noch was zur Rechtlichen Seite...
§ 50 Abs. 10 fordert:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen
ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, daß das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei
Fernlicht sicherstellt
ausgerüstet sein.
Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen
ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr
kommen.
hab das irgendwo auf ner Xenon-Nachrüst Seite gefunden. Ist´n Auszug aus nem TÜV Schreiben.