Beiträge von thomthom

    ja erstens das Handschuhfach war abgeschlossen! (hab 6 Zeugen) zweitens lag der Schlüssel da noch wie schon erwähnt in der Servicemappe quasi noch vom Kauf (hatte das FZG erst seit 3 Monaten) also der sCHLÜSSEL LAG NICHT OFFENSICHTLICH DA IRGENDWIE RUM bin mir im übrigen auch sehr sicher das die Prfi Banden aus Osteuropa da keinen Schlüssel zu brauchen! den haben die frühestens nen Tag später entdeckt! Das ich der Versicherung überhaupt angegeben hab das der Schlüssel + Heft noch da drin lag ist halt schon etwas dumm von mir...... aber war immer der Meinung Ehrlichkeit währt am längsten..... im übrigen stand auch im Kaufvertrag das ich einen Notschlüssel besitze und den hätte der Versicherer ebenso wie die zwei Originalschlüssel haben wollen..... sonst würden sie dir auch gleich wieder was unterstellen............... also so oder so....egal :O


    hab morgen Termin bei nem Anwalt der spezialisiert auf Leistung von Versicherern ist. werd euch mal auf dem laufenden halten was bei rauskommt!


    so long........

    wenn ich denn mal überhaupt was bekomme........... befürchte trotz einiger positiver Urteile das sich die Versicherung auf nen Rechtsstreit einläßt! sitz aber gerade mit nem guten Freund der quasi fast sein Jurastudium beendet hat hier und setz nen fettes schreiben auf...... :))

    nö....das mit dem grob Fahrläßig bezieht sich auf den Notschlüssel der auch noch in der Mappe steckte...........das ist der eigentliche Aufhänger! Allerdings hab ich zum Glück mittlerweile ein paar hoffnungsvolle Urteile diesbezüglich im Netz gefunden........die wiederum mir Recht geben würden....mal schaun .....ärgerlich ist es so oder so :(

    .....hab grad das gefunden........


    Autoschlüssel im verschlossenen Handschuhfach ist nicht grob fahrlässig
    Nach einer jetzt getroffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts in Koblenz (AZ.: 2 U 1513/01) ist es nicht als grob fahrlässig zu bezeichnen, wenn ein Zweitschlüssel zu einem Fahrzeug im verschlossenen Handschuhfach eben dieses Fahrzeugs aufbewahrt wird. Beim Diebstahl des Fahrzeuges ist der Kaskoversicherer zur Leistung verpflichtet.


    Im Entscheidungsfall hatte ein Versicherer dem Eigentümer eines Automobils zunächst den Schaden ersetzt. Allerdings verlangte der Versicherer von dem Mieter, der das Fahrzeug eine Zeit lang gemietet hatte, eine entsprechende Regressleistung, was die Koblenzer Richter in ihrer Entscheidung ablehnten.
    Quelle: Handelsblatt
    ....


    wie ich es mir schon dachte....alles auslegungssache....läßt zumindest hoffen :(

    wahrscheinlich kommt es auch noch auf das Gericht im jeweiligen Falle an....hab beim surfen Urteile gefunden wo jemand sein Auto nach einkauf ausgeladen hat und versehentlich den schlüssel am kofferraum stecken lies..........folge Diebstahl urteil aber nur fahrläßig aber nicht gorb........ bei nem anderen Urteil wurde der schlüssel aus ner jackentasche entwendet und die jacke hing irgendwo unbeaufsichtigt.....auch "nur" fahrläßig aber net gob...... na ja kann eh keiner wirklich was zu sagen....werd ich wohl nen Rechtsverdreher ranlassen müssen next week.......Danke trotzdem

    ....das Problem ist nur, dass das Fahrzeug ja entwendet wurde obwohl es nicht offensichtlich war das der Notschlüssel im Fahrzeug war......hm


    hatte die Kiste erst 2 Monate und hatte halt die komplette Serviceheftmappe von VW noch im Handschuhfach.......ich könnt mich Ohrfeigen..........

    Hi,


    steck leider in richtiger Sch..... man hat mir meinen schönen 4er zu Silvester in Prag geklaut und meine Versicherung (Ontos) verweigert mir die Zahlung trotz Teilkasko wegen angeblich grober Fahrläßigkeit. Leider ist der Sachverhalt so, dass ich die Autobedienungsanleitung,serviceheft plus Notschlüßel (der aus Plastik) im Handschuhfach liegen hatte! (ja eigene Blödheit aber das hilft nun auch nicht weiter X() jetzt hab ich mehrere Fragen und hoffe das mir der eine oder andere ne Antwort drauf geben kann.


    1. was läßt sich mit dem Notschlüssel alles bedienen? kann man eine Wegfahrsperre damit deaktivieren? hatte einen Golf 4 edition TDI baujahr 09/2000


    2. war das handschuhfach im Golf 4 abschliesbar? ich weis es nicht mehr ...sorry


    ...leider wird es in meinem Fall wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen da das Fahrzeug gesichert auf Hotelparkplatz stand lenkradsperre etc. alles aktiviert und somit der Vorsatz des Diebstahls ja nicht durch die Tatsache das der Notschlüssel im KFZ lag entstand.....oder so wie auch immer.....bin etwas durcheinander noch sorry! by the way kann mir noch jemand technische HInweise geben wie eine wegfahrsperre funktioniert etc. wann hätte sie auslösen müssen?


    Vielen Dank erstmal im voraus.....