Mahlzeit!
Welche Kriterien muss ein PKW erfüllen, damit man einen Gelblichtbalken oder eine Rundumkennleuchte eingetragen bekommt?
Werkstattwagen, Pannenhilfsfahrzeug?
Wer weiss da was?
Gruß
Dirk
Mahlzeit!
Welche Kriterien muss ein PKW erfüllen, damit man einen Gelblichtbalken oder eine Rundumkennleuchte eingetragen bekommt?
Werkstattwagen, Pannenhilfsfahrzeug?
Wer weiss da was?
Gruß
Dirk
Hallo,
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Muss man die Teile eintragen lassen
joa muss man die stehen dann auch im brief vermerkt soviel ich weiss und das auto gillt dann auch als irgend was komisches warte ich hab den stvzo paragraven irgendwo liegen dann schreib ichs dir ab weil da is auch das mit den smls drin ..
siehe §52 StVZO Abs. 4
ZitatAlles anzeigenMit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
ZitatOriginal von Sven-US
siehe §52 StVZO Abs. 4
Dann stellt sich mir die Frage, wie der Teppich Händler auf seiner E - Klasse die Vector Lightbar eingetragen bekommen hat. *zzzzz*
Hat der TÜV wohl mal wieder neuen Teppich ins Büro bekommen...
ZitatOriginal von MaD DriVeR
Dann stellt sich mir die Frage, wie der Teppich Händler auf seiner E - Klasse die Vector Lightbar eingetragen bekommen hat. *zzzzz*
Hat der TÜV wohl mal wieder neuen Teppich ins Büro bekommen...
Die werden gerne bei US-Polizeifahrzeugen eingetragen, sofern sie totgelegt sind.
Für Deutschland hat das Ding funktionstüchtig überhaupt keine Zulassung.
G3_1.8T
...bleibt bei seiner RTK 6 SL/VE mit Hänsch Magnetleuchte...
Drei Gründe dafür:
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