Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
Stoßfängeroberkante aufzuweiten.
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste um ca. 6 – 8 mm aufzuweiten.
Das ist aus dem Gutaschten der RH Tecnic. Was bedeuten die beiden Aussagen?
Gruß
Chumbaba