Seitenblinker austragen lassen?

  • Ist es vorgeschrieben die Seitenblinker im Kotflügel zu haben? Und wie ist es wenn man die ausbaut.


    Muss man die vom TÜV austragen lassen?

  • Golfrider...


    würdest du dann bitte das ergbnis posten - würde mich nämlich auch interessierer, da ich bald gecleante kotflügel bekomme.


    dankeschön *g*


    au revoir

  • Nein,es ist nicht zwingend vorgeschrieben Seitenblinker haben zu müssen!
    Fahrrichtungsanzeiger sind nur vorne sowie hinten vorgeschrieben.
    Und sowas kann auch nicht ausgetragen werden,denn dazu muß ja erstmal etwas eingetragen sein.Irgendwie einleuchtend oder? ;)


    cya Jan

  • Masterkeks hat es austragen lassen (wie auch immer) und der Fahrtrichtungsanzeiger im Scheinwerfer des Vierer-Golf´s ist ja leider nicht von der Seite zu sehen, so wie bei anderen Fahrzeugen und daher wurden wahrscheinlich auch die Seitenblinker PFLICHT. Kann ich aber auch nur vermuten. Masterkeks weiß dahingehend wie gesagt am besten Bescheid, da er sich mit diesem Thema lange beschäftigt hat.


    Gruß Alex ;)

  • Zitat

    Original von ALEX@FFM
    der Fahrtrichtungsanzeiger im Scheinwerfer des Vierer-Golf´s ist leider nicht von der Seite zu sehen, so wie bei anderen Fahrzeugen und daher wurden wahrscheinlich auch die Seitenblinker PFLICHT.
    Gruß Alex ;)


    Ist wie beim G3,da ist der Blinker vorn auch nicht von der Seite zu sehen.Ich hatte ja selber einen G3 und kenne noch viele mit G3 ohne Seitenblinker.Sie hatten keinerlei Probleme mit dem TÜV gehabt.Das ist das Einzige was ich dazu sagen kann.


    cya Jan

  • Wie ich schon geschrieben habe, vermute ich ja auch nur und lasse die Fakten Masterkeks preisgeben. :D


    Soweit ich mich aber erinnern kann, hat er mir mal erzählt, dass ab einem bestimmten Baujahr oder ab (also Beispiel) 01/2002 Seitenblinker PFLICHT sind, sein Auto aber vor diesem Zeitpunkt gebaut wurde und er die Seitenblinker dann eigentlich sogar noch nicht einmal hätte austragen lassen müssen.


    Da 3er Golf natürlich älter sind als 4er Golf glaube ich dir das mit den 3er Golf´s auf´s Wort, was aber nicht heißt, das es bei den Vierer-Golf´s genauso ist, da bei diesen ja ab einem bestimmten Baujahr, oder einem bestimmten Datum die Seitenblinker Pflicht wurden (laut Aussage von Masterkeks, wenn ich ihn richtig verstanden habe).


    Würde sagen, wir warten jetzt einfach mal die Antwort von Masterkes ab, dann wissen wir mehr und du kannst dich dann mir ihm über dieses Thema unterhalten, da er darüber viel mehr weiß und ich ja nur die Aussagen wiedergebe, die ich mal in einem Gespräch mit Ihm aufgeschnappt habe (und das hoffentlich richtig). :D


    Gruß Alex ;)

  • SharpShooter: Die Blinker sind mit sicherheit nicht im Fahrzeugschein eingetragen. Denn sonst wäre der ja 5 m lang. Aber beim Hersteller hinterliegt ein genaues gutachten was an dem Fahrzeug alles dran ist.

  • SharpShooter:
    Man kann grundsätzlich ALLES austragen lassen was dir der TÜV, DEKRA oder irgend ein ander Haufen abnimmt. Es muss dazu NICHT vorher eingetragen sein.


    Nehmen wir mal meine hinteren Türen oder meine Heckklappe als Beispiel....


    Findest Du irgendwo in deinem Fahrzeugschein die Eintragungen über die Türgriffe oder den Heckklappengriff !?


    Wahrscheinlich eher nicht....


    Trotzdem steht in meinem Fahrzeugschein folgendes: Entfall der Türgriffe an den hinteren Türen und Entfall des Griffes der Heckklappe.... - oder halt so ähnlich, hab den Text jetzt nicht im Kopf... -


    Und das obwohl vorher weder etwas von Türgriffen noch etwas von einem Heckklappengriff in meinem Fahrzeugschein stand....


    Und genauso ist es auch bei den Seitenblinkern wenn Ihr jemanden findet der die austrägt. Wenn Ihr damit zum TÜV fahrt und sagt das die doch mal die Seitenblinker austragen sollen, dann werden die Euch wohl eher auslachen und sagen das die Blinker mal schnell wieder ans Auto sollen..... Zum austragen solcher Sachen sollte man schon wo anders hin... Genau wie das Eintragen von einer 10x17" Felge an der VA... meint Ihr wirklich sowas kriegt man beim TÜV oder bei der Dekra eingetragen !?


    Aber noch mal zu den Seitenblinkern:


    So weit ich weiß gibt es die Pflicht von Seitenblinkern erst ab den Fahrzeugen mit BJ 2001 bzw 2002... 100%ig weiß ich das auch nicht...


    Aber wenn Ihr euch mal auf nem VW Treffen oder in irgendwelchen Gallerien im Internet umschaut, dann werdet Ihr sehen das fast jeder die Seitenblinker entfernt hat. Und das ohne das das vom TÜV abgenommen ist. Und warum !? Ganz einfach, weil es keiner merkt.... Wer schaut denn schon ob die Seitenblinker an einem Wagen vorhanden sind oder nicht... Das wissen die Polizisten doch selber nicht ob der Wagen eigentlich welche haben müsste oder nicht... Wer dann natürlich sofort sagt das die Seitenblinker weg sind ist selber schuld......

  • ich denke nicht, dass es hier um die polizei geht.... viel mehr um den versicherungsschutz (das alte thema). verliert man nun den wenn man seitenblinker entfernt???? es muss nur mal was passieren und die versicherung zieht dich dann wegen jeden scheiß über den tisch und lässt dich zahlen.


    wenn man am fahrzeug was ändert, muss man es doch vom tüv genehmigen lassen. hab da echt bedenken ob die der tüv überhaupt austrägt.


    nun zu den entfernen der türgriffen... steht nicht irgendwo was dass du einen 5 türer oder so fährst. sprich man geht doch dann auch davon aus, dass griffe vorhanden sind. also trägt man das doch ein in diesem falle wohl eher aus - oder???


    genauso ist es mit den HIFI-verrückten die ihre rückbank wegen der anlage rausschmeißen. das muss ja dann auch eingetragen werden bzw. auch hier wieder ausgetragen werden :)

  • Zitat

    Original von Masterkeks
    Aber noch mal zu den Seitenblinkern:


    So weit ich weiß gibt es die Pflicht von Seitenblinkern erst ab den Fahrzeugen mit BJ 2001 bzw 2002... 100%ig weiß ich das auch nicht...


    Aber wenn Ihr euch mal auf nem VW Treffen oder in irgendwelchen Gallerien im Internet umschaut, dann werdet Ihr sehen das fast jeder die Seitenblinker entfernt hat. Und das ohne das das vom TÜV abgenommen ist. Und warum !? Ganz einfach, weil es keiner merkt.... Wer schaut denn schon ob die Seitenblinker an einem Wagen vorhanden sind oder nicht... Das wissen die Polizisten doch selber nicht ob der Wagen eigentlich welche haben müsste oder nicht... Wer dann natürlich sofort sagt das die Seitenblinker weg sind ist selber schuld......


    Das heutzutage keiner mehr weiß, was Serie und was nicht ist z.b im Fall der Blinker, ist mir schon klar,denn das habe ich selber häufig genug hier im Forum heruntergepredigt.Darum ist es auch umständlicher geworden als damals eine Eintragung zu bekommen.
    Und das einem der TÜV eventuell sowas wie 10x17 an der VA nicht abnimmt halte ich auch für ein Gerücht.Wie ich schon oft sage gibt es für jede Sache einen Pappenheimer.Ich meine manche Prüfer haben sich auf bestimmte Sachen festgelegt.Wenn man viel mit Prüfern zu tun hat merkt man die Unterschiede....der eine zeigt Schwächen bei Eintragung der Räder(wie bei mir) und ein anderer hat Probleme mit dem Fahrwerk.Sowas kann einem nur die Erfahrung lehren.


    Das die Blinker ab BJ 2001 oder 2002 Pflicht sind mag sein,aber ich war leider auf dem Stand kurz davor und da war es nicht Notwendig etwas austragen zu lassen etc. in der Richtung.


    Eben war ich außerdem noch schnell bei unserem schärften TÜV Prüfer(der der mir die Abnahme meiner Räder verweigert hat) und sprach in auf die Seitenblinker an.Er konnte mir dazu nur das sagen was ich vorhin hier schon postete.Naja...dann ist der Gute Mann auch auf dem alten stand. :(


    Eigentlich gibt es nur ein Fazit,und das bestätigt auch dein Text:So richtig Ahnung was nun ist hat niemand....ob nun Polizei....Prüfer etc.Es ist wie mit den M3 Spiegeln,wo mir ein Polizist weißmachen wollte das ich die Eintragen lassen müßte.Dazu sagte der TÜV nur nein... da E-Prüfzeichen. :rolleyes:


    cya Jan

  • Ähm... warum etwas austragen, das eh nedd eingetragen ist ?(

  • Hi,


    c.t.


    Naja, dann kann man im Prinzip alles sein lassen, denn das was wir hier machen ist alles Quatsch und man kann sich das Geld sparen oder nicht ?


    Ansonsten würde ich auch sagen das man gewisse Sachen austragen lassen muss. Zum Beispiel die Rückbank, die muss auch ausgetragen werden, weil der Wagen dann als 2-Sitzer gilt etc.


    Da gibt's genug Beispiele ...


    so long,
    Alex

  • Hi,
    ja, daß sehe ich genauso ... nur z.B. an Masterkeks stelle hätte ich es auch gemacht, da er den Wagen komplett lackiert hat.


    Ich kenne aber auch Leute die haben die hälfte vergessen weg zu machen ... z.B. beim Golf III vergessen die Wischerdüsen auf der Haube weg zu machen.


    Aber viele lassen sich die Kotflügel auch so ziehen, daß eh neu lackiert werden muss und dann lohnt es sich :)


    so long,
    Alex

  • ich lach mich nur noch kaputt........


    P.s.: Nicht über Dich V6....

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