• Hi,


    steck leider in richtiger Sch..... man hat mir meinen schönen 4er zu Silvester in Prag geklaut und meine Versicherung (Ontos) verweigert mir die Zahlung trotz Teilkasko wegen angeblich grober Fahrläßigkeit. Leider ist der Sachverhalt so, dass ich die Autobedienungsanleitung,serviceheft plus Notschlüßel (der aus Plastik) im Handschuhfach liegen hatte! (ja eigene Blödheit aber das hilft nun auch nicht weiter X() jetzt hab ich mehrere Fragen und hoffe das mir der eine oder andere ne Antwort drauf geben kann.


    1. was läßt sich mit dem Notschlüssel alles bedienen? kann man eine Wegfahrsperre damit deaktivieren? hatte einen Golf 4 edition TDI baujahr 09/2000


    2. war das handschuhfach im Golf 4 abschliesbar? ich weis es nicht mehr ...sorry


    ...leider wird es in meinem Fall wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen da das Fahrzeug gesichert auf Hotelparkplatz stand lenkradsperre etc. alles aktiviert und somit der Vorsatz des Diebstahls ja nicht durch die Tatsache das der Notschlüssel im KFZ lag entstand.....oder so wie auch immer.....bin etwas durcheinander noch sorry! by the way kann mir noch jemand technische HInweise geben wie eine wegfahrsperre funktioniert etc. wann hätte sie auslösen müssen?


    Vielen Dank erstmal im voraus.....

  • Der Notschlüssel ist ein vollwertiger Zündschlussel, samt Transponder. Nur etwas schlabbrig konstruiert, deswegen nicht von Dauertauglichkeit.


    Das ist grob fahrlässig gewesen, genausogut hätteste die anderen zwei auch dazulegen können.


    Ich fürchte, da hilft Dir auch Dein Anwalt nicht weiter.


    Tut mir leid :( :( :(

  • ...also ganz ehrlich wer so **** is und einen im Prinzip vollwertigen Schlüssel im Auto lässt handelt grob fahrlässig...somit keine Leistungspflicht der Versicherung...

  • ....das Problem ist nur, dass das Fahrzeug ja entwendet wurde obwohl es nicht offensichtlich war das der Notschlüssel im Fahrzeug war......hm


    hatte die Kiste erst 2 Monate und hatte halt die komplette Serviceheftmappe von VW noch im Handschuhfach.......ich könnt mich Ohrfeigen..........

  • wahrscheinlich kommt es auch noch auf das Gericht im jeweiligen Falle an....hab beim surfen Urteile gefunden wo jemand sein Auto nach einkauf ausgeladen hat und versehentlich den schlüssel am kofferraum stecken lies..........folge Diebstahl urteil aber nur fahrläßig aber nicht gorb........ bei nem anderen Urteil wurde der schlüssel aus ner jackentasche entwendet und die jacke hing irgendwo unbeaufsichtigt.....auch "nur" fahrläßig aber net gob...... na ja kann eh keiner wirklich was zu sagen....werd ich wohl nen Rechtsverdreher ranlassen müssen next week.......Danke trotzdem

  • 1. Definition "grobe Fahrlässigkeit"
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, d.h. wenn schon einfachste und nahe liegenste Überlegungen nicht angestellt wurden und dasjenige nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jeder Person klar sein musste.


    Neben dieser Form der besonders schweren Sorgfaltspflichtsverletzung setzt die juristische Bewertung eines Verhaltens als grob fahrlässig zusätzlich das Vorliegen weiterer bestimmter Vorraussetzungen voraus. So müssen auch Umstände vorliegen, aus denen sich ein subjektiv unentschuldbares Verhalten des Versicherungsnehmers herleiten lässt. Subjektiv bedeutet in diesem Fall die Heranziehung individueller Kriterien wie Lebenserfahrung, Bildung, berufliche Stellung oder persönliche Fähigkeiten.


    Außerdem muss feststellbar sein, dass der Versicherungsnehmer gewusst hat oder hätte wissen müssen, dass sein Verhalten dazu geeignet war, den Eintritt des Versicherungsfalls zu ermöglichen bzw. zu fördern. In der konkreten Fallsituation muss ihm darüber hinaus ein anderes Verhalten möglich und zumutbar gewesen sein.

  • .....hab grad das gefunden........


    Autoschlüssel im verschlossenen Handschuhfach ist nicht grob fahrlässig
    Nach einer jetzt getroffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts in Koblenz (AZ.: 2 U 1513/01) ist es nicht als grob fahrlässig zu bezeichnen, wenn ein Zweitschlüssel zu einem Fahrzeug im verschlossenen Handschuhfach eben dieses Fahrzeugs aufbewahrt wird. Beim Diebstahl des Fahrzeuges ist der Kaskoversicherer zur Leistung verpflichtet.


    Im Entscheidungsfall hatte ein Versicherer dem Eigentümer eines Automobils zunächst den Schaden ersetzt. Allerdings verlangte der Versicherer von dem Mieter, der das Fahrzeug eine Zeit lang gemietet hatte, eine entsprechende Regressleistung, was die Koblenzer Richter in ihrer Entscheidung ablehnten.
    Quelle: Handelsblatt
    ....


    wie ich es mir schon dachte....alles auslegungssache....läßt zumindest hoffen :(

  • Zitat

    Original von thomthom
    .............. Autobedienungsanleitung,serviceheft plus Notschlüßel (der aus Plastik) im Handschuhfach liegen hatte!
    ....


    Was soll bitte daran schlimm sein, wenn man das Serviceheft und die Bedienungsanleitung vom Auto im Handschuhfach liegen hat? ?(


    Das mit dem Schlüssel ist scheiße gelaufen - mit dem Notschlüssel kann man aber nur das Fahrzeug auf- und abschließen + starten - das Handschuhfach (was abschliessbar ist), kann man damit genau so wenig öffnen wie den Kofferraum (bei ZV ist das eigentlich totaler Schwachsinn)!

  • Zitat

    Original von thomthom
    .............. Autobedienungsanleitung,serviceheft plus Notschlüßel (der aus Plastik) im Handschuhfach liegen hatte!
    ....


    Stimmt das jetzt, dass man Autobedienungsanleitung und Serviceheft nicht im Auto haben darf ?


    Das wäre ja totaler quatsch, wofür ist dann extra das Fach im Handschuhfasch ? 8o

  • ...ich denke mal er wollte nur sagen, dass der Schlüssel einfach noch dabei war und noch nich entnommen...denn diese tollen Hefte sind ja nich wirklich sicherheitsrelevant...

  • nö....das mit dem grob Fahrläßig bezieht sich auf den Notschlüssel der auch noch in der Mappe steckte...........das ist der eigentliche Aufhänger! Allerdings hab ich zum Glück mittlerweile ein paar hoffnungsvolle Urteile diesbezüglich im Netz gefunden........die wiederum mir Recht geben würden....mal schaun .....ärgerlich ist es so oder so :(

  • Das wäre jetzt auch wieder typisch Deutschland gewesen (von der Rechtsprechung her), wenn man nicht mal das Bordbuch "on Board2 haben dürfte! ;)

  • Keiner kann ja durch das auto gucken und den schlüssel sehen. Das war dann mehr pech im unpech für dich ;)


    Wegen scheckheft gepflegt. Ist das bei VW auch verzeichnet, oder nur im heft ?
    Würde das evtl. was am wert machen, den du noch für dein auto bekommst ?

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