ZitatOriginal von Jimmy
Wer mir nicht glaubt, soll mal beim TÜV nachfragen.
ZitatOriginal von Turbo-GTI
Hab ich schon gemacht!
Bei uns hier in der Gegend gibts da keine solchen Problemchen!
Dann ist es wieder so, dass es in jeden Bundesland/ bei jeder TÜV-Station anders geregelt wird.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Jimmy
Sorry Leute, aber was redet ihr hier für ein "Schwachsinn" ? (ich hoffe ihr wißt wie ich das meine)
Wenn ihr euren Heckwischer abbaut, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Da das abbauen des Heckwischers (oder auch andere Teile) eine technische Veränderung ist (zwar in umgekehrter Reihenfolge, da sonst ja etwas ein/angebaut wird), muß der entfernte Heckwischer in die Papiere eingetragen werden. Da der Golf mit Heckwischer zugelassen wurde, ist er somit auch nur mit Heckwischer zugelassen.
Ich habe meinen Heckwischer auch abgemacht und hatte NOCH NIE Probleme deswegen, wenn mich die Rennleitung angehalten hat, aber wenn mal so ein Paragraphen-Reiter dabei sein sollte, seit ihr angeschissen.
Wenn man das Abbauen von Teilen nicht eintragen lassen braucht, braucht man ja seine gecleanten Türgriffe auch nicht eintragen lassen oder ? Selbst das Abbauen von Teilen ist eine technische Veränderung und muß somit eingetragen werden.
Wer mir nicht glaubt, soll mal beim TÜV nachfragen.
ZitatOriginal von Nuffolino
Auch nicht übel nehmen bitte:
Wenn Du schon die Aussagen anderer als "Schwachsinn" bezeichnest, solltest Du Deine eigenen belegen können. Kannst Du das?
Belegen kann ich es nicht, weil mir mein TÜV-Prüfer diese Aussage nur mündlich gab und nicht schriftlich.
Wie ich eben schon schrieb, ist dieser Fall wohl wieder von TÜV zu TÜV unterschiedlich.
Und wie ich auch sagte, habe ich mein Heckwischer auch abmontiert und werde fast jede Woche von der Rennleitung angehalten (keine Ahnung warum, haben wohl zu viel lange weile) aber wegen des fehlenden Heckwischers hat mich noch keiner drauf angesprochen.