Hi,
wenn ich eintragungspflichtige veränderungen am Fahrzeug vornehme (macht man ja meist zuhaus oder inner werkstatt) und dann aufm weg zum tüv angehalten werde und die die karre kontrollieren und feststellen : huch das is ja ga nich eingetragen ... gibts da ne sonderregelung oder bin ich dann dran mit diesen 3punkten und 50¤?
MfG
Crush