte er nur Zitat: "e-prüfnummern sind mir egal, wenn sie keine abe haben dann sind sie nicht zugelassen" sollte ich bis dienstag diese ABE´s nicht vorweisen, bekomme ich post von der stadt "wegen erlischen der betriebserlaubnis"....jetzt habe ich mir den gesetzestext stvzo §19 absatz 3 ausgedruckt und werde morgen mal zur polizei fahren. dort steht ja wie turboG schon rötlich makiert hat, das wichtige für mich drinne....


    rené

  • Zitat

    Original von emcee
    ich wurde vorhin von der polizei angehalten. alles soweit in ordnung nur bemängelte er meine led rückleuchten (hersteller UP-TECH) und meine Hella doppelscheinwerfer. zu beidem konnte ich keine ABE vorweisen, jedoch haben beide anbauteile eine e-prüfnummer die er sich auch aufgeschrieben hat. weiterhin sagte er,meine rückleuchten seien nicht zugelassen, da ich an der seite eine seitenmakierungsleuchte habe ?(, die ja viel zu hoch sei...


    scheinwerfer und rückleuchten hat er sich notiert, jetzt muss ich bis spätestens dienstag, die ABE´s für diese teile vorweisen. als ich ihm aber sagte das die beiden teile eine e-prüfnummer haben, sagte er nur Zitat: "e-prüfnummern sind mir egal, wenn sie keine abe haben dann sind sie nicht zugelassen" sollte ich bis dienstag diese ABE´s nicht vorweisen, bekomme ich post von der stadt "wegen erlischen der betriebserlaubnis"....jetzt habe ich mir den gesetzestext stvzo §19 absatz 3 ausgedruckt und werde morgen mal zur polizei fahren. dort steht ja wie turboG schon rötlich makiert hat, das wichtige für mich drinne....


    rené


    Wenn die Rennleitung das E-Zeichen anzweifelt, ist sie auch in der Beweispflicht. D.h. sie müßen sich schlau machen und nachprüfen, ob für die vorhandenen Scheinwerfer/ Rückleuchten ein E-Zeichen zugelassen wurde. So hat es mir zumindest mein TÜV-Prüfer damals gesagt. =) Du kannst höchstens so freundlich sein und der Rennleitung den Hersteller deiner Rückleuchten/ Scheinwerfer verraten, damit sie´s mit der Überprüfung leichter haben. ;)

  • war das zufällig einer kurz nach beendigung der ausbildung der sich wichtig machen wollte oder wie ? :baby: :baby: :baby:

  • keine ahnung Ben, aufjedenfall war der jung....die haben auch meine osram diadem blinkerbirnen kontrolliert und meinten die seien nicht zugelassen ?(....ich hab ihm gesagt, dass es zu den birnen auch keine ABE gibt,nur halt e-prüfzeichen,hätte er dann gesagt das ich die ausbauen soll, dann wär im dreieck gesprungen und hätte es nicht gemacht, da es 1. -1,5° grad war und man bei mir die front dazu abbauen muss....


    hab auf der UP-tech homepage nun eine ABE gefunden, jedoch ist es eine kopie und eine französische, egal druck ich mit aus und fahre dann heute schön zur polizei, da ja alles in §19 und 22a wegen e-nummer gesetzlich geregelt ist....


    rené



    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX


    so komme grade frisch von der polizei wieder, die sind immernoch der ansicht das eine e-prüfnummer nicht ausreicht, da ja jedes auto eine e-prüfnummer hat und ich ja auch nicht einfach bspw. passat rückleuchten in ein golf 4 verbauen kann.


    ich weiß momentan gar nix, selbst dieser gesetzesauszug hat mir nichts gebracht. er meinte ich müsste eine bescheinigung haben, dass diese rückleuchten NUR auf einem golf 4 passen genauso die scheinwerfer....auf der up-tech seite habe ich ja diese art ABE, jedoch ist die nicht gültig, da 1. es eine kopie ist und 2. sie nicht auf deutsch ist!!


    was ist denn nun richtig, soll ich es darauf ankommen lassen und dann gegen den bußgeldbescheid angehen,wenn ich einen bekomme?ahhh, nerv und sowas am wochenende...


    hoffe ejmand kann mir helfen


    rené

    2 Mal editiert, zuletzt von emcee ()

  • sry doppelpost

    Einmal editiert, zuletzt von emcee ()

  • Kannst die Rennleitung ja mal dezent drauf verweisen, das die Scheiben an den meisten Pkw auch ne E-Prüfnummer haben.... ;) :D ...aber sei Vorsichtig...nicht das die Scheiben noch ausbauen musst :baby: :baby:


    Ich würde es drauf ankommen lassen und die post abwarten...bist ja im Recht, so wie es aussieht (Oder hast Du die SML's / Scheinwerfer / Rückleuchten bearbeitet, Form und Farbe geändert oder so...)


    Gruß AVi

    Einmal editiert, zuletzt von _AVi_ ()

  • nein scheinwerfer und rückleuchten sind nicht verändert worden....so angebaut....selbst in der anbauanleitung von den rückleuchten steht drinne......keine eintragung beim tüv erforderlich.....


    für die helladoppelscheinwerfer hab ich bisher noch nichts bekommen können von anderen usern, hab auch grade erst angefragt.


    fakt ist: rückleuchten gekauft, weder in form, stecker etc. verändert und angebaut.....sowie die scheinwerfer, nur dort habe ich die mtec h7 drinne :D.....nichts verändert...


    rené

  • Kann doch echt nicht war sein, was die Rennleitung alles anzweifelt. :rolleyes: Alleine der Spruch, dass du nachweisen mußt, dass deine RL NUR auf den Golf IV passen. Hallo ? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten. ?(
    Ich an deiner Stelle würde denen aber mal gehörig die Meinung blasen. =)

  • ja, werde morgen hinfahren, hab sogar aus dem i-net ein schreiben vom polizeipräsidium hessen-west runtergeladen,wo als fazit drinne steht:


    Fazit:
    Somit genügt es bei einer Verkehrskontrolle, wenn am Teil entsprechende Genehmigungszeichen angebracht sind



    rené


    mal sehen wie lustig das wird....

  • Geh hin, sag dem du willst auf der Stelle seinen Vorgesetzten sprechen und hast nicht länger Zeit und Lust für diese Schickane.

  • Zitat

    Original von BoraVarTDI
    Geh hin, sag dem du willst auf der Stelle seinen Vorgesetzten sprechen und hast nicht länger Zeit und Lust für diese Schickane.


    Man man man, muss man es sich denn immer schwieriger machen, als es ist?
    Was bezweckst du mit so einer unfreundlichen und contraproduktiven Aktion?


    Nen Rechtstreit vielleicht?


    Die Jungs sind auch nur Menschen und machen Fehler...
    Wenn die nunmal von etwas falschen ausgegangen sind, weißt man sie drauf hin und gut ist...


    Das sie das beim ersten mal nicht angenommen haben ist zwar nicht feierlich, aber um Himmelswillen!


    So hält man sich wenigstens die Chance offen, bei der nächsten Kontrolle in ein freundliches Gesicht zu sehen und die Worte "na wir kennen uns ja, ist ja alles in Ordnung bei ihnen" zu hören.


    Die andere alternative ist wohl für niemanden wünschenswert.



    Bei solchen Aussagen wie von dir hab ich immer das gefühl, die Postpubertäre Rebellionsphase ist nicht ganz überwunden worden...

  • lol, aber schon irgendwie krass die ganze situation..


    bei deinen mtec h7 hat er sich sicher auch gewundert warum die so dolle weiss leuchten!! aber was machst wenn er die auch noch beanstanded von wegen genehmigung usw.. schliesslich ist doch bei denen auch "NUR" ein E - Prüfzeichen drauf! :(

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