Hallo zusammen
Bei uns im Wohngebiet herrscht ab ca 20 Uhr akuter Parkplatzmangel. Da meine bessere Hälfte letzte Woche (Mittwochabend) etwas später von Arbeit kam, mußte sie etwas außerhalb der gekennzeichneten Flächen (halbauf einem Fußweg) parken. Natürlich ist dort das Parken nicht erlaubt. Da sie Donnerstag&Freitag ihr Auto nicht benötigte, aber auch nicht daran gedacht hatte es früh umzuparken, bekam sie am Donnerstag früh und auch am Freitag früh je einen Strafzettel.
Hat jemand einen Ahnung, ob man für ein Parkvergehen mit 2 Strafzettel belangt werden kann? :O
Danke für Eure Antworten
Viele Grüße
Daniel