brauch ich für VW Alus eine ABE ?

  • Zitat

    Original von Michael
    Wenn du eine ABE mit Reifenfreigabe hast, ist das OK. Dann kannst du alle dort freigegebenen Reifenkombinationen fahren. Sofern alles andere dem Serienstand/den Auflagen entspricht.


    Genau so ist es. =)


    Zitat

    Original von derTick
    Nene, auf die 17" passen nur 225/45 wegen der 2% Abweichung ohne weitere Korrekturen.


    Leider wieder falsch :]
    in der ABE sind folgende Reifengrößen angegeben.


    205 / 50 / R17
    215 / 45 / R17
    225 / 45 / R17
    235 / 40 / R17

    2 Mal editiert, zuletzt von jot_ess ()


  • Das mag sein, leider habe ich mir nicht die Mühe gemacht mir eine ABE zu besorgen. Bei meinen waren mit 225 Schlappen druff und die Eckdaten auf der Felgeninnenseite. Schmalere/Breitere passen logisch auch drauff. Aber hui, wer packt sich bei der Felge 235er druff ?? :D

  • Meine 205/50 17 sehen richtig gut aus auf der 7.5er. Hingegen meinen Befürchtungen nicht gezogen. Reifen sitzt schön auf der Felge. Wäre sogar ne Alternative fürn Sommer. Reifenpreise sind identisch und 4x20mm weniger Rollwiderstand :D

  • Heisst das, wenn ich die ABE habe, mit der Reifenfreigabe, brauche ich nicht zum TÜV… ggf. nur dann, wenn ich ein anderes Fahrwerk dazu verbaue??


    BK :O

  • Zitat

    Original von BigKiller
    Heisst das, wenn ich die ABE habe, mit der Reifenfreigabe, brauche ich nicht zum TÜV… ggf. nur dann, wenn ich ein anderes Fahrwerk dazu verbaue??


    BK :O


    Ja. Dranschrauben und fertig.
    Sollest du bereits ein Gewinde oder Federn eingetragen oder das
    OEM- Sportfahrwerk haben, wäre die Auflage mit den 20 / 30mm erfüllt.


    Nimmst du allerdings noch Scheiben dazu, ist alles hinfällig.
    So war es bei meinen Evolos und den 20er Scheiben je Seite / HA.
    Das muss dann wieder extra abgenommen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von jot_ess ()

  • Weitere Voraussetzung wäre doch, daß die Reifen/Radgröße schon im Brief/Schein steht, oder?!

  • Ich hab meine trotzdem beim TÜV eintragen lassen, nich dass dir unterwegs die Rennleitung einen Strich durch die Rechnung macht und du nach Hause laufen kannst!
    Selbst mit den Papieren und einem anderen Ausdruck vom Freundlichen war ich doch ´ne glatte Stunde da, bis die alles fertig hatten :rolleyes::rolleyes::rolleyes:.


    edit: Richtig, die Reifen sollten schon eingetragen sein!

  • Zitat

    Original von derTick
    Weitere Voraussetzung wäre doch, daß die Reifen/Radgröße schon im Brief/Schein steht, oder?!


    jetzt fang doch nicht wieder von vorne an :rolleyes:
    NEIN, da muss nichts im Schein oder Brief stehen.
    Dafür hast du die ABE mit der dazugehörigen Reifengröße und Reifenfreigabe.


    Zitat

    Original von variantdriver
    Selbst mit den Papieren und einem anderen Ausdruck vom Freundlichen war ich doch ´ne glatte Stunde da, bis die alles fertig hatten


    Was für ein Ausdruck.
    Zur Felge gehört ein kleines Heftchen, ABE genannt, ca. 20 Seiten Umfang..
    Die Nummer der ABE lautet KBA 44840 für fie Felge 7,5 x 17 H2, Typ VO 018, Hersteller Borbet.


    Und ja, ich habe die ABE hier vor mir liegen.


    Kinners, tut mir einen Gefallen.


    Guckt mal bitte hier rein..


    Da habe ich mal IMHO alles auseinander klamüsert, was es zu dem Thema zu sagen gibt. (ziemlich weit unten)

    2 Mal editiert, zuletzt von jot_ess ()

  • Hmm, wenn ich nicht irre, gibt VW beim Golf/Beetle nur ab Bj 01 17" frei, was ich auch nicht ganz versteh. Wenn sich jetzt ne ABE aber auf Bj bezieht ( tut sie das?) mußt Du ja trotzdem wieder vorführen lassen, wenn älter als 01.
    Bei mir waren es eben das Bj ( 00 ) und Rad/Reifenfreigabe bis 205/55/16 und keine ABE für die Felge, deswegen bin ich zum TÜV und Einzelabnahme.

  • @Jürgen
    Jetzt widersprichst du dich aber selbst, denn in deinem "alten" Post schreibst du

    Zitat

    1. Felge mit ABE
    In der ABE der Felge sind die zulässigen und mit der Felge geprüften Reifengrößen nochmals aufgeführt.
    Ist jetzt eine dieser Reifengrößen bei dir im Schein unter Ziffer 20 bis 23 eingetragen,
    reicht es aus, die ABE der Felge mitzuführen

    also müssen die Reifen schon eingetragen sein/werden!


    Die 23 Seiten für die EVOLO´s hab ich auch hier auf meinem Rechner, nur ist das keine ABE, sondern (ich zitiere) "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44840".

  • Zitat

    Original von variantdriver
    @Jürgen
    Jetzt widersprichst du dich aber selbst,


    :rolleyes:


    Du musst nur weiterlesen. Da steht zu lesen....


    [Zitat Anfang]


    Dann gibt es noch Sonderfälle, z.B. die OEM-Felgen.
    Als Beispiel meine ehemaligen EVOLO STP mit 7,5 x 17 ET 38.
    Die haben eine ABE in Verbindung mit 225/45/17ner Bereifung.
    Jetzt könntest du denken "super alle i.O., ich brauch nichts weiter zu machen".
    Falsch gedacht, denn die Bedingungen der ABE müssen erfüllt sein.
    So stand in der ABE zu lesen, dass eine Tieferlegung von mindestens
    20mm mit dem Sportfahrwerk, bzw. mindestens 30mm mit einem anderen
    Fahrwerk oder Federn gegeben sein muss.


    Ist eine der Bedingungen laut ABE nicht erfüllt, erlischt diese und was passiert dann?
    Solltest du dich nicht darum kümmern, erlischt deine Betriebserlaubnis!
    Was ist zu tun? Richtig, wieder zum TÜV fröhlich


    [Zitat Ende]


    Sorry für die Größe des Bildes....


    [Blockierte Grafik: http://img277.imageshack.us/img277/6571/evoloabe16jw.jpg]


    und Jungs, glaubt es oder lasst es. Das Thema nervt mich so langsam =)

    Einmal editiert, zuletzt von jot_ess ()

  • naja, is ja alles richtig, nur hab ich nicht diese ABE!
    und in meinem "Gutachten" steht, dass die Verwendung der 225er nur genemigt ist, wenn sie vorher schon eingetragen waren, oder eine Freigabe vom Fzg-Hersteller vorliegt.
    Deshalb hatte ich auch diesen extra Ausdruck vom Freundlichen ;).


    edit: Jürgen --> du hast Post

  • Zitat

    Original von variantdriver
    Deshalb hatte ich auch diesen extra Ausdruck vom Freundlichen ;).


    edit: Jürgen --> du hast Post


    Ist angekommen und damit wird die Sache etwas klarer.


    Ihr / du habt / hast vom Händler nicht die komplette ABE bekommen,
    die eigentlich und so war es bei mir, jeder Felge beilag.
    Auch bei den von mir nachgekauften (ebay)


    Was du da bekommen hast ist ein....


    [Blockierte Grafik: http://img234.imageshack.us/img234/381/nachtragevolo6rp.jpg]



    Bedankt euch bei eurem VK für die zusätzlichen Kosten.

  • Na das sag ich doch die ganze Zeit, dass ich keine ABE habe.
    Dieses Gutachten hab ich diekt von service@wv-online.de bekommen und mein Freundlicher hat immer wieder das Falsche bestellt/bekommen.
    Evtl. gibt es keine ABE mehr?!

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